Sehr
<< Anrede >>
Sie schrieben mir eine völlig unbefriedigende Antwort.
Ihre Statistiken beziehen sich nicht auf die Coronazeit, was eigentlich meine Frage war. Wie viele Jugendliche wurden also seit Corona im Vergleich zu den Vorjahren in Obhut genommen? Ihre Statistik geht nur bis März 2020!! Kann es sein, dass sich die Inobhutnahmen erhöht haben? Was haben die Jugendämter zur Zeit des Lockdowns getan? Welche Hilfen wurden angeboten, welche Maßnahmen wurden ergriffen, und waren dies mehr oder weniger als im Vorjahr? Das steht nicht in Ihren angegebenen Statistiken. Wie viele Telefonate wurden seit dem Lockdown am 18.3.2020 monatlich mit Familien, die in Krisensituationen waren, beratend oder Hilfe anbietend geführt? Wie viele Außeneinsätze fanden während dieser Zeit statt (Vergleich zu Vorjahren)? Wie viele Inobhutnahmen wurden vorgenommen (Vergleich zu Vorjahren)? Was hat also das Jugendamt also im Lockdown seit dem 18.3.2020 getan, um zu erwartende Verschlechterungen durch die vielfach fehlenden Tagesstrukturen (s. auch Corona-Schulstudie Sachsen) zu verhindern? Hat es überhaupt etwas getan? Das steht nicht in Ihren Statisiken. Aber ich will es wissen!
Bezüglich des Wohngeldamtes und der überlangen, unzumutbaren und unerträglichen Wartezeiten auf Bescheide schrieben Sie überhaupt nichts. Sie denken seit Kenntnisnahme der Missstände 2019 gar nicht daran, etwas zu verbessern. Anträge dauern offenbar sogar noch länger. Das ist Ihnen alles bekannt!
Das ist keine individuelle Anfrage, es geht darum, wie viele Personen von diesen, Ihnen bekannten Verzögerungen existentiell betroffen sind! Ich fragte auch nichts, was auf den Fall bezogen war, das waren ganz allgemein gehaltene Fragen. Ihre Antwort wird den Auskunftsansprüchen eines Bürgers nicht gerecht. Es ist überhaupt keine Antwort.
Also noch einmal: Weshalb benötigt Ihr Wohngeldamt 8 Monate, um Anträge zu bearbeiten? Ist Ihnen bekannt, was das für Folgen für betroffene Familien hat und weshalb wird hier seitens des Landrates überhaupt nichts getan, um dies im Sinne der Bevölkerung, die auf Wohngeld angewiesen ist, zu verbessern?
Wie viele Kinder wurden in diesem Zusammenhang in Obhut genommen, sich aus dem Umstand ergebend, dass den Familien das Wohngeld (auch für die Kinder) nicht rechtzeitig zur Verfügung stand, wie viele Beschwerden gingen bei Ihnen ein? Das steht nicht in den von Ihnen genannten Statistiken. Ich möchte es aber wissen, was bei Ihnen bzgl. der Wohngeldauszahlungen los ist und welche Folgen sich für die Betroffenen bzgl. ausbleibender Mieten, in Obhut genommener Kinder, ergeben! Was tut diesbezüglich das Amt für soziale Kommunalentwicklung? Frage: Sind Ihnen diese Folgen bekannt für die Betroffenen (eventuell Kündigungen von Wohnungen, wenn das Wohngeld nicht zur Verfügung steht)? Was haben Jugendämter getan, um diese leider eingetretenen, vom Landkreis selbst verursachten Folgen bei Familien zu verhindern, wurden Vorauszahlungen beantragt, haben sie überhaupt etwas getan, um finanzielle Notlagen, die durch Ihre Behörde geschaffen wurde, zu verhindern? Es gibt dazu keine Statistiken! Um so mehr bin ich auf Ihre Antwort angewiesen und sehr gespannt darauf!
Ich wünsche mir auch eine präzise Antwort, was Sie zu tun gedenken, um diese unsäglichen Verzögerungen bei der Bescheidung von Wohngeldanträgen endlich zu verhindern und wie das bei Ihnen und beim Jugendamt gehandhabt wird oder normalerweise gehandhabt werden sollte, wenn Familien durch zu spät ergehende Wohngeldbescheide finanzielle Probleme bekommen. Die Jugendämter haben eine Verpflichtung, diesen Personen in ihrer finanziellen Situation zu helfen und nicht abzuwarten, bis eine Inobhutnahme möglich scheint. Was tun Sie also, wenn Ihre Behörde Wohngeld nicht angemessen zeitnah zahlt? So weit mir bekannt ist, sollten dann Vorschusszahlungen erfolgen. Selbst die sozialen Dienste der Krankenhäuser kümmern sich darum, dass soziale Leistungen zügig erfolgen. Weshalb dann nicht die Jugendämter, die ja hier noch eine besondere Fürsorgepflicht haben? Das hat nichts mit einem konkreten Fall zu tun, das geht alle die an, die hier durch die zu späte Wohngeldzahlung verschiedenste, massive Probleme bekommen.
Offenbar wollen Sie hier nicht antworten. Um so mehr scheint hier etwas im Argen zu liegen.
Sie antworten auch nicht, ob es für Inobhutnahmen irgendwelche Provisionen gibt oder ob Vorhaltekosten für die freien Träger der Jugendfürsorge bestehen. Das steht nicht in Ihren Statistiken, und genau deshalb möchte ich das wissen!!! Das sind unsere Steuergelder, und das geht alle an, das hat mit dem Einzelfall nichts zu tun.
Ihre Antwort ist völlig unbefriedigend und ignoriert das Anliegen zahlreicher Wohngeldempfänger, die durch Ihre Nachlässigkeiten ,- die beim Wohngeldamt im Übrigen bestens bekannt sind -, Probleme bekommen, auch noch durch Ihre eigenen Behörden, die sich die Verzögerungen bei der anderen Behörde zunutze machen.
Diese Anfrage ist pauschal gehalten und dient der sozialen Sicherheit aller, die durch Ihre Behörde massive Eingriffe in Art. 1, 2, 6 oder 13 GG hinnehmen müssen.
Sie wissen das sehr genau, was auf dem Wohngeldamt läuft und stellen die Missstände allen Eingaben zum Trotz in einer beispiellosen Arroganz nicht ab! Kann es sein, dass Menschen sanktioniert werden, die durch Ihre eigenen Gehilfen, derer Sie sich bedienen, Probleme bekommen? Wie oft geschieht dies? Haben Sie Zahlen zu den Folgen zu später Wohngeldzahlungen und wie sich dies auf Familien des Landkreises Saarlouis auswirkt (Kündigungen von Wohnungen, Inobhutnahmen, Gerichtsverfahrenskosten, Einsatz von Gerichtsvollziehern, eventuell sogar Verlust von Arbeitsplätzen etc.).
Ich weise darauf hin, dass diese völlig vermeidbaren Folgekosten, ganz abgesehen von den psychischen, gesundheitlichen, nicht bezifferbaren Folgen, ebenfalls Steuergelder beanspruchen, die auch von nicht betroffenen Bürgern bezahlt werden müssen. Es liegt also im Interesse aller, dass Sie hierüber endlich aufklären und die dem Gemeinwohl nicht zuträglichen Zustände verbessern.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 212288
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Antragsteller/in Antragsteller/in
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