Innenstadt neu Denken (Zukunftskonzept Innenstadt Bremerhaven) - urbanista

- Alle Dokumenten, insbesondere Verträge zum Beteiligungsprojekt der Stadt Bremerhaven zusammen mit der Firma urbanista zum Zukunftskonzept Innenstadt Bremerhaven, aus denen sich die gesamten geplanten und realen Kosten für das gesamte Projekt ergeben (inkl. aller Veranstaltungen, Druckerzeugnisse, digitaler Medien, Webseiten etc.).

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Oktober 2022
  • Frist
    16. November 2022
  • Kosten dieser Information:
    120,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - All…
An Magistrat der Stadt Bremerhaven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Innenstadt neu Denken (Zukunftskonzept Innenstadt Bremerhaven) - urbanista [#260854]
Datum
14. Oktober 2022 14:30
An
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Alle Dokumenten, insbesondere Verträge zum Beteiligungsprojekt der Stadt Bremerhaven zusammen mit der Firma urbanista zum Zukunftskonzept Innenstadt Bremerhaven, aus denen sich die gesamten geplanten und realen Kosten für das gesamte Projekt ergeben (inkl. aller Veranstaltungen, Druckerzeugnisse, digitaler Medien, Webseiten etc.).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260854 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260854/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Aktenauskunft nach BremIFG - Zukunftskonzept Innenstadt Bremerhaven Sehr << Antragsteller:in >> hierm…
Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Betreff
Aktenauskunft nach BremIFG - Zukunftskonzept Innenstadt Bremerhaven
Datum
19. Oktober 2022 10:53
Status
Warte auf Antwort
image001.png
6,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage (Nr.: 260854) auf Akteneinsicht zum Beteiligungsprojekt - Integriertes Innenstadtkonzept "Innenstadt-Neu-Denken" - der Stadt Bremerhaven zusammen mit dem Büro von urbanista. Die entsprechenden Unterlagen werden wir zusammenstellen und Ihnen in Bälde zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Ihre Anfrage Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 14.10.2022 nach § 1 Abs. B…
Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
7. November 2022 13:38
Status
Warte auf Antwort
image001.png
6,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 14.10.2022 nach § 1 Abs. Brem IFG teilen wir Ihnen mit, dass gemäß § 10 Abs. 4 BremIFG vom 16. Mai 2006 (Brem.BGI. S. 263), AllKostV i. V. § 3 Abs. 1 und § 25 Abs. 2 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBI. S. 279 - 203-b-1) zuletzt geändert durch Art. 17 des Gesetzes vom 8. April 2003 (Brem.GBI. S. 151) verordnet der Senat im Einvernehmen mit dem Haushalts- und Finanzausschuss, dass die Herausgabe von Duplikaten sowie die Zurverfügungstellung von Akten (Akteneinsicht) oder sonstigen Informationsträgern (auch in elektronischer Form) gebührenpflichtig sein kann. Die Zusammenstellung der von Ihnen angefragten Dokumente, deren Digitalisierung sowie die Schwärzung bzw. Aussonderung von personenschutzrelevanten Daten ist ein außerordentlich hoher Verwaltungsaufwand. Die Bearbeitungsgebühr für diesen Verwaltungsaufwand beläuft sich auf mindestens 360 bis 500 Euro. Informationen zum Integrierten Innenstadtkonzept und dessen Entstehungsprozess können Sie auch online einsehen. Auf der Seite der Stadtverordnetenversammlung unter https://sitzungsapp.bremerhaven.de/ris/bremerhaven/file/getfile/179453 finden Sie den entsprechenden Magistratsbeschluss (Vorlage Nr. I/186/2020) und unter: www.innenstadt-neu-denken.de<http://www.innenstadt-neu-denken.de> das Integrierte Innenstadtkonzept. Bitte teilen Sie uns umgehend mit, ob Sie weiterhin an Ihrem Antrag auf Akteneinsicht festhalten. Mit freundlichen Grüßen
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 14.10.2022 Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage…
Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 14.10.2022
Datum
14. November 2022 14:56
Status
Warte auf Antwort
image001.png
6,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 14.10.2022 und meiner E-Mail vom 07.11.2022 haben Sie sich nicht mehr gemeldet. Deshalb müssen wir davon ausgehen, dass Sie an der o. g. Akteneinsicht kein Interesse mehr haben. Bitte melden Sie sich falls noch Interesse besteht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 14.10.2022 [#260854] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort aus dem Novembe…
An Magistrat der Stadt Bremerhaven Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 14.10.2022 [#260854]
Datum
12. April 2023 13:40
An
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort aus dem November 2022 und entschuldigen Sie meine späte Rückmeldung. Grundsätzlich gehe ich immer davon aus, dass Unterlagen, Akten etc. im Jahr 2023 immer digital vorliegen, solange es keine historischen Dokumente von vor 1999 sind. Einer Bearbeitungsgebühr für einen evtl. Digitialisierung widerspreche ich daher. In Anbetracht der im Raum stehen Kosten und dem vermutlich wirklich größeren Umfang, reduziere ich daher meine Anfrage auf folgendes: "- Aufstellung der gesamten geplanten und realen Kosten (inkl. aller Veranstaltungen, Druckerzeugnisse, digitaler Medien, Webseiten, Konzepte, Grafiken etc.) für das 'Zukunftskonzept Innenstadt Bremerhaven', was durch die Stadt Bremerhaven zusammen mit der Firma urbanista erstellt wurde. Eine grobe Aufteilung der Kosten auf größere Sammelpositionen genügt, aus denen zu erkennen ist für was die jeweilige Summe ausgegeben wurde." Ich gehe davon aus, dass eine solche Übersicht bzgl. der internen Prüfung der Kosten für dieses Projekt bereits in digitaler Form existiert und hier keine weitere Bearbeitung notwendig ist. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Magistrat der Stadt Bremerhaven
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 14.10.2022 [#260854] Sehr << Antragsteller:in >> wie wir Ihnen b…
Von
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 14.10.2022 [#260854]
Datum
17. April 2023 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr << Antragsteller:in >> wie wir Ihnen bereits am 7. November 2022 mitgeteilt haben kann die Zurverfügungstellung von Akten (Akteneinsicht) oder sonstigen Informationsträgern (auch in elektronischer Form) gebührenpflichtig sein, gemäß § 10 Abs. 4 BremIFG vom 16. Mai 2006 (Brem.BGI. S. 263), AllKostV i. V. m. § 3 Abs. 1 und § 25 Abs. 2 des Bremischen Gebühren und Beitragsgesetzes vom 16. Juli 1979 (Brem.GBI. S. 279-203-b-1). Nicht alle der von Ihnen angefragten Dokumente, insbesondere Rechnungen, liegen uns in digitaler Form vor. Die von Ihnen vorgeschlagene grobe Aufteilung der Kosten auf größere Sammelposten ist möglich, jedoch ebenfalls mit einem Verwaltungsaufwand verbunden. Nach der o. g. Bremischen Gebührenordnung kann für den abschätzbaren Verwaltungsaufwand eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 120,00 € in Rechnung gestellt werden. Wenn Sie an dieser Anfrage festhalten wollen, erbitten wir gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 einen Identitätsnachweis von Ihnen sowie eine Rechnungsadresse, falls diese von der Meldeadresse abweicht. Wir bitten Sie bis zum 25. April 2023 zu bestätigen, ob Sie an dieser Anfrage festhalten. Mit freundlichen Grüßen