Inhalte Facharztweiterbildung

warum ist die 1969 von der WHO als neuroimmunologische Erkrankung eingestufte Krankheit MECFS kein Gegenstand der Weiterbildung zum Facharzt für Neurologie gemäß der Weiterbildungsordnung? Die Häufigkeit ist mit der von MS vergleichbar, die Krankheitslast und Einschränkung der Lebensqualität sogar höher.
Gleiches gilt für Erkrankungen des autonomen Nervensystems wie POTS.
Nach welchen Kriterien und Maßstäben legen Sie fest, welche Erkrankung in die Weiterbildungsordnung aufgenommen wird?
In welchen Zeitintervallen erfolgt eine Reevaluation?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
  • Ein:e Follower:in
Susanne Bodemann
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: warum ist die 1969 von…
An Sächsische Landesärztekammer Details
Von
Susanne Bodemann
Betreff
Inhalte Facharztweiterbildung [#273710]
Datum
22. März 2023 09:23
An
Sächsische Landesärztekammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
warum ist die 1969 von der WHO als neuroimmunologische Erkrankung eingestufte Krankheit MECFS kein Gegenstand der Weiterbildung zum Facharzt für Neurologie gemäß der Weiterbildungsordnung? Die Häufigkeit ist mit der von MS vergleichbar, die Krankheitslast und Einschränkung der Lebensqualität sogar höher. Gleiches gilt für Erkrankungen des autonomen Nervensystems wie POTS. Nach welchen Kriterien und Maßstäben legen Sie fest, welche Erkrankung in die Weiterbildungsordnung aufgenommen wird? In welchen Zeitintervallen erfolgt eine Reevaluation?
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann Anfragenr: 273710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273710/
Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann
Sächsische Landesärztekammer
Sehr geehrte Frau Bodemann, Ihre Anfrage haben wir erhalten. Sie wird nun im Ärztlichen Geschäftsbereich geprüft …
Von
Sächsische Landesärztekammer
Betreff
AW: Inhalte Facharztweiterbildung [#273710]
Datum
22. März 2023 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Bodemann, Ihre Anfrage haben wir erhalten. Sie wird nun im Ärztlichen Geschäftsbereich geprüft und bearbeitet. Bitte haben Sie etwas Geduld, die Kolleginnen und Kollegen werden sich sicher schnellstmöglich bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Sächsische Landesärztekammer
Sehr geehrte Frau Bodemann, die Weiterbildungsordnung wird in der Regel alle 10 bis 15 Jahre überarbeitet. Verstä…
Von
Sächsische Landesärztekammer
Betreff
AW: Inhalte Facharztweiterbildung [#273710]
Datum
24. März 2023 14:08
Status
Sehr geehrte Frau Bodemann, die Weiterbildungsordnung wird in der Regel alle 10 bis 15 Jahre überarbeitet. Verständlicher Weise können nicht alle Erkrankungen expressis verbis in der Weiterbildungsordnung genannt werden, in der Regel finden sich hier je Fachgebiet eher Krankheitsentitäten auf übergeordneter Ebene und konkrete Erkrankungen werden im Einzelfall als "insbesondere..." herausgehoben. Die MECFS (und ebenso das POTS) sind daher folgerichtig im weiteren Sinne unter den Rubriken "infektiöse Krankheiten" und "Autoimmunerkrankungen" subsummiert, ohne expressis verbis genannt zu werden. Dies entspricht der gelebten Praxis, denn es werden in der Facharztprüfung sehr viele Krankheiten geprüft, die sich nicht expressis verbis in der Weiterbildungsordnung finden. https://www.slaek.de/media/dokumente/05slaek/02aufgaben/weiterbildung/Weiterbildungsordnung-2023.pdf Die Facharztprüfung selbst richtet sich immer nach dem derzeit aktuellen Stand der Wissenschaft, niemand kann sich hier auf die aktuelle Weiterbildungsordnung berufen (so nach dem Motto: "Stand nicht in der Weiterbildungsordnung, musste ich deshalb nicht wissen!"), da die wissenschaftliche Entwicklung einfach immer viel schneller ist als die Weiterentwicklung der Weiterbildungsordnung. Gerade bezüglich MECFS und POTS haben wir erst im Januar eine Onlinefortbildung durchgeführt, an der über 300 Teilnehmer teilgenommen haben https://www.slaek.de/de/04/videos_einzeln/webinar-zu-long-post-covid-2023_1.php Dass dieses Thema uns besonders am Herzen liegt schon vor Corona können Sie auch an der Tatsache sehen, dass wir schon September 2019 einen großen Artikel dazu im Sächsischen Ärzteblatt hatten https://www.slaek.de/media/dokumente/04presse/aerzteblatt/archiv/2011-2020/2019/09/0919_026.pdf Denn es gilt ja nicht nur die Ärzte in Weiterbildung zu informieren, sondern auch ganz besonders die Kolleginnen und Kollegen im niedergelassenen Bereich, die erste Ansprechpartner für betroffene Patienten sind. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende Mit herzlichen Grüßen

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Susanne Bodemann
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die umfangreiche Antwort. Ich freue mich, dass Sie dises Erkrankunge…
An Sächsische Landesärztekammer Details
Von
Susanne Bodemann
Betreff
AW: Inhalte Facharztweiterbildung [#273710]
Datum
20. April 2023 13:18
An
Sächsische Landesärztekammer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
20230419-125200.jpg
316,2 KB
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die umfangreiche Antwort. Ich freue mich, dass Sie dises Erkrankungen im Fokus haben und sich in Sachen Aufklärung engagieren. Ich selbst habe weder während meines Studiums an der TU Dresden noch während meiner FA Weiterbildung auch nur davon gehört, was mich im Nachgang sehr verwundert. Inzwischen hat die KVB in einer Stellungnahme (siehe Anhang) die Zhal von 500.000 kodierten Fällen für das Jahr 2021 veröffentlicht. Viel Erfolg weiterhin bei Ihrer Arbeit. Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann Anhänge: - 20230419-125200.jpg Anfragenr: 273710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273710/