Insovenz Klinikum Burgenlandkreis GmbH

Wieso wird das Klinikum Burgenlandkreis GmbH nicht vom Land Sachsen Anhalt geretet. Wieso wird die Nord LB mit 200 Mio. € gerettet und obwohl das Land Sachsen Anhalt nicht alle Mittel gezahlt hat, trotz gesetzlichen Anspruchs wird das Klinikum nicht unterstützt. Das Problem ist durch die CDU verursacht worden, warum unternimmt der Finanzminister des Landes Sachsen Anhalt nichts um ein Unternehmen der öffentlichen Hand zu retten. Wieviel Geld wurde für Flüchtlinge seit 2015 in Sachsen Anhalt ausgegeben. Ich weiß mit dieser Frage bin ich jetzt ein Rechts orientierter Bürger. Denk einer von den CDU Politikern an die Mitarbeiter des Klinikums?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2020
  • Frist
    15. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wies…
An Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Insovenz Klinikum Burgenlandkreis GmbH [#173936]
Datum
11. Januar 2020 18:40
An
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieso wird das Klinikum Burgenlandkreis GmbH nicht vom Land Sachsen Anhalt geretet. Wieso wird die Nord LB mit 200 Mio. € gerettet und obwohl das Land Sachsen Anhalt nