Insolvenzverfahren IHK-Akademie Oberfraken GmbH 95444 Bayreuth, IN 580/07, Amtsgericht Bayreuth, vermutete Verschleppung

Am 27.02.08 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IHK-Akademie Oberfranken GmbH Bayreuth eröffnet und Dr. Jaffé in München als Insolvnezverwalter bestellt (unglaublich, eine IHK, die ihre GmbH in die Insolvenz schickt, in Deutschland einmalig!).
Ich gehöre zu den Mitarbeitern, denen aufgrund der Insolvenz die Kündigung ausgesprochen wurde. Im Sozialplan wurde für diese Mitarbeiter eine Abfindung vereinbart, die gem. Insolvenzgesetz "dem Ausgleich und der Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen der betroffenen Arbeitnehmern dienen soll".
Na nunmehr über 10 Jahren ist das Verfahren noch immer nicht abgeschlossenund die Restforderung aus em Sozialplan ist noch immer nicht gezahlt worden.
Nach großen beruflichen und persönlichen Einschnitten, die nicht durch eine Abfindung für eine damals 54-Jährige abgemildert wurden, habe ich mich Anfang 2016 intensiv um das nicht abeschlossene Verfahren gekümmert. Nach vielen Aktivitäten und Interventionen ist dabei herausgekommen, dass im Juni 2016 das vom Insolvenzverwalter nicht korrekt berechnete Sozialplanvolumen um 26 % nach oben korrigiert werden musste. Außerdem konnte ich nach langem hin und her eine Abschlagszahlung in Höhe von 80% des Sozialplanes erreichen.
Wann wird diese unsägliche Verfahren endgültig beendet?
Welche Folgen hat das für Insolvenzverwalter und Gericht, wenn meiner Meinung nach nicht im Sinne des oben zitierten Insolvenzgesetes gehandelt wird?
Welche Auswirkungen hat das für die IHK-Bayreuth, die wohl aus der Sache komplett raus ist?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    13. August 2018
  • Frist
    14. September 2018
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Ute Löffler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 27.02.08 wurd…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Ute Löffler
Betreff
Insolvenzverfahren IHK-Akademie Oberfraken GmbH 95444 Bayreuth, IN 580/07, Amtsgericht Bayreuth, vermutete Verschleppung [#32826]
Datum
13. August 2018 20:51
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 27.02.08 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IHK-Akademie Oberfranken GmbH Bayreuth eröffnet und Dr. Jaffé in München als Insolvnezverwalter bestellt (unglaublich, eine IHK, die ihre GmbH in die Insolvenz schickt, in Deutschland einmalig!). Ich gehöre zu den Mitarbeitern, denen aufgrund der Insolvenz die Kündigung ausgesprochen wurde. Im Sozialplan wurde für diese Mitarbeiter eine Abfindung vereinbart, die gem. Insolvenzgesetz "dem Ausgleich und der Milderung von wirtschaftlichen Nachteilen der betroffenen Arbeitnehmern dienen soll". Na nunmehr über 10 Jahren ist das Verfahren noch immer nicht abgeschlossenund die Restforderung aus em Sozialplan ist noch immer nicht gezahlt worden. Nach großen beruflichen und persönlichen Einschnitten, die nicht durch eine Abfindung für eine damals 54-Jährige abgemildert wurden, habe ich mich Anfang 2016 intensiv um das nicht abeschlossene Verfahren gekümmert. Nach vielen Aktivitäten und Interventionen ist dabei herausgekommen, dass im Juni 2016 das vom Insolvenzverwalter nicht korrekt berechnete Sozialplanvolumen um 26 % nach oben korrigiert werden musste. Außerdem konnte ich nach langem hin und her eine Abschlagszahlung in Höhe von 80% des Sozialplanes erreichen. Wann wird diese unsägliche Verfahren endgültig beendet? Welche Folgen hat das für Insolvenzverwalter und Gericht, wenn meiner Meinung nach nicht im Sinne des oben zitierten Insolvenzgesetes gehandelt wird? Welche Auswirkungen hat das für die IHK-Bayreuth, die wohl aus der Sache komplett raus ist?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ute Löffler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ute Löffler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ute Löffler

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Bundesministerium der Justiz
Re: Insolvenzverfahren IHK-Akademie Oberfraken GmbH 95444 Bayreuth,IN 580/07, Amtsgericht Bayreuth, vermutete Vers…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Insolvenzverfahren IHK-Akademie Oberfraken GmbH 95444 Bayreuth,IN 580/07, Amtsgericht Bayreuth, vermutete Verschleppung [#32826] - BMJV-ID: [7998002]
Datum
22. August 2018 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Löffler, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13. August 2018. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auffasse, denn Sie bitten darin um Beantwortung von Fragen bzw. um Stellungnahme. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wegen der verfassungsmäßig garantierten Unabhängigkeit der Gerichte (vgl. Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes) nicht befugt ist, sich zu einem konkreten Verfahren zu äußern oder zu versuchen, ein konkretes Verfahren zu beeinflussen. Darüber hinaus ist es auch nicht Aufgabe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, rechtliche Beratungen in Einzelfällen durchzuführen. Die rechtliche Beratung obliegt grundsätzlich den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten (vgl. § 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung). Ich kann Sie lediglich darauf hinweisen, dass Sie grundsätzlich die Möglichkeit haben, gegen gerichtliche Entscheidungen im Insolvenzverfahren ein Rechtsmittel einzulegen. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, ein Tätigwerden des Insolvenzgerichts im Rahmen seiner Aufsicht über den (vorläufigen) Insolvenzverwalter (vgl. (§ 21 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 i. V. m.) § 58 der Insolvenzordnung (InsO)) anzuregen. Ich bedauere, dass ich Ihnen keine andere Auskunft erteilen kann. Mit freundlichen Grüßen