Inhalte über Mediatheken

Da ich ausschließlich online über die Mediatheken TV konsumiere ärgere ich mich ziemlich, dass nach wie vor immer wieder Inhalte "aus rechtlichen Gründen" online nicht verfügbar sind.
Aus diesem Grund bitte ich darum, mir eine Statistik zuzusenden, aus welcher hervorgeht, wie groß der Anteil der Sendezeiten pro Kanal und Sparte (Nachrichten, Sport, Musik, Film,...) ist, bei der die Inhalte nicht online verfügbar sind. Bitte mit Monats und Jahres Bezug, damit erkenntlich wird ob sich dieser Missstand in den letzten Jahren verbessert hat.

Ergebnis der Anfrage

Nur ein Verweis auf ein Webformular um nochmal anzufragen und keine Antwort auf die Frage aber der Hinweis, dass nicht alle Fragen individuell beantwortet werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. August 2023
  • Frist
    3. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
Sebastian Hochwarth
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Da ich ausschließlich online über die…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
Sebastian Hochwarth
Betreff
Inhalte über Mediatheken [#287270]
Datum
29. August 2023 13:24
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Da ich ausschließlich online über die Mediatheken TV konsumiere ärgere ich mich ziemlich, dass nach wie vor immer wieder Inhalte "aus rechtlichen Gründen" online nicht verfügbar sind. Aus diesem Grund bitte ich darum, mir eine Statistik zuzusenden, aus welcher hervorgeht, wie groß der Anteil der Sendezeiten pro Kanal und Sparte (Nachrichten, Sport, Musik, Film,...) ist, bei der die Inhalte nicht online verfügbar sind. Bitte mit Monats und Jahres Bezug, damit erkenntlich wird ob sich dieser Missstand in den letzten Jahren verbessert hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Hochwarth Anfragenr: 287270 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287270/ Postanschrift Sebastian Hochwarth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Hochwarth
Erstes Deutsches Fernsehen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
29. August 2023 13:34
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrter Herr Hochwarth, vielen Dank für Ihre E-Mail und für Ihr Interesse an den Angeboten der ARD-Mediathe…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Inhalte über Mediatheken
Datum
31. August 2023 12:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Hochwarth, vielen Dank für Ihre E-Mail und für Ihr Interesse an den Angeboten der ARD-Mediathek. Wir bedauern, dass wir nicht alle Sendungen des Ersten in der ARD-Mediathek zur Verfügung stellen können. Doch dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht alle Inhalte anbieten, weil wir an Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrags sowie Verträge mit Urhebern oder Lizenz-Inhabern gebunden sind. Dies betrifft nicht nur die ARD, sondern alle Anbieter, die Videos im Internet bereitstellen. An jedem Fernsehprogramm ist eine Vielzahl von Rechteinhabern beteiligt, z. B. Autoren, Redakteure, Moderatoren, Schauspieler, Regisseure, Kameraleute, Grafiker, Musiker, Komponisten und viele mehr. Mit allen Beteiligten müssen die Sender Übereinkommen treffen, um die Nutzung der Inhalte auf allen Ausspielwegen zu regeln. Die ARD bemüht sich darum, dass für alle online bereitgestellten Inhalte auch die entsprechenden Nutzungsrechte vorliegen. Es kommt allerdings vor, dass dies nicht möglich ist, z. B. weil die Nutzungserlaubnis von den Rechteinhabern exklusiv an andere Medien vergeben wurden. Dies ist der Fall, wenn Bilder von Sportveranstaltungen ausgeblendet werden müssen. Manchmal möchte ein Teil der Rechteinhaber nicht, dass die Inhalte im Internet bereitgestellt werden. Auch dann müssen die entsprechenden Passagen abgedeckt werden. Teilweise kommt es auch vor, dass für gewisse Inhalte generell keine Onlinerechte erworben werden können. Dies kann zum Beispiel bei historischen Aufnahmen und Archivbildern der Fall sein. Derzeit werden rund zehn Prozent aller Sendungen des Ersten im Internet geogeblockt. Der Anteil der Sendungen, die nur in Deutschland abrufbar sind, hat in letzter Zeit zugenommen. Andererseits können wir jedoch Serien und Filme länger als früher online stellen und schaffen dadurch einen Mehrwert für die Nutzer. Viele Produktionen können nicht von der ARD allein vollfinanziert werden, also gibt es (vermehrt) Co-Produktionen. Und damit gehen oft rechtliche Einschränkungen einher, da die Produktionsfirmen ihren Anteil selbst finanzieren müssen, oftmals mit Lizenzrechten im Ausland und Verwertung. Wenn eine Produktion ins Ausland verkauft werden soll, ist es nicht im Interesse der Produktionsfirmen, dass diese vorher international als Video abrufbar ist. Das ist nicht nur bei Sportrechten, sondern auch bei Film- und Serienrechten zu beobachten. Was ältere Produktionen betrifft, laufen umfassende Onlinerechte auch einmal aus, und es wird nachverhandelt. Auch hier gibt es dann oftmals Einschränkungen, da aus Spargründen nur die Rechte für den deutschen Markt erworben werden können. Nicht anders ist das in anderen Ländern - den iPlayer der britischen BBC kann man gar nicht vom Ausland aus aufrufen, die meisten ausländischen Anbieter verschlüsseln ihr Angebot sowohl über Satellit als auch im Internet komplett und sparen sich damit die Mühe, einzelne Rechte zu verhandeln und Geoblocking gezielt nur dann einzusetzen, wenn es unumgänglich ist. Darüber hinaus weisen wir gern darauf hin, dass das deutsche Auslandsfernsehen die Deutsche Welle ist. Sie bildet auch einzelne ARD-Angebote in ihrem Programm ab und orientiert sich speziell am Publikum im Ausland. Die DW wird nicht aus Rundfunkbeiträgen der deutschen Haushalte, sondern aus Steuern, d. h. Zuwendungen des Bundes, finanziert. Wir bemühen uns auf jeden Fall, so viele Inhalte wie möglich online anzubieten und hier die Rechte zu unterscheiden. Einfacher wäre für uns sicherlich, die komplette Mediathek für die Nutzung aus dem Ausland zu sperren. Doch genau das wollen wir eben nicht, auch wenn es bedeutet, viele Rückfragen und Beschwerden beantworten zu müssen. Mit freundlichen Grüßen