Inhaltliche Fragen zum sog. BMI-Corona-Papier / Risikoanalyse des BMI-Mitarbeiters

1. Es wird Auskunft und die Überlassung sämtlicher relevanter Unterlagen hinsicht der Frage beantragt, wie nach den Plänen der Regierung das Riskio durch die temporäre Neuregelung von § 240 BGB für die Betreiber im Bereich der kritischen Infrastrukturen wie Wasserwerke, Stromversorung etc. (= KRITIS) verringert werden sollte und soll, die ihre Zahlungsansprüche nun nicht mehr gerichtlich durchsetzen und damit in Liquiditätsengpässe laufen können. Welche Anwendung findet § 240 BGB in den internationalen Vertragsbeziehungen im KRITIS-Bereich und welche Vorkehrungen sind hier zur Risikoabwehr getroffen worden bzw. geplant?

2. Es wird Auskunft und die Überlassung von sämtlichen relevanten Unterlegen beantragt hinsichtlich der Frage, wie sich die Behörden darauf vorbereiten, bei Bedarf eine engmaschige Begleitung und Kontrolle der Funktionsfähigkeit von KRITIS-Betreibern vorzunehmen und ggf. steuernd einzugreifen, bevor gefährliche Versorgungsengpässe entstehen. Welche Vorkehrungen sind getroffen worden, dass ein wirtschaftlicher Kollaps vermieden werden und eine Vergesellschaftlichung der entstehenden Kosten unterbleiben wird. Der BMI-Mitarbeiter führt hierzu aus:

“Der größte Teil der Kritischen Infrastrukturen ist zwar in privater Hand und wird von den jeweiligen Anbietern eigenverantwortlich betrieben. – Die großen Privatisierungswellen der letzten Jahrzehnte (Bahn, Post, Telekom, Energieversorgung, etc) haben eine veränderte Ausgangslage geschaffen. Der Schutz Kritischer Infrastrukturen wurde durch diese Maßnahmen grundsätzlich erschwert. – Für die zuverlässige Versorgung der Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland per Kritische Infrastrukturen trägt der Staat jedoch eine Gewährleistungsverantwortung. Diese verpflichtet den Staat, bei fundamentalen Versorgungsmangellagen in die Strukturen und Prozesse der (privaten) KRITIS-Betreiber einzusteigen oder einzugreifen.”

3. Es wird Auskunft und die Überlassung sämtlicher relevanter Unterlagen beantragt im Hinblick auf die Frage, mit welchen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das 
deutsche Wirtschaftsgeschehen in den nächsten Jahren nach Einschätzung des BMI zu rechnen ist? Welche Annahmen und Szenarien hat das BMI bei seiner Einschätzung berücksichtigt? Von Interesse sind sowohl die Auswirkungen der Erkrankungen als auch die Auswirkungen der ergriffenen Schutzmaßnahmen.

4. Es wird Auskunft und die Überlassung sämtlicher relevanter Unterlagen beantragt im Hinblick auf die Frage, mit welchen zusätzlichen monetären und fiskalischenBelastungen/Aufwänden durch die Corona-Pandemie die öffentlichen Haushalten der nächsten Jahre voraussichtlich belastet sind. Welche Annahmen und Szenarien hat das BMI bzw. haben andere Behörden (BMF) bei dieser Eintschätzung berücksichtigt? Von Interesse sind sowohl die Auswirkungen der Erkrankungen als auch die Auswirkungen der ergriffenen Schutzmaßnahmen.

