Inhalte Facharztweiterbildung

warum ist die 1969 von der WHO als neuroimmunologische Erkrankung eingestufte Krankheit MECFS kein Gegenstand der Weiterbildung zum Facharzt für Neurologie gemäß der Weiterbildungsordnung? Die Häufigkeit ist mit der von MS vergleichbar, die Krankheitslast und Einschränkung der Lebensqualität sogar höher.
Gleiches gilt für Erkrankungen des autonomen Nervensystems wie POTS.
Nach welchen Kriterien und Maßstäben legen Sie fest, welche Erkrankung in die Weiterbildungsordnung aufgenommen wird?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
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Susanne Bodemann
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mi…
An Landesärztekammer Brandenburg Details
Von
Susanne Bodemann
Betreff
Inhalte Facharztweiterbildung [#273707]
Datum
22. März 2023 09:14
An
Landesärztekammer Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
warum ist die 1969 von der WHO als neuroimmunologische Erkrankung eingestufte Krankheit MECFS kein Gegenstand der Weiterbildung zum Facharzt für Neurologie gemäß der Weiterbildungsordnung? Die Häufigkeit ist mit der von MS vergleichbar, die Krankheitslast und Einschränkung der Lebensqualität sogar höher. Gleiches gilt für Erkrankungen des autonomen Nervensystems wie POTS. Nach welchen Kriterien und Maßstäben legen Sie fest, welche Erkrankung in die Weiterbildungsordnung aufgenommen wird?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann Anfragenr: 273707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273707/
Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann

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Landesärztekammer Brandenburg
Sehr geehrte Frau Bodemann, zur Beantwortung Ihrer unten stehenden Anfrage möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen…
Von
Landesärztekammer Brandenburg
Betreff
AW: Inhalte Facharztweiterbildung Neurologie
Datum
23. März 2023 16:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Bodemann, zur Beantwortung Ihrer unten stehenden Anfrage möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die Weiterbildungsordnungen der 17 Ärztekammern in Deutschland basieren auf der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer. Die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Brandenburg vom 29.07.2020 betreffend die Facharztbezeichnung Neurologie ist identisch mit der Musterweiterbildungsordnung 2018. Die dahingehenden Veröffentlichungen finden Sie im Internet unter: https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/aus-fort-und-weiterbildung/aerztliche-weiterbildung/muster-weiterbildungsordnung https://www.laekb.de/www/website/PublicNavigation/bekanntmachungen/ Zum Entstehungsprozess der Musterweiterbildungsordnung wenden Sie sich bitte an die Bundesärztekammer: Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern Herbert-Lewin-Platz 1 10623 Berlin Tel: +49 (0)30 400456-0 Fax: +49 (0)30 400456-388 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen