Insiderrecht im Rahmen des 2. Finanzmarktförderungsgesetzes im Rahmen des WpHG

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Sehr geehrte Frau Bas,
haben Bundestagsabgeordnete im Rahmen des 2. Finanzmarkt Förderungsgesetzes die Insiderregeln. die am 1. August 1994 in Kraft getreten sind durch eine Erklärung anerkannt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
Rainer Stark
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Frau Bas, haben Bundesta…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Rainer Stark
Betreff
Insiderrecht im Rahmen des 2. Finanzmarktförderungsgesetzes im Rahmen des WpHG [#279749]
Datum
24. Mai 2023 19:24
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Frau Bas, haben Bundestagsabgeordnete im Rahmen des 2. Finanzmarkt Förderungsgesetzes die Insiderregeln. die am 1. August 1994 in Kraft getreten sind durch eine Erklärung anerkannt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Stark Anfragenr: 279749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279749/ Postanschrift Rainer Stark << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rainer Stark
Deutscher Bundestag
Insiderrecht im Rahmen des 2. Finanzmarktförderungsgesetzes im Rahmen des WpHG
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Insiderrecht im Rahmen des 2. Finanzmarktförderungsgesetzes im Rahmen des WpHG
Datum
5. Juni 2023
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
16878517900515352847920712353756.jpg
2,6 MB
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2,5 MB
Deutscher Bundestag
Sehr geehrter Herr Stark, nach meiner Recherche ist der von Ihnen zitierte § 31 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgeset…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Insiderrecht im Rahmen des 2. Finanzmarktförderungsgesetzes im Rahmen des WpHG
Datum
5. Juni 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
20230627-093821.jpg
2,4 MB
20230627-093843.jpg
2,5 MB
Sehr geehrter Herr Stark, nach meiner Recherche ist der von Ihnen zitierte § 31 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes nicht mehr in der von Ihnen erwähnten Fassung in Kraft. Vielmehr gilt nunmehr die folgende Fassung, siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/ Die Machtmissbrauchsüberwachung ist in der geltenden Fassung in den §§ 25 ff. geregelt und durch EU-Recht (Verweis auf die VO (EG) Nr. 596/2012) ausgestaltet. Eine Anwendbarkeit auf Abgeordneten ist nach meiner Recherche nicht ersichtlich. Jedoch finden sich im Abgeordnetengesetz , welcher ebenfalls Mitteilungspflichten und Verhaltensregeln spezielle für Abgeordnete normiert, Vorschriften wie beispielsweise § 49 Abgeordnetengesetz (Interessenverknüpfung im Ausschuss), die eine gewisse Missbrauchskontrolle sicherstellen. Die Beantwortung erfolgt hiermit außerhalb des IFG, weil es sich um eine reine Rechtsauskunft handelt, die vom Anspruch nach dem IFG grundsätzlich nicht erfasst ist. Ich hoffe, meine Ausführungen helfen Ihnen. Mit freundlichen Grüßen

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Rainer Stark
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider kann ich aus Ihrer Antwort nicht nachvollziehen…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Rainer Stark
Betreff
AW: Insiderrecht im Rahmen des 2. Finanzmarktförderungsgesetzes im Rahmen des WpHG [#279749]
Datum
27. Juni 2023 12:24
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider kann ich aus Ihrer Antwort nicht nachvollziehen, dass der von mir zitierte § 31 Abs. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes nicht mehr in der von mir erwähnten Fassung in Kraft ist .Vielmehr gilt nunmehr von Ihnen angegeben die folgende Fassung, siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/wphg/. Hier kann ich leider nicht entnehmen, welche Freiheitsstrafen nunmehr gelten. Ich habe nach etlichen Anfragen an bestimmten Stellen des Bundestages und der Bundesregierung festgestellt, dass man einem interessierten Bürger nur Schwierigkeiten stellt. Eine einfache Beantwortung einer Frage ist leider nicht möglich. Wenn es sich, wie Sie mir sagen, um eine reine Rechtsauskunft handelt , dann sollten Sie mir bitte einen Hinweis geben, wo ich diese Rechtsauskunft erhalten kann. Ich denke, dass die Bundestagsabgeordneten und auch die EU-Abgeordneten sich so abgesichert haben, dass Ihnen bei Geschäften und Informationen durch Insiderwissen nichts passieren kann. Mit freundlichen Grüßen Rainer Stark Anfragenr: 279749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279749/ Postanschrift Rainer Stark << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>