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Inlandsflüge 2018 und 2019

Anzahl Inlandsflüge der Beschäftigten Ihres Ministeriums in den Jahren 2018 und 2019.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Juli 2019
  • Frist
    24. August 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl Inlandsflüge…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Inlandsflüge 2018 und 2019 [#159234]
Datum
20. Juli 2019 17:50
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl Inlandsflüge der Beschäftigten Ihres Ministeriums in den Jahren 2018 und 2019.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage mit dem Betreff "Inlandsflüge 2018 und 2019 [#159234]" ist am…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
Inlandsflüge 2018 und 2019 [#159234]
Datum
26. Juli 2019 12:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage mit dem Betreff "Inlandsflüge 2018 und 2019 [#159234]" ist am 22.07.2019 in unserem Hause eingegangen und befindet sich derzeit in Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrteAntragsteller/in da Ihnen ein ablehnender Bescheid zugestellt werden muss, möchte ich Sie für die wei…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
Inlandsflüge 2018 und 2019 [#159234]
Datum
2. August 2019 10:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in da Ihnen ein ablehnender Bescheid zugestellt werden muss, möchte ich Sie für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage um die Angabe Ihrer vollständigen Postanschrift bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Ablehnung aus welchen Gründen? Bitte per Mail, keine Postanschrift. Mit freundlich…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Inlandsflüge 2018 und 2019 [#159234]
Datum
5. August 2019 11:05
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ablehnung aus welchen Gründen? Bitte per Mail, keine Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 159234 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bekanntgabe eines ablehnenden Bescheids kann ausschließlich schriftlich (postali…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
AW: Inlandsflüge 2018 und 2019 [#159234]
Datum
13. August 2019 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Bekanntgabe eines ablehnenden Bescheids kann ausschließlich schriftlich (postalisch) oder elektronisch im Wege der Versendung einer sog. DE-Mail erfolgen. Mit der Bekanntgabe eines ablehnenden Bescheids erhalten Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Voraussetzung für das Ingangsetzen dieser Frist ist, dass die Ablehnungsentscheidung ordnungsgemäß bekanntgegeben wurde und eine Belehrung über die bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten stattgefunden hat. Gemäß § 41 Abs. 1 VwVfG ist eine wirksame Bekanntgabe nur dann gegeben, wenn sie gegenüber demjenigen erfolgt, für den der bekanntzugebende Bescheid bestimmt ist. Vor diesem Hintergrund kann eine ordnungsgemäße Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids ausschließlich durch Übermittlung an Ihre Postanschrift bzw. durch Übermittlung an Ihre DE-Mail-Adresse erfolgen. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass die dem ablehnenden Bescheid zugrundeliegenden Erwägungen nicht per E-Mail mitgeteilt werden können. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.