Initiative für den Mittelstand

- eine Übersicht über alle Institutionen, an die Sie Ihre "FORDERUNGEN DER RHEINLAND-PFÄLZISCHEN WIRTSCHAFT AN DIE LANDESPOLITIK IN 2015" geschickt haben. Sollten an eine Institution mehrere Exemplare verschickt worden sein, bitte die Anzahl angeben.
- eine Übersicht der Kosten für diese Kampagne (Layout, Druck, Porto, Personalkosten, ggfs. weitere Kosten...).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. März 2015
  • Frist
    24. April 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Übers…
An Industrie- und Handelskammer zu Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Initiative für den Mittelstand [#8944]
Datum
22. März 2015 17:41
An
Industrie- und Handelskammer zu Koblenz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Übersicht über alle Institutionen, an die Sie Ihre "FORDERUNGEN DER RHEINLAND-PFÄLZISCHEN WIRTSCHAFT AN DIE LANDESPOLITIK IN 2015" geschickt haben. Sollten an eine Institution mehrere Exemplare verschickt worden sein, bitte die Anzahl angeben. - eine Übersicht der Kosten für diese Kampagne (Layout, Druck, Porto, Personalkosten, ggfs. weitere Kosten...).
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Industrie- und Handelskammer zu Koblenz
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail haben wir erhalten und an unseren Hauptgeschäftsführer Herr Rössel we…
Von
Industrie- und Handelskammer zu Koblenz
Betreff
Antwort: Initiative für den Mittelstand [#8944]
Datum
23. März 2015 07:47
Status
Warte auf Antwort
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3,6 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail haben wir erhalten und an unseren Hauptgeschäftsführer Herr Rössel weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Industrie- und Handelskammer zu Koblenz
Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage vom 22. März 2015. Soweit Si…
Von
Industrie- und Handelskammer zu Koblenz
Betreff
WG: Fwd: Initiative für den Mittelstand [#8944]
Datum
24. April 2015 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Email_Anhang_Newsletterklein.jpg
3,6 KB


Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail-Anfrage vom 22. März 2015. Soweit Sie in Ihrer Anfrage auf verschiedene Rechtsgrundlagen Bezug nehmen, dürfen wir zunächst klarstellend darauf hinweisen, dass keine der von Ihnen genannten Regelungen im vorliegenden Falle einschlägig ist: Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) des Landes Rheinland-Pfalz ist nicht anwendbar. Da es sich auch nicht um Umweltinformationen oder Verbraucherinformationen handelt, kommen auch die übrigen von Ihnen zitierten Vorschriften nicht zum Tragen. Dessen ungeachtet geben wir Ihnen aber gerne, soweit möglich, einige Informationen zu unserer „Initiative für den Mittelstand“. Das daraus abgeleitete Neun-Punkte-Papier ist als Forderungskatalog an die rheinland-pfälzische Landesregierung gerichtet. Die darin enthaltenen Hinweise und Forderungen sind als Gesamtkonzept zu verstehen und sollen den Landesgesetzgeber ermutigen, die Bedingungen für den Mittelstand in Rheinland-Pfalz konkret zu verbessern. Soweit Sie nach dem Aufwand für die Kampagne fragen, können wir Ihnen mitteilen, dass wir nur wenige Exemplare haben drucken lassen. Ein postalischer Versand erfolgte vorab lediglich an die Ministerpräsidentin und die betroffenen Minister. Weitere Exemplare wurden bei der Pressekonferenz in Mainz an den Teilnehmerkreis verteilt. Der Versand an alle rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordnete erfolgte ausschließlich per E-Mail. Sofern Sie nach weiteren Kosten für die Kampagne, z.B. Personalkosten fragen, so bitten wir um Verständnis, dass uns hier eine Abgrenzung gar nicht möglich ist, da das Papier im Wesentlichen eine Zusammenfassung der IHK-Positionen darstellt, die in den zurückliegenden Jahren bereits in Form von Stellungnahmen oder Forderungspapieren entwickelt wurden oder im Rahmen der Erarbeitung von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange entstanden sind. Etwas verwundert sind wir allerdings über die Tatsache, dass Sie einerseits offenbar die Forderung des Vereins „Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.“ nach größtmöglicher Transparenz unterstützen, andererseits diese Transparenz in eigener Sache vermissen lassen, indem Sie Ihre Anfrage anonym mit „madras x“ signieren. Sollten Sie als Gewerbetreibender Mitglied unserer IHK sein, stehen wir Ihnen gerne in dieser Angelegenheit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Herzliche Grüße Bertram Weirich Stellvertretender Hauptgeschäftsführer Recht / Steuern IHK Koblenz Schlossstr. 2 56068 Koblenz Tel.: 0261/106-250 Fax.: 0261/106-115 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Besuchen Sie uns auch im Internet: http://www.ihk-koblenz.de oder abonnieren Sie unseren Newsletter: http://www.ihk-koblenz.de/newsletter => WEITERBILDUNGSFONDS der IHK Koblenz: Wir unterstützen Unternehmen mit bis zu 3.000 Euro Förderung für berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter. Mehr unter http://www.ihk-koblenz.de/weiterbildung… Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 22.03.2015 17:41 Betreff: Initiative für den Mittelstand [#8944] Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Übersicht über alle Institutionen, an die Sie Ihre "FORDERUNGEN DER RHEINLAND-PFÄLZISCHEN WIRTSCHAFT AN DIE LANDESPOLITIK IN 2015" geschickt haben. Sollten an eine Institution mehrere Exemplare verschickt worden sein, bitte die Anzahl angeben. - eine Übersicht der Kosten für diese Kampagne (Layout, Druck, Porto, Personalkosten, ggfs. weitere Kosten...). Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen