Innovationspreise des Landes Brandenburg

welche Innovationspreise verleiht das Land Brandenburg über welches Ministerium in welchen Zyklen, wie hoch sind die Preisgelder, seit wann werden die jeweiligen Preise verliehen, mit welchem Preisgeld werden Preisträger ausgezeichnet, wie hoch sind die Ausgaben für mit dem Wettbewerb beauftragte Dienstleister (Agenturen), wie hoch sind die jeweiligen Etats für Honorarleistungen und für Media- und Fremdkosten, an welche Dienstleister wurde in den zurückliegenden Jahren der jeweilige Auftrag vergeben, wie wurden die jeweiligen Aufträge ausgeschrieben und für welchen Zeitraum wurden die Auftrage ausgeschrieben, welcher Dienstleister hat für welchen der jeweiligen Preise wann den Zuschlag erhalten?

Vielen Dank im Vorraus!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. April 2016
  • Frist
    7. Mai 2016
  • Kosten dieser Information:
    300,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Staatskanzlei des Landes Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Innovationspreise des Landes Brandenburg [#16202]
Datum
5. April 2016 09:39
An
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche Innovationspreise verleiht das Land Brandenburg über welches Ministerium in welchen Zyklen, wie hoch sind die Preisgelder, seit wann werden die jeweiligen Preise verliehen, mit welchem Preisgeld werden Preisträger ausgezeichnet, wie hoch sind die Ausgaben für mit dem Wettbewerb beauftragte Dienstleister (Agenturen), wie hoch sind die jeweiligen Etats für Honorarleistungen und für Media- und Fremdkosten, an welche Dienstleister wurde in den zurückliegenden Jahren der jeweilige Auftrag vergeben, wie wurden die jeweiligen Aufträge ausgeschrieben und für welchen Zeitraum wurden die Auftrage ausgeschrieben, welcher Dienstleister hat für welchen der jeweiligen Preise wann den Zuschlag erhalten? Vielen Dank im Vorraus!
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag auf Akteneinsicht habe ich zuständigkeitshalber an das Ministerium für W…
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Betreff
AW: Innovationspreise des Landes Brandenburg [#16202]
Datum
8. April 2016 09:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag auf Akteneinsicht habe ich zuständigkeitshalber an das Ministerium für Wirtschaft und Energie <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Sehr geehrtAntragsteller/in die Staatskanzlei hat Ihren Antrag zuständigkeitshalber an das Ministerium für Wirtsc…
Von
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Betreff
Innovationspreise des Landes Brandenburg
Datum
13. April 2016 10:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Staatskanzlei hat Ihren Antrag zuständigkeitshalber an das Ministerium für Wirtschaft und Energie weitergeleitet. Hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Nachricht vom 05.04.2016. Der Innovationspreis Berlin-Brandenburg wird seit 1992 gemeinsam von den Ländern Berlin und Brandenburg vergeben. In den letzten 25 Jahren hat es dabei über 100 Preisträger gegeben. Die Auslobung und Finanzierung erfolgt gemeinsam durch die Länder Berlin und Brandenburg. Auch die Ausschreibung und Beauftragung von Dienstleistern zur Durchführung der Preisverleihung erfolgt gemeinsam durch die Länder Berlin und Brandenburg. Des Weiteren wird seit 2014 der Innovationspreis Brandenburg für die brandenburgspezifischen Cluster vergeben. Wegen der erbetenen zwölf Auskünfte und dem Umfang der damit verbundenen Recherchetätigkeit (Unterlagen aus den letzten 25 Jahren - soweit noch vorhanden - müssen gesichtet werden) ist der mit Ihrem Ersuchen verbundene Verwaltungsaufwand sehr hoch. Aus diesem Grund kommt eine Bescheidung aller Ihrer Auskunftsverlangen nicht kostenfrei in Betracht. Die Bescheidung wäre mit einer Gebühr von voraussichtlich mindestens 300,00 EUR verbunden. Die Kosten kann ich derzeit allerdings noch nicht abschließend beziffern. Die Gebühr richtet sich nach dem mit der Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwand. Im Hinblick auf Ihre Bitte, Ihnen die Gebührenpflicht vorab mitzuteilen, bitte ich um Mitteilung, ob ich der weiteren Antragsbearbeitung - trotz der damit für Sie verbundenen Kosten - Fortgang geben soll. Bitte teilen Sie mir für den Fall, dass Sie Ihren Antrag weiterverfolgen, auch Ihre Anschrift für den Gebührenbescheid mit. Freundliche Grüße Im Auftrag