Insolvenzantrag IdealWert GmbH

Ich bitte um Akteneinsicht und Belege zum Insolvenzantrag der IdealWert GmbH mit Sitz in Berlin im Jahr 2018 beim zuständigen Amtsgericht Berlin Charlottenburg.

Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Informationen:

Wann wurde der Insolvenzantrag vom Gericht angenommen?
In welchem Zeitraum wurde er bearbeitet?
In welchem Bearbeitungsstand befindet er sich derzeitig?
Wann wurde ein Gutachter zur Bewertung der Sachlage beauftragt und zu welchem Ergebnis ist er gekommen?
Wie lange hat die Erstellung des Gutachtens gedauert?
Was hat das Gutachten gekostet?
Wurde das Insolvenzverfahren eröffnet?
Aus welchem Grund wurde das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. nicht eröffnet?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Juni 2018
  • Frist
    31. Juli 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Amtsgericht Charlottenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Insolvenzantrag IdealWert GmbH [#31353]
Datum
28. Juni 2018 22:52
An
Amtsgericht Charlottenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Akteneinsicht und Belege zum Insolvenzantrag der IdealWert GmbH mit Sitz in Berlin im Jahr 2018 beim zuständigen Amtsgericht Berlin Charlottenburg. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Informationen: Wann wurde der Insolvenzantrag vom Gericht angenommen? In welchem Zeitraum wurde er bearbeitet? In welchem Bearbeitungsstand befindet er sich derzeitig? Wann wurde ein Gutachter zur Bewertung der Sachlage beauftragt und zu welchem Ergebnis ist er gekommen? Wie lange hat die Erstellung des Gutachtens gedauert? Was hat das Gutachten gekostet? Wurde das Insolvenzverfahren eröffnet? Aus welchem Grund wurde das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. nicht eröffnet?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Amtsgericht Charlottenburg
hre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 28.06.2018 Der Präsident des Amtsgerichts Charlotten…
Von
Amtsgericht Charlottenburg
Betreff
hre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 28.06.2018
Datum
5. Juli 2018 10:30
Status
Warte auf Antwort
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Der Präsident des Amtsgerichts Charlottenburg - 1451 E - A 11/18 - Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in Konkordiastraße 7 << Adresse entfernt >> - per E-Mail <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>) - Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 28.06.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Einsichtnahmen in Verfahrensakten und Auskünfte zu Verfahrensständen in Gerichtsverfahren erfolgen nicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz, sondern nach den jeweiligen einschlägigen Verfahrensvorschriften. Ich habe Ihre Anfrage an das Insolvenzgericht weitergeleitet, damit Ihr Anliegen dort entsprechend geprüft werden kann. Mit freundlichen Grüßen