Inobhutnahmen im Corona-Lockdown, § 1666 a BGB, Amtshilfe, bekannte Probleme mit ausgelagerter Wohngeldstelle seit 2018

Anfrage an: Landkreis Saarlouis

leider wurde mir postalisch vom Landrat nicht geantwortet. Ich hatte die Frage gestellt,
(1) inwiefern der Landkreis im ersten Lockdown 2020 mehr Inobhutnahmen vornahm als in den Vorjahren.
(2) Wie sehen die Zahlen der Vorjahre im Vergleich zu 2020 aus?
(3) Wie oft waren die Jugendamtsbeschäftigten während des Lockdowns 2020 im Außendienst eingesetzt (über- oder unterproportional)?
(4) Wenn dies weniger war, wie und aufgrund welcher Erkenntnisse wurden dann wie viele Inobhutnahmen vorgenommen?
(5) Wie oft und mit welcher Frequenz wurden seit Mitte März 2020 (ab Lockdown) für gefährdet erachtete Familien telefonisch kontaktiert, wenn schon kein direkter Kontakt möglich war?

Weiter frage ich an, ob die freien Träger ihre Beschäftigten und die Plätze für Inobhutnahmen bei Nichtauslastung selbst zahlen oder ob der Landkreis hier eine Risikoabnahme vornimmt, d.h. also:
(6) Zahlt der Landkreis den freien Trägern (z.B. Haus Mutter Rosa) eine irgendwie geartete Vergütung für deren Beschäftigte und/oder Plätze, die frei gehalten werden?
(7) Zudem frage ich an, inwiefern seitens des Landkreises Saarlouis nach den bereits seit 2018 bekannten Problematiken, u.a. der verzögerten Auszahlungen, erforderliche Maßnahmen/Gespräche erfolgten, die eine Beschleunigung der Verfahren und Verbesserung der Situation/Kommunikation bewirken sollten?

Schließlich noch die Frage, inwiefern das Jugendamt § 1666 a BGB bei Inobhutnahmen berücksichtigt, wenn z.B. Wohngeldanträge oder andere Leistungen des Landkreises extrem verzögert werden und es dadurch zu einer Verschlechterung der familiären Situation kommt. Frage also:
(8) Ist es dem Landkreis bekannt, dass eine Maßnahme, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, nur zulässig ist, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann?
(9) Ist es auch bekannt und wird es praktiziert (wenn nein, warum nicht), dass eine solche öffentliche Hilfe durch eine Intervention des Jugendamtes bei einer "anderen", zu einer Leistung verpflichteten "Behörde", die mit dem Landkreis in Beziehung steht, als milderes Mittel eine Maßnahme einer Inobhutnahme, die nur als "ultima ratio" vorgenommen werden darf, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindern hilft?
Bitte auch um Weiterleitung an den Kreisjugendausschuss.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Februar 2021
  • Frist
    12. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: leider wurde mir …
An Landkreis Saarlouis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Inobhutnahmen im Corona-Lockdown, § 1666 a BGB, Amtshilfe, bekannte Probleme mit ausgelagerter Wohngeldstelle seit 2018 [#212288]
Datum
10. Februar 2021 02:02
An
Landkreis Saarlouis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
leider wurde mir postalisch vom Landrat nicht geantwortet. Ich hatte die Frage gestellt, (1) inwiefern der Landkreis im ersten Lockdown 2020 mehr Inobhutnahmen vornahm als in den Vorjahren. (2) Wie sehen die Zahlen der Vorjahre im Vergleich zu 2020 aus? (3) Wie oft waren die Jugendamtsbeschäftigten während des Lockdowns 2020 im Außendienst eingesetzt (über- oder unterproportional)? (4) Wenn dies weniger war, wie und aufgrund welcher Erkenntnisse wurden dann wie viele Inobhutnahmen vorgenommen? (5) Wie oft und mit welcher Frequenz wurden seit Mitte März 2020 (ab Lockdown) für gefährdet erachtete Familien telefonisch kontaktiert, wenn schon kein direkter Kontakt möglich war? Weiter frage ich an, ob die freien Träger ihre Beschäftigten und die Plätze für Inobhutnahmen bei Nichtauslastung selbst zahlen oder ob der Landkreis hier eine Risikoabnahme vornimmt, d.h. also: (6) Zahlt der Landkreis den freien Trägern (z.B. Haus Mutter Rosa) eine irgendwie geartete Vergütung für deren Beschäftigte und/oder Plätze, die frei gehalten werden? (7) Zudem frage ich an, inwiefern seitens des Landkreises Saarlouis nach den bereits seit 2018 bekannten Problematiken, u.a. der verzögerten Auszahlungen, erforderliche Maßnahmen/Gespräche erfolgten, die eine Beschleunigung der Verfahren und Verbesserung der Situation/Kommunikation bewirken sollten? Schließlich noch die Frage, inwiefern das Jugendamt § 1666 a BGB bei Inobhutnahmen berücksichtigt, wenn z.B. Wohngeldanträge oder andere Leistungen des Landkreises extrem verzögert werden und es dadurch zu einer Verschlechterung der familiären Situation kommt. Frage also: (8) Ist es dem Landkreis bekannt, dass eine