5. Es wird Auskunft und die Überlassung sämtlicher relevanter Unterlagen hinsichtlich der Frage beantragt, inwieweit sich der Krisenstab mit der breiten Fachdiskussion im Internet im Zusammenhang mit Corona und den Kollateralschäden der Massnahmen kontinuierlich auseinandergesetzt hat, um so eine vorzeitige Schliessung des Selektionsprozesses von Theorien zu verhindern, was für das Sicherheitskonzept zu suboptimalen Ergebnissen geführt haben könnte. Wegen der Dynamik der Entwicklung des Covid-19-Wissensstandes haben sich viele renommierte Wissenschaftler für die Kommunikation ihrer Erkenntnisse ebenso dynamischer Medien bedient. U-Tube-Videos (vor Corona vielfach als unseriös belächelt) waren und sind ein zentrales Medium geworden wie z.B. die Stellungnahmen des renommierten Stanford-Wissenschaftlers Prof. Dr. Ioannids zur Krise zeigen. Sie haben dazu beigetragen, Leben zu retten: so hat z.B. der höchst alarmierte Bericht eines New Yorker Arztes über extrem verlaufenden Atemnotlagen von Patienten wichtige Denkanstösse hinsichtlich der Behandlungsmethoden geliefert. Die Beobachtungen könnten, wie es jetzt scheint, Nebenwirkugnen der (Selbst-)Behandlung mit Chloroquin gewesen sein, das bei genetischem Enzymangel zu massiven Gesundheitsproblemen führen kann, weshalb die FDA nun auch entsprechende Warnungen ausspricht.

