Inklusion von Menschen mit Behinderung

Ich habe 3 Fragen:
1. Wie hoch ist der Behindertenanteil in der Berliner Verwaltung aufgeschlüsselt nach Entgeltstufe? Bzw. wie hoch ist der Anteil im Höheren Dienst?
2. Wie oft wird die Berliner Verwaltung pro Jahr auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens verklagt?
3.Wie oft wird Entschädigung gezahlt?

Sofern Sie nicht zuständig sind, teilen Sie mir die Zuständigkeit bitte mit.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. September 2022
  • Frist
    8. Oktober 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Inklusion von Menschen mit Behinderung [#258579]
Datum
6. September 2022 21:19
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe 3 Fragen: 1. Wie hoch ist der Behindertenanteil in der Berliner Verwaltung aufgeschlüsselt nach Entgeltstufe? Bzw. wie hoch ist der Anteil im Höheren Dienst? 2. Wie oft wird die Berliner Verwaltung pro Jahr auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens verklagt? 3.Wie oft wird Entschädigung gezahlt? Sofern Sie nicht zuständig sind, teilen Sie mir die Zuständigkeit bitte mit.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258579/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Gemeint war ENTGELTGRUPPE, nicht ENTGELTSTUFE Mit freundlichen Grüßen << An…
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Inklusion von Menschen mit Behinderung [#258579]
Datum
6. September 2022 21:32
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Gemeint war ENTGELTGRUPPE, nicht ENTGELTSTUFE Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258579/
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zu Inklusion von Menschen mit Behinderung üb…
Von
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Betreff
AW: Inklusion von Menschen mit Behinderung [#258579]
Datum
7. September 2022 15:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zu Inklusion von Menschen mit Behinderung über die Poststelle / Funktionspostfach Soziales der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Die für Ihre Anfrage zuständige Behörde ist die Senatsverwaltung für Finanzen / Personal. Den Internetlink der Senatsverwaltung für Finanzen füge ich Ihnen vorsorglich bei: https://www.berlin.de/sen/finanzen/ Die Kontaktdaten sind aus dem Link zu entnehmen. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ist für Ihre Anfrage nicht die zuständige Behörde. Da Sie einer Weiterleitung Ihrer Anfrage sowie Ihrer Daten nicht wünschen, bitte ich Sie auf diesem Wege sich an die für Ihre Anfrage zuständige Behörde zu wenden. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Informationen weiterhelfen konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen

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Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zu Inklusion von Menschen mit Behinderung üb…
Von
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Betreff
AW: Inklusion von Menschen mit Behinderung [#258579]
Datum
7. September 2022 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zu Inklusion von Menschen mit Behinderung über die Poststelle / Funktionspostfach Soziales der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Die für Ihre Anfrage zuständige Behörde ist die Senatsverwaltung für Finanzen / Personal. Den Internetlink der Senatsverwaltung für Finanzen füge ich Ihnen vorsorglich bei: https://www.berlin.de/sen/finanzen/ Die Kontaktdaten sind aus dem Link zu entnehmen. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ist für Ihre Anfrage nicht die zuständige Behörde. Da Sie einer Weiterleitung Ihrer Anfrage sowie Ihrer Daten nicht wünschen, bitte ich Sie auf diesem Wege sich an die für Ihre Anfrage zuständige Behörde zu wenden. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Informationen weiterhelfen konnte und verbleibe mit freundlichen Grüßen