Maßnahme, mit denen eine Trennung des Kindes von der elterlichen Familie verbunden ist, nur zulässig ist, wenn der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch öffentliche Hilfen, begegnet werden kann? (9) Ist es auch bekannt und wird es praktiziert (wenn nein, warum nicht), dass eine solche öffentliche Hilfe durch eine Intervention des Jugendamtes bei einer "anderen", zu einer Leistung verpflichteten "Behörde", die mit dem Landkreis in Beziehung steht, als milderes Mittel eine Maßnahme einer Inobhutnahme, die nur als "ultima ratio" vorgenommen werden darf, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindern hilft? Bitte auch um Weiterleitung an den Kreisjugendausschuss.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212288/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Inobhutnahmen im Corona-Lockdown, § 1666 a BGB,…
An Landkreis Saarlouis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Inobhutnahmen im Corona-Lockdown, § 1666 a BGB, Amtshilfe, bekannte Probleme mit ausgelagerter Wohngeldstelle seit 2018 [#212288]
Datum
12. März 2021 21:21
An
Landkreis Saarlouis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Inobhutnahmen im Corona-Lockdown, § 1666 a BGB, Amtshilfe, bekannte Probleme mit ausgelagerter Wohngeldstelle seit 2018“ vom 10.02.2021 (#212288) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212288/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Saarlouis
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen angefragten Statistiken können Sie einsehen …
Von
Landkreis Saarlouis
Betreff
AW: Inobhutnahmen im Corona-Lockdown, § 1666 a BGB, Amtshilfe, bekannte Probleme mit ausgelagerter Wohngeldstelle seit 2018 [#212288]
Datum
15. Juni 2021 09:18
Status
Warte auf Antwort
image001.png
7,7 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen angefragten Statistiken können Sie einsehen unter: Saarland - Themen - Öffentliche Sozialleistungen <https://www.saarland.de/stat/DE/theme...> , oder dort anfordern. Die Fragen, die sich speziell um Ihren Sachverhalt drehen, können wir leider nicht beantworten, da es sich um ein laufendes Familiengerichtliches Ermittlungsverfahren handelt und wir aufgrund dieses laufenden Verfahrens keine Auskünfte geben können. Bei der Fragestellung inwieweit vom Jugendamt eingriffen werden darf, können wir Ihnen mitteilen, dass den Fachämtern die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen ihres Handelns bekannt und bewusst sind. Außerdem geschieht dies nur insoweit, wie es vom Familiengericht festgelegt worden ist. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie schrieben mir eine völlig unbefriedigende Antwort. Ihre Statistiken beziehen si…
An Landkreis Saarlouis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Inobhutnahmen im Corona-Lockdown, § 1666 a BGB, Amtshilfe, bekannte Probleme mit ausgelagerter Wohngeldstelle seit 2018 [#212288]
Datum
22. Juni 2021 14:17
An
Landkreis Saarlouis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie schrieben mir eine völlig unbefriedigende Antwort. Ihre Statistiken beziehen sich nicht auf die Coronazeit, was eigentlich meine Frage war. Wie viele Jugendliche wurden also seit Corona im Vergleich zu den Vorjahren in Obhut genommen? Ihre Statistik geht nur bis März 2020!! Kann es sein, dass sich die Inobhutnahmen erhöht haben? Was haben die Jugendämter zur Zeit des Lockdowns getan? Welche Hilfen wurden angeboten, welche Maßnahmen wurden ergriffen, und waren dies mehr oder weniger als im Vorjahr? Das steht nicht in Ihren angegebenen Statistiken. Wie viele Telefonate wurden seit dem Lockdown am 18.3.2020 monatlich mit Familien, die in Krisensituationen waren, beratend oder Hilfe anbietend geführt? Wie viele Außeneinsätze fanden während dieser Zeit statt (Vergleich zu Vorjahren)? Wie viele Inobhutnahmen wurden vorgenommen (Vergleich zu Vorjahren)? Was hat also das Jugendamt also im Lockdown seit dem 18.3.2020 getan, um zu erwartende Verschlechterungen durch die vielfach fehlenden Tagesstrukturen (s. auch Corona-Schulstudie Sachsen) zu verhindern? Hat es überhaupt etwas getan? Das steht nicht in Ihren Statisiken. Aber ich will es wissen! Bezüglich des Wohngeldamtes und der überlangen, unzumutbaren und unerträglichen Wartezeiten auf Bescheide schrieben Sie überhaupt nichts. Sie denken seit Kenntnisnahme der Missstände 2019 gar nicht daran, etwas zu verbessern. Anträge dauern offenbar sogar noch länger. Das ist Ihnen alles bekannt! Das ist keine individuelle Anfrage, es geht darum, wie viele Personen von diesen, Ihnen bekannten Verzögerungen existentiell betroffen sind! Ich fragte auch nichts, was auf den Fall bezogen war, das waren ganz allgemein gehaltene Fragen. Ihre Antwort wird den Auskunftsansprüchen eines Bürgers nicht gerecht. Es ist überhaupt keine Antwort. Also noch einmal: Weshalb benötigt Ihr Wohngeldamt 8 Monate, um Anträge zu bearbeiten? Ist Ihnen bekannt, was das für Folgen für betroffene Familien hat und weshalb wird hier seitens des Landrates überhaupt nichts getan, um dies im Sinne der Bevölkerung, die auf Wohngeld angewiesen ist, zu verbessern? Wie viele Kinder wurden in diesem Zusammenhang in Obhut genommen, sich aus dem Umstand ergebend, dass den Familien das Wohngeld (auch für die Kinder) nicht rechtzeitig zur Verfügung stand, wie viele Beschwerden gingen bei Ihnen ein? Das steht nicht in den von Ihnen genannten Statistiken. Ich möchte es aber wissen, was bei Ihnen bzgl. der Wohngeldauszahlungen los ist und welche Folgen sich für die Betroffenen bzgl. ausbleibender Mieten, in Obhut genommener Kinder, ergeben! Was tut diesbezüglich das Amt für soziale Kommunalentwicklung? Frage: Sind Ihnen diese Folgen bekannt für die Betroffenen (eventuell Kündigungen von Wohnungen, wenn das Wohngeld nicht zur Verfügung steht)? Was haben Jugendämter getan, um diese leider eingetretenen, vom Landkreis selbst verursachten Folgen bei Familien zu verhindern, wurden Vorauszahlungen beantragt, haben sie überhaupt etwas getan, um finanzielle Notlagen, die durch Ihre Behörde geschaffen wurde, zu verhindern? Es gibt dazu keine Statistiken! Um so mehr bin ich auf Ihre Antwort angewiesen und sehr gespannt darauf! Ich wünsche mir auch eine präzise Antwort, was Sie zu tun gedenken, um diese unsäglichen Verzögerungen bei der Bescheidung von Wohngeldanträgen endlich zu verhindern und wie das bei Ihnen und beim Jugendamt gehandhabt wird oder normalerweise gehandhabt werden sollte, wenn Familien durch zu spät ergehende Wohngeldbescheide finanzielle Probleme bekommen. Die Jugendämter haben eine Verpflichtung, diesen Personen in ihrer finanziellen Situation zu helfen und nicht abzuwarten, bis eine Inobhutnahme möglich scheint. Was tun Sie also, wenn Ihre Behörde Wohngeld nicht angemessen zeitnah zahlt? So weit mir bekannt ist, sollten dann Vorschusszahlungen erfolgen. Selbst die sozialen Dienste der Krankenhäuser kümmern sich darum, dass soziale Leistungen zügig erfolgen. Weshalb dann nicht die Jugendämter, die ja hier noch eine besondere Fürsorgepflicht haben? Das hat nichts mit einem konkreten Fall zu tun, das geht alle die an, die hier durch die zu späte Wohngeldzahlung verschiedenste, massive Probleme bekommen. Offenbar wollen Sie hier nicht antworten. Um so mehr scheint hier etwas im Argen zu liegen. Sie antworten auch nicht, ob es für Inobhutnahmen irgendwelche Provisionen gibt oder ob Vorhaltekosten für die freien Träger der Jugendfürsorge bestehen. Das steht nicht in Ihren Statistiken, und genau deshalb möchte ich das wissen!!! Das sind unsere Steuergelder, und das geht alle an, das hat mit dem Einzelfall nichts zu tun. Ihre Antwort ist völlig unbefriedigend und ignoriert das Anliegen zahlreicher Wohngeldempfänger, die durch Ihre Nachlässigkeiten ,- die beim Wohngeldamt im Übrigen bestens bekannt sind -, Probleme bekommen, auch noch durch Ihre eigenen Behörden, die sich die Verzögerungen bei der anderen Behörde zunutze machen. Diese Anfrage ist pauschal gehalten und dient der sozialen Sicherheit aller, die durch Ihre Behörde massive Eingriffe in Art. 1, 2, 6 oder 13 GG hinnehmen müssen. Sie wissen das sehr genau, was auf dem Wohngeldamt läuft und stellen die Missstände allen Eingaben zum Trotz in einer beispiellosen Arroganz nicht ab! Kann es sein, dass Menschen sanktioniert werden, die durch Ihre eigenen Gehilfen, derer Sie sich bedienen, Probleme bekommen? Wie oft geschieht dies? Haben Sie Zahlen zu den Folgen zu später Wohngeldzahlungen und wie sich dies auf Familien des Landkreises Saarlouis auswirkt (Kündigungen von Wohnungen, Inobhutnahmen, Gerichtsverfahrenskosten, Einsatz von Gerichtsvollziehern, eventuell sogar Verlust von Arbeitsplätzen etc.). Ich weise darauf hin, dass diese völlig vermeidbaren Folgekosten, ganz abgesehen von den psychischen, gesundheitlichen, nicht bezifferbaren Folgen, ebenfalls Steuergelder beanspruchen, die auch von nicht betroffenen Bürgern bezahlt werden müssen. Es liegt also im Interesse aller, dass Sie hierüber endlich aufklären und die dem Gemeinwohl nicht zuträglichen Zustände verbessern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212288/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>