Innerbehördliche Bezeichnung für nicht identifizierbare Kontakte im Luft- und Weltraum

Informationen über die innerbehördliche Bezeichnung nicht identifizierbarer Kontakte im Luft und Weltraum über Deutschland.
Hierbei ist das tatsächlich in diesem Zusammenhang verwendete Vokabular von Interesse.
Ebenfalls interessant wäre, ob ein teilstreitkräfteübergreifend einheitliches Vokabular existiert und ob es im Laufe der Zeit Veränderungen gab und wie diese aussehen.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. November 2022
  • Frist
    23. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen übe…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Innerbehördliche Bezeichnung für nicht identifizierbare Kontakte im Luft- und Weltraum [#263566]
Datum
19. November 2022 11:16
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die innerbehördliche Bezeichnung nicht identifizierbarer Kontakte im Luft und Weltraum über Deutschland. Hierbei ist das tatsächlich in diesem Zusammenhang verwendete Vokabular von Interesse. Ebenfalls interessant wäre, ob ein teilstreitkräfteübergreifend einheitliches Vokabular existiert und ob es im Laufe der Zeit Veränderungen gab und wie diese aussehen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263566/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V328 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. No…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Innerbehördliche Bezeichnung für nicht identifizierbare Kontakte im Luft- und Weltraum [#263566]
Datum
21. November 2022 13:48
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V328 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. November 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 19. November 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V328 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V328 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. No…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Innerbehördliche Bezeichnung für nicht identifizierbare Kontakte im Luft- und Weltraum [#263566]
Datum
6. Dezember 2022 13:41
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V328 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 19. November 2022 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihre IFG-Anfrage vom 19. November 2022. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Alle dem Bundesministerium der Verteidigung bisher gemeldeten Vorgänge zu „nicht identifizierbaren Kontakten im Luft- und Weltraum über Deutschland“ konnten erklärbaren Phänomen (z.B. Luftfahrzeugen, Schornsteinbeleuchtungen, Wetterballons, Satelliten, etc.) zugeordnet werden. Eine vom allgemeinen Sprachgebrauch abweichende Bezeichnung dieser Ereignisse - wie z.B. der vom US-Militär genutzte Begriff zu nicht identifizierten Luftphänomenen (UAP) - existiert weder innerhalb des Ministeriums noch im nachgeordneten Bereich (Teilstreitkräfte). Exemplarisch sei hier Ihre Mail zu „nicht konventionellen Drohnen“ vom 21. Oktober 2022 genannt, welche als „UFO-Anfrage“ in den nachgeordneten Bereich kommuniziert wurde. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, auch wenn es bestimmt wichtigeres für sie zu tun gibt, bin ich weiterhin weiterhin an Ergebnissen zu m…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Innerbehördliche Bezeichnung für nicht identifizierbare Kontakte im Luft- und Weltraum [#263566]
Datum
11. Februar 2023 09:14
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, auch wenn es bestimmt wichtigeres für sie zu tun gibt, bin ich weiterhin weiterhin an Ergebnissen zu meiner Anfrage interessiert. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V328 Be…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Innerbehördliche Bezeichnung für nicht identifizierbare Kontakte im Luft- und Weltraum [#263566]
Datum
22. Februar 2023 10:42
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
antwortschreibenri16-12-2022.pdf
222,9 KB
Klassifizierung: OFFEN - AMTS- U. DIENSTGEHEIMNIS/PersDat Schutzbereich 1 BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V328 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 19. November 2022 ( 2. Mein Schreiben vom 6. Dezember 2022 3. Ihr Schreiben vom 11. Februar 2023 (s.u.) Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Nachfrage vom 11. Februar 2023 möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihnen bereits am 6. Dezember 2022 ein Antwortschreiben per E-Mail übersandt habe. Dieses übermittle ich Ihnen gern noch einmal mit meiner heutigen Anlage. Mit freundlichen Grüßen