Sehr geehrter Herr Hochwarth,
vielen Dank für Ihre E-Mail und für Ihr Interesse an den Angeboten der ARD-Mediathek.
Wir bedauern, dass wir nicht alle Sendungen des Ersten in der ARD-Mediathek zur Verfügung stellen können. Doch dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht alle Inhalte anbieten, weil wir an Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags sowie Verträge mit Urhebern oder Lizenz-Inhabern gebunden sind.
Dies betrifft nicht nur die ARD, sondern alle Anbieter, die Videos im Internet bereitstellen. An jedem Fernsehprogramm ist eine Vielzahl von Rechteinhabern beteiligt, z. B. Autoren, Redakteure, Moderatoren, Schauspieler, Regisseure, Kameraleute, Grafiker, Musiker, Komponisten und viele mehr. Mit allen Beteiligten müssen die Sender Übereinkommen treffen, um die Nutzung der Inhalte auf allen Ausspielwegen zu regeln.
Die ARD bemüht sich darum, dass für alle online bereitgestellten Inhalte auch die entsprechenden Nutzungsrechte vorliegen. Es kommt allerdings vor, dass dies nicht möglich ist, z. B. weil die Nutzungserlaubnis von den Rechteinhabern exklusiv an andere Medien vergeben wurden. Dies ist der Fall, wenn Bilder von Sportveranstaltungen ausgeblendet werden müssen. Manchmal möchte ein Teil der Rechteinhaber nicht, dass die Inhalte im Internet bereitgestellt werden. Auch dann müssen die entsprechenden Passagen abgedeckt werden. Teilweise kommt es auch vor, dass für gewisse Inhalte generell keine Onlinerechte erworben werden können. Dies kann zum Beispiel bei historischen Aufnahmen und Archivbildern der Fall sein.
Derzeit werden rund zehn Prozent aller Sendungen des Ersten im Internet geogeblockt. Der Anteil der Sendungen, die nur in Deutschland abrufbar sind, hat in letzter Zeit zugenommen. Andererseits können wir jedoch Serien und Filme länger als früher online stellen und schaffen dadurch einen Mehrwert für die Nutzer.
Viele Produktionen können nicht von der ARD allein vollfinanziert werden, also gibt es (vermehrt) Co-Produktionen. Und damit gehen oft rechtliche Einschränkungen einher, da die Produktionsfirmen ihren Anteil selbst finanzieren müssen, oftmals mit Lizenzrechten im Ausland und Verwertung. Wenn eine Produktion ins Ausland verkauft werden soll, ist es nicht im Interesse der Produktionsfirmen, dass diese vorher international als Video abrufbar ist. Das ist nicht nur bei Sportrechten, sondern auch bei Film- und Serienrechten zu beobachten.
Was ältere Produktionen betrifft, laufen umfassende Onlinerechte auch einmal aus, und es wird nachverhandelt. Auch hier gibt es dann oftmals Einschränkungen, da aus Spargründen nur die Rechte für den deutschen Markt erworben werden können. Nicht anders ist das in anderen Ländern - den iPlayer der britischen BBC kann man gar nicht vom Ausland aus aufrufen, die meisten ausländischen Anbieter verschlüsseln ihr Angebot sowohl über Satellit als auch im Internet komplett und sparen sich damit die Mühe, einzelne Rechte zu verhandeln und Geoblocking gezielt nur dann einzusetzen, wenn es unumgänglich ist. Darüber hinaus weisen wir gern darauf hin, dass das deutsche Auslandsfernsehen die Deutsche Welle ist. Sie bildet auch einzelne ARD-Angebote in ihrem Programm ab und orientiert sich speziell am Publikum im Ausland. Die DW wird nicht aus Rundfunkbeiträgen der deutschen Haushalte, sondern aus Steuern, d. h. Zuwendungen des Bundes, finanziert.
Wir bemühen uns auf jeden Fall, so viele Inhalte wie möglich online anzubieten und hier die Rechte zu unterscheiden. Einfacher wäre für uns sicherlich, die komplette Mediathek für die Nutzung aus dem Ausland zu sperren. Doch genau das wollen wir eben nicht, auch wenn es bedeutet, viele Rückfragen und Beschwerden beantworten zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen