Inkasso-Service - Auskunft nur mit Aktenzeichen

- Alle Dokumente, Unterlagen, Handreichungen oder Dokumentationen zu den Möglichkeiten wie die Mitarbeiter*innen im Inkasso-Service auf Kundendaten zugreifen können und erklären warum nur nach Aktenzeichen und nicht z. B. nach Personen anhand von Personendaten (Name, Geburtsdatum, Wohnort etc.) gesucht werden kann.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Oktober 2022
  • Frist
    15. November 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Alle Dokumente,…
An Agentur für Arbeit Recklinghausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Inkasso-Service - Auskunft nur mit Aktenzeichen [#260622]
Datum
11. Oktober 2022 10:56
An
Agentur für Arbeit Recklinghausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle Dokumente, Unterlagen, Handreichungen oder Dokumentationen zu den Möglichkeiten wie die Mitarbeiter*innen im Inkasso-Service auf Kundendaten zugreifen können und erklären warum nur nach Aktenzeichen und nicht z. B. nach Personen anhand von Personendaten (Name, Geburtsdatum, Wohnort etc.) gesucht werden kann.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260622 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260622/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Agentur für Arbeit Recklinghausen
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, vielen Dank für Ihre E…
Von
Agentur für Arbeit Recklinghausen
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
11. Oktober 2022 11:15
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Nachricht an die Agentur für Arbeit ist eingegangen und wird zeitnah bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit dieser Nachricht per E-Mail einverstanden sind. Bitte haben Sie Verständnis, dass personenbezogene Informationen aus Gründen des Datenschutzes nicht per E-Mail übermittelt werden. Eine sichere Alternative: Unter https://www.arbeitsagentur.de/eservices können Sie zahlreiche Anliegen online erledigen (z.B. Veränderungen mitteilen, Arbeitslos melden, Leistungen beantragen). Und das Ganze geht jetzt auch jederzeit und an jedem Ort per App: "BA-mobil". Telefonisch erreichen Sie uns außerdem: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer) und 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber) Telefonisch aus dem Ausland: 0049 911 1203 10 10 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf [#260622] Guten Tag, meine In…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf [#260622]
Datum
5. Februar 2024 12:33
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Inkasso-Service - Auskunft nur mit Aktenzeichen“ vom 11.10.2022 (#260622) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 448 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre E-Mail vom 05.02.2024 Sehr << Antragsteller:in >> anliegend erhalten Sie das Antwortschreiben au…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre E-Mail vom 05.02.2024
Datum
16. Februar 2024 10:28
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
image001.jpg
3,2 KB
image003.jpg
1,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> anliegend erhalten Sie das Antwortschreiben auf Ihre E-Mail vom 05. Februar 2024. [Titel: BMAS-Logo - Beschreibung: Logo: Bundesministerium für Arbeit und Soziales] Kußmann Im Auftrag