Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage vom 22. März 2015.
Soweit Sie in Ihrer Anfrage auf verschiedene Rechtsgrundlagen Bezug
nehmen, dürfen wir zunächst klarstellend darauf hinweisen, dass keine der
von Ihnen genannten Regelungen im vorliegenden Falle einschlägig ist:
Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) des Landes Rheinland-Pfalz
ist nicht anwendbar. Da es sich auch nicht um Umweltinformationen oder
Verbraucherinformationen handelt, kommen auch die übrigen von Ihnen
zitierten Vorschriften nicht zum Tragen.
Dessen ungeachtet geben wir Ihnen aber gerne, soweit möglich, einige
Informationen zu unserer „Initiative für den Mittelstand“. Das daraus
abgeleitete Neun-Punkte-Papier ist als Forderungskatalog an die
rheinland-pfälzische Landesregierung gerichtet. Die darin enthaltenen
Hinweise und Forderungen sind als Gesamtkonzept zu verstehen und sollen
den Landesgesetzgeber ermutigen, die Bedingungen für den Mittelstand in
Rheinland-Pfalz konkret zu verbessern.
Soweit Sie nach dem Aufwand für die Kampagne fragen, können wir Ihnen
mitteilen, dass wir nur wenige Exemplare haben drucken lassen. Ein
postalischer Versand erfolgte vorab lediglich an die Ministerpräsidentin
und die betroffenen Minister. Weitere Exemplare wurden bei der
Pressekonferenz in Mainz an den Teilnehmerkreis verteilt. Der Versand an
alle rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordnete erfolgte ausschließlich per
E-Mail.
Sofern Sie nach weiteren Kosten für die Kampagne, z.B. Personalkosten
fragen, so bitten wir um Verständnis, dass uns hier eine Abgrenzung gar
nicht möglich ist, da das Papier im Wesentlichen eine Zusammenfassung der
IHK-Positionen darstellt, die in den zurückliegenden Jahren bereits in
Form von Stellungnahmen oder Forderungspapieren entwickelt wurden oder im
Rahmen der Erarbeitung von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
entstanden sind.
Etwas verwundert sind wir allerdings über die Tatsache, dass Sie
einerseits offenbar die Forderung des Vereins „Open Knowledge Foundation
Deutschland e.V.“ nach größtmöglicher Transparenz unterstützen,
andererseits diese Transparenz in eigener Sache vermissen lassen, indem
Sie Ihre Anfrage anonym mit „madras x“ signieren.
Sollten Sie als Gewerbetreibender Mitglied unserer IHK sein, stehen wir
Ihnen gerne in dieser Angelegenheit für ein persönliches Gespräch zur
Verfügung.
Herzliche Grüße
Bertram Weirich
Stellvertretender Hauptgeschäftsführer
Recht / Steuern
IHK Koblenz
Schlossstr. 2
56068 Koblenz
Tel.: 0261/106-250
Fax.: 0261/106-115
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
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berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter.
Mehr unter
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Von:
Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>>
An:
<<E-Mail-Adresse>>
Datum: 22.03.2015 17:41
Betreff: Initiative für den Mittelstand [#8944]
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Übersicht über alle Institutionen, an die Sie Ihre "FORDERUNGEN DER
RHEINLAND-PFÄLZISCHEN WIRTSCHAFT AN DIE LANDESPOLITIK IN 2015" geschickt
haben. Sollten an eine Institution mehrere Exemplare verschickt worden
sein, bitte die Anzahl angeben.
- eine Übersicht der Kosten für diese Kampagne (Layout, Druck, Porto,
Personalkosten, ggfs. weitere Kosten...).
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1
Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach
Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2
LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung
der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor.
Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den
voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten
für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit
Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir
die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG
auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den
Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen
betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG
und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis
zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an
die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG
und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende
Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen