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Inhalten die belegen, dass die EVS 2018 überhaupt fachlich qualifiziert , methodisch und wissenschaftlich qualifiziert geeignet sei , ein Existenzminimum für den SGB XII , SGB II Bereich zu ermitteln?

Guten Abend
Das E-Government-Gesetz (EGovG) verpflichtet Bundesbehörden im Rahmen der “Digitalen Verwaltung 2020” spätestens zum 1.1.2020 auf eine elektronische Aktenführung umzustellen.
I
Wo befinden sich im Statistischen Bundesamt konkrete Unterlagen auch elektronisch , in Vorgänge, in elektronische Aktenführung, in papierenden Akten, "Aktenschriftstücke" Aktenbestandteile "Akteneinheiten " oder "Aktenkollektive "mit Inhalten die belegen, dass die EVS 2018 überhaupt fachlich qualifiziert , methodisch und wissenschaftlich qualifiziert geeignet sei , ein Existenzminimum für den SGB XII , SGB II Bereich zu ermitteln?

Welche Geschäftszeichen gibt es hierzu konkret ?
II
Welche internen in elektronische Aktenführung, in papierenden Akten,Akteninhalte , Gutachten , "Aktenschriftstücke "Notizen "Akteneinheiten " oder "Aktenkollektive"stützen wissenschaftlich die These , oder Behauptungen , dass die EVS 2018 , eine qualifizierte geeignete wissenschaftliche Grundlage , auf der Höhe der Zeit sei, für die Bemessung der SGB XII, SGB XII Regelbedarfe ,
III
Welche im Statistisches Bundesamt, internen in elektronische Aktenführung, in papierenden Akten,Akteninhalte , Aktenbestandteile Gutachten , "Aktenschriftstücke "Notizen stützen wissenschaftlich, die These, oder Behauptungen mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit , dass die EVS 2018 , eine qualifizierte geeignete wissenschaftliche Grundlage , auf der Höhe der Zeit sei, für die Bemessung der SGB XII, SGB XII Regelbedarfe ist."
Aktenbegriff nach rechtlich anerkannter Definition:
Alle Aufzeichnungen oder sonstige Dokumente, die im Laufe des Verwaltungsverfahrens erstellt oder beigezogen worden sind, stellen die „Akte“ im Sinne dar. Einen anderen Schluss lässt auch ein Blick auf das allgemeine Verwaltungsverfahren nicht zu, wo der Begriff der Akten umfassend verstanden wird, also ALLE das konkrete Verfahren betreffenden Unterlagen, unabhängig von ihrer Art die Akte darstellen.

Dass der Aktenbegriff EBENSO Datenträger im EDV-System, elektronischen Akten und Datenverarbeitung umfasst, ist in der heutigen Zeit selbstverständlich.

Der Begriff Akte versteht sich , als st eine Sammlung von Schriftstücken jeder Art, die durch geordnete Ablage Geschäfts- oder Verwaltungshandeln informativ und rechtssichernd unterstützen sollen.
Im Allgemeinen bezeichnet man eine digitale Sammlung von Dateien oder Dokumenten als elektronische Akte; auch e-Akte genannt.

Das abgefragte Aktenzeichen enthält die Organisationsnummer der Dienststelle, den Nummerncode des jeweiligen Aufgabenbereichs der Dienststelle, zu dessen Erfüllung die Akte entstanden ist, die Nummer der Einzelakte, sowie häufig die Jahreszahl

Vielen Dank für eine zeitnahe Rückmeldung und ihnen persönlich einen guten und schönen Abend Mit freundlichen Grüßen Werner Oetken

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Februar 2020
  • Frist
    27. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten A…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
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Betreff
Inhalten die belegen, dass die EVS 2018 überhaupt fachlich qualifiziert , methodisch und wissenschaftlich qualifiziert geeignet sei , ein Existenzminimum für den SGB XII , SGB II Bereich zu ermitteln? [#181357]
Datum
25. Februar 2020 19:17
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Abend Das E-Government-Gesetz (EGovG) verpflichtet Bundesbehörden im Rahmen der “Digitalen Verwaltung 2020” spätestens zum 1.1.2020 auf eine elektronische Aktenführung umzustellen. I Wo befinden sich im Statistischen Bundesamt konkrete Unterlagen auch elektronisch , in Vorgänge, in elektronische Aktenführung, in papierenden Akten, "Aktenschriftstücke" Aktenbestandteile "Akteneinheiten " oder "Aktenkollektive "mit Inhalten die belegen, dass die EVS 2018 überhaupt fachlich qualifiziert , methodisch und wissenschaftlich qualifiziert geeignet sei , ein Existenzminimum für den SGB XII , SGB II Bereich zu ermitteln? Welche Geschäftszeichen gibt es hierzu konkret ? II Welche internen in elektronische Aktenführung, in papierenden Akten,Akteninhalte , Gutachten , "Aktenschriftstücke "Notizen "Akteneinheiten " oder "Aktenkollektive"stützen wissenschaftlich die These , oder Behauptungen , dass die EVS 2018 , eine qualifizierte geeignete wissenschaftliche Grundlage , auf der Höhe der Zeit sei, für die Bemessung der SGB XII, SGB XII Regelbedarfe , III Welche im Statistisches Bundesamt, internen in elektronische Aktenführung, in papierenden Akten,Akteninhalte , Aktenbestandteile Gutachten , "Aktenschriftstücke "Notizen stützen wissenschaftlich, die These, oder Behauptungen mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit , dass die EVS 2018 , eine qualifizierte geeignete wissenschaftliche Grundlage , auf der Höhe der Zeit sei, für die Bemessung der SGB XII, SGB XII Regelbedarfe ist." Aktenbegriff nach rechtlich anerkannter Definition: Alle Aufzeichnungen oder sonstige Dokumente, die im Laufe des Verwaltungsverfahrens erstellt oder beigezogen worden sind, stellen die „Akte“ im Sinne dar. Einen anderen Schluss lässt auch ein Blick auf das allgemeine Verwaltungsverfahren nicht zu, wo der Begriff der Akten umfassend verstanden wird, also ALLE das konkrete Verfahren betreffenden Unterlagen, unabhängig von ihrer Art die Akte darstellen. Dass der Aktenbegriff EBENSO Datenträger im EDV-System, elektronischen Akten und Datenverarbeitung umfasst, ist in der heutigen Zeit selbstverständlich. Der Begriff Akte versteht sich , als st eine Sammlung von Schriftstücken jeder Art, die durch geordnete Ablage Geschäfts- oder Verwaltungshandeln informativ und rechtssichernd unterstützen sollen. Im Allgemeinen bezeichnet man eine digitale Sammlung von Dateien oder Dokumenten als elektronische Akte; auch e-Akte genannt. Das abgefragte Aktenzeichen enthält die Organisationsnummer der Dienststelle, den Nummerncode des jeweiligen Aufgabenbereichs der Dienststelle, zu dessen Erfüllung die Akte entstanden ist, die Nummer der Einzelakte, sowie häufig die Jahreszahl Vielen Dank für eine zeitnahe Rückmeldung und ihnen persönlich einen guten und schönen Abend Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181357 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181357 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>

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Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung: Ist die EVS 2018 überhaupt fachlich qualifiziert, methodisch und wissenschaftlich geeignet, e…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung: Ist die EVS 2018 überhaupt fachlich qualifiziert, methodisch und wissenschaftlich geeignet, ein Existenzminimum für den SGB XII , SGB II Bereich zu ermitteln? (Az.: A-IR/11100100-IF30330)
Datum
26. Februar 2020 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25. Februar 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30330 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.