Inhalten die belegen, dass die EVS 2018 überhaupt fachlich qualifiziert , methodisch und wissenschaftlich qualifiziert geeignet sei , ein Existenzminimum für den SGB XII , SGB II Bereich zu ermitteln?
Guten Abend
Das E-Government-Gesetz (EGovG) verpflichtet Bundesbehörden im Rahmen der “Digitalen Verwaltung 2020” spätestens zum 1.1.2020 auf eine elektronische Aktenführung umzustellen.
I
Wo befinden sich im Statistischen Bundesamt konkrete Unterlagen auch elektronisch , in Vorgänge, in elektronische Aktenführung, in papierenden Akten, "Aktenschriftstücke" Aktenbestandteile "Akteneinheiten " oder "Aktenkollektive "mit Inhalten die belegen, dass die EVS 2018 überhaupt fachlich qualifiziert , methodisch und wissenschaftlich qualifiziert geeignet sei , ein Existenzminimum für den SGB XII , SGB II Bereich zu ermitteln?
Welche Geschäftszeichen gibt es hierzu konkret ?
II
Welche internen in elektronische Aktenführung, in papierenden Akten,Akteninhalte , Gutachten , "Aktenschriftstücke "Notizen "Akteneinheiten " oder "Aktenkollektive"stützen wissenschaftlich die These , oder Behauptungen , dass die EVS 2018 , eine qualifizierte geeignete wissenschaftliche Grundlage , auf der Höhe der Zeit sei, für die Bemessung der SGB XII, SGB XII Regelbedarfe ,
III
Welche im Statistisches Bundesamt, internen in elektronische Aktenführung, in papierenden Akten,Akteninhalte , Aktenbestandteile Gutachten , "Aktenschriftstücke "Notizen stützen wissenschaftlich, die These, oder Behauptungen mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit , dass die EVS 2018 , eine qualifizierte geeignete wissenschaftliche Grundlage , auf der Höhe der Zeit sei, für die Bemessung der SGB XII, SGB XII Regelbedarfe ist."
Aktenbegriff nach rechtlich anerkannter Definition:
Alle Aufzeichnungen oder sonstige Dokumente, die im Laufe des Verwaltungsverfahrens erstellt oder beigezogen worden sind, stellen die „Akte“ im Sinne dar. Einen anderen Schluss lässt auch ein Blick auf das allgemeine Verwaltungsverfahren nicht zu, wo der Begriff der Akten umfassend verstanden wird, also ALLE das konkrete Verfahren betreffenden Unterlagen, unabhängig von ihrer Art die Akte darstellen.
Dass der Aktenbegriff EBENSO Datenträger im EDV-System, elektronischen Akten und Datenverarbeitung umfasst, ist in der heutigen Zeit selbstverständlich.
Der Begriff Akte versteht sich , als st eine Sammlung von Schriftstücken jeder Art, die durch geordnete Ablage Geschäfts- oder Verwaltungshandeln informativ und rechtssichernd unterstützen sollen.
Im Allgemeinen bezeichnet man eine digitale Sammlung von Dateien oder Dokumenten als elektronische Akte; auch e-Akte genannt.
Das abgefragte Aktenzeichen enthält die Organisationsnummer der Dienststelle, den Nummerncode des jeweiligen Aufgabenbereichs der Dienststelle, zu dessen Erfüllung die Akte entstanden ist, die Nummer der Einzelakte, sowie häufig die Jahreszahl
Vielen Dank für eine zeitnahe Rückmeldung und ihnen persönlich einen guten und schönen Abend Mit freundlichen Grüßen Werner Oetken
Anfrage eingeschlafen
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Datum25. Februar 2020
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27. März 2020
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