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Insolvenzgeld Zahlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
teilen Sie mir bitte mit, aus welchen Beitrags-Töpfen das Insolvenz-Geld finanziert wird.
In folge, dass das Insolvenz-Geld von der Bundesanstalt für Arbeit gezahlt wird, wäre eine Erklärende Auskunft hilfreich.

Mit freundlichem Gruß
PL

Ergebnis der Anfrage

Viele Telefonnummern bekommen aber keine klare Antwort erhalten. Traurig, das dass, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nicht Erklären kann, aus welchen Geldquellen das Insolvenzgeld finanziert wird.

MfG Peter Lohre

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Februar 2012
  • Frist
    6. März 2012
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Insolvenzgeld Zahlungen
Datum
1. Februar 2012 14:27
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Sehr geehrte Damen und Herren, teilen Sie mir bitte mit, aus welchen Beitrags-Töpfen das Insolvenz-Geld finanziert wird. In folge, dass das Insolvenz-Geld von der Bundesanstalt für Arbeit gezahlt wird, wäre eine Erklärende Auskunft hilfreich. Mit freundlichem Gruß PL
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
<<name and email address>>> <<email address>> Gesendet: Mittwoch, 1. Februar 2012 15:1…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: DOS Insolvenzgeld Zahlungen
Datum
1. Februar 2012 17:33
Status
Warte auf Antwort
<<name and email address>>> <<email address>> Gesendet: Mittwoch, 1. Februar 2012 15:14 An: <<email address>> Betreff: DOS Insolvenzgeld Zahlungen Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Sehr geehrte Damen und Herren, teilen Sie mir bitte mit, aus welchen Beitrags-Töpfen das Insolvenz-Geld finanziert wird. In folge, dass das Insolvenz-Geld von der Bundesanstalt für Arbeit gezahlt wird, wäre eine Erklärende Auskunft hilfreich. Mit freundlichem Gruß PL Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.