Inhalt des Vergleiches mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten zur Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht"

Im Juli 2023 soll im laufenden Gerichtsverfahren vor dem VG Köln 13 K 1468/21 ein Vergleich zwischen dem BMFSFJ und dem Bundesdatenschutzbeauftragten geschlossen worden sein, welcher die Veröffentlichung der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" ermöglichte. Die Existenz des Vergleiches wurde durch die Parlamentarische Staatssekretärin Deligöz in der Anhörung vor dem Familienausschuss des Deutschen Bundestages am 27.09.2023 bestätigt.

Ich bitte um Übersendung des Inhaltes des Vergleiches sowie des Vergleichsdatums.

Bitte teilen Sie weiterhin mit, welche Verfahrensschritte seit Einleitung des Verfahrens sowohl durch das BMFSFJ, den BfDI sowie das VG Köln getätigt wurden (jeweils mit Datum und ggf. erfolgten Fristsetzungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
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Markus Witt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Juli 2023 soll im laufenden Gerich…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Markus Witt
Betreff
Inhalt des Vergleiches mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten zur Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" [#289462]
Datum
3. Oktober 2023 12:45
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Juli 2023 soll im laufenden Gerichtsverfahren vor dem VG Köln 13 K 1468/21 ein Vergleich zwischen dem BMFSFJ und dem Bundesdatenschutzbeauftragten geschlossen worden sein, welcher die Veröffentlichung der Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" ermöglichte. Die Existenz des Vergleiches wurde durch die Parlamentarische Staatssekretärin Deligöz in der Anhörung vor dem Familienausschuss des Deutschen Bundestages am 27.09.2023 bestätigt. Ich bitte um Übersendung des Inhaltes des Vergleiches sowie des Vergleichsdatums. Bitte teilen Sie weiterhin mit, welche Verfahrensschritte seit Einleitung des Verfahrens sowohl durch das BMFSFJ, den BfDI sowie das VG Köln getätigt wurden (jeweils mit Datum und ggf. erfolgten Fristsetzungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Witt Anfragenr: 289462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289462/ Postanschrift Markus Witt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Witt

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrter Herr Witt, zu Ihrem IFG-Antrag vom 3. Oktober 2023 über den Inhalt des Vergleichs, das Vergleichsda…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Inhalt des Vergleiches mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten zur Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" [#289462]
Datum
22. Dezember 2023 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Witt, zu Ihrem IFG-Antrag vom 3. Oktober 2023 über den Inhalt des Vergleichs, das Vergleichsdatum mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten zur Studie "Kindeswohl und Umgangsrecht" und die Verfahrensschritte seit Einleitung des Verfahrens sowohl durch das BMFSFJ, den BfDI sowie das VG Köln (jeweils mit Datum und ggf. erfolgten Fristsetzungen) erhalten Sie im Anhang beigefügten Bescheid. Mit freundlichen Grüßen