6. Es wird Auskunft und die Überlassung sämtlicher relevanter Unterlagen hinsichtlich der Frage beantragt, inwieweit das BMI bei jeglichen Maßnahmen stets mitgedacht hat, dass sich die ersten Warnmeldungen als Fehlalarm herausstellen könnten und welche konkreten Sicherungsmassnahmen gegen Fehleinschätzungen es insoweit ergriffen hat. Welche Plausibilitätsprüfungen sind hier kontinuierlich vorgenommen worden, von welchen Behörden, welchen Abteilungen, welchen handelnden Personen? Inwieweit ist insoweit auch die Frage nach der Validität und Zuverlässigkeit der Testergebnisse in die Überlegungen eingeflossen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Mai 2020
  • Frist
    20. Juni 2020
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Es wird Auskunft…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Inhaltliche Fragen zum sog. BMI-Corona-Papier / Risikoanalyse des BMI-Mitarbeiters [#186877]
Datum
17. Mai 2020 08:08
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Es wird Auskunft und die Überlassung sämtlicher relevanter Unterlagen hinsicht der Frage beantragt, wie nach den Plänen der Regierung das Riskio durch die temporäre Neuregelung von § 240 BGB für die Betreiber im Bereich der kritischen Infrastrukturen wie Wasserwerke, Stromversorung etc. (= KRITIS) verringert werden sollte und soll, die ihre Zahlungsansprüche nun nicht mehr gerichtlich durchsetzen und damit in Liquiditätsengpässe laufen können. Welche Anwendung findet § 240 BGB in den internationalen Vertragsbeziehungen im KRITIS-Bereich und welche Vorkehrungen sind hier zur Risikoabwehr getroffen worden bzw. geplant? 2. Es wird Auskunft und die Überlassung von sämtlichen relevanten Unterlegen beantragt hinsichtlich der Frage, wie sich die Behörden darauf vorbereiten, bei Bedarf eine engmaschige Begleitung und Kontrolle der Funktionsfähigkeit von KRITIS-Betreibern vorzunehmen und ggf. steuernd einzugreifen, bevor gefährliche Versorgungsengpässe entstehen. Welche Vorkehrungen sind getroffen worden, dass ein wirtschaftlicher Kollaps vermieden werden und eine Vergesellschaftlichung der entstehenden Kosten unterbleiben wird. Der BMI-Mitarbeiter führt hierzu aus: “Der größte Teil der Kritischen Infrastrukturen ist zwar in privater Hand und wird von den jeweiligen Anbietern eigenverantwortlich betrieben. – Die großen Privatisierungswellen der letzten Jahrzehnte (Bahn, Post, Telekom, Energieversorgung, etc) haben eine veränderte Ausgangslage geschaffen. Der Schutz Kritischer Infrastrukturen wurde durch diese Maßnahmen grundsätzlich erschwert. – Für die zuverlässige Versorgung der Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland per Kritische Infrastrukturen trägt der Staat jedoch eine Gewährleistungsverantwortung. Diese verpflichtet den Staat, bei fundamentalen Versorgungsmangellagen in die Strukturen und Prozesse der (privaten) KRITIS-Betreiber einzusteigen oder einzugreifen.” 3. Es wird Auskunft und die Überlassung sämtlicher relevanter Unterlagen beantragt im Hinblick auf die Frage, mit welchen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das 
deutsche Wirtschaftsgeschehen in den nächsten Jahren nach Einschätzung des BMI zu rechnen ist? Welche Annahmen und Szenarien hat das BMI bei seiner Einschätzung berücksichtigt? Von Interesse sind sowohl die Auswirkungen der Erkrankungen als auch die Auswirkungen der ergriffenen Schutzmaßnahmen. 4. Es wird Auskunft und die Überlassung sämtlicher relevanter Unterlagen beantragt im Hinblick auf die Frage, mit welchen zusätzlichen monetären und fiskalischenBelastungen/Aufwänden durch die Corona-Pandemie die öffentlichen Haushalten der nächsten Jahre voraussichtlich belastet sind. Welche Annahmen und Szenarien hat das BMI bzw. haben andere Behörden (BMF) bei dieser Eintschätzung berücksichtigt? Von Interesse sind sowohl die Auswirkungen der Erkrankungen als auch die Auswirkungen der ergriffenen Schutzmaßnahmen. 5. Es wird Auskunft und die Überlassung sämtlicher relevanter Unterlagen hinsichtlich der Frage beantragt, inwieweit sich der Krisenstab mit der breiten Fachdiskussion im Internet im Zusammenhang mit Corona und den Kollateralschäden der Massnahmen kontinuierlich auseinandergesetzt hat, um so eine vorzeitige Schliessung des Selektionsprozesses von Theorien zu verhindern, was für das Sicherheitskonzept zu suboptimalen Ergebnissen geführt haben könnte. Wegen der Dynamik der Entwicklung des Covid-19-Wissensstandes haben sich viele renommierte Wissenschaftler für die Kommunikation ihrer Erkenntnisse ebenso dynamischer Medien bedient. U-Tube-Videos (vor Corona vielfach als unseriös belächelt) waren und sind ein zentrales Medium geworden wie z.B. die Stellungnahmen des renommierten Stanford-Wissenschaftlers Prof. Dr. Ioannids zur Krise zeigen. Sie haben dazu beigetragen, Leben zu retten: so hat z.B. der höchst alarmierte Bericht eines New Yorker Arztes über extrem verlaufenden Atemnotlagen von Patienten wichtige Denkanstösse hinsichtlich der Behandlungsmethoden geliefert. Die Beobachtungen könnten, wie es jetzt scheint, Nebenwirkugnen der (Selbst-)Behandlung mit Chloroquin gewesen sein, das bei genetischem Enzymangel zu massiven Gesundheitsproblemen führen kann, weshalb die FDA nun auch entsprechende Warnungen ausspricht. 6. Es wird Auskunft und die Überlassung sämtlicher relevanter Unterlagen hinsichtlich der Frage beantragt, inwieweit das BMI bei jeglichen Maßnahmen stets mitgedacht hat, dass sich die ersten Warnmeldungen als Fehlalarm herausstellen könnten und welche konkreten Sicherungsmassnahmen gegen Fehleinschätzungen es insoweit ergriffen hat. Welche Plausibilitätsprüfungen sind hier kontinuierlich vorgenommen worden, von welchen Behörden, welchen Abteilungen, welchen handelnden Personen? Inwieweit ist insoweit auch die Frage nach der Validität und Zuverlässigkeit der Testergebnisse in die Überlegungen eingeflossen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186877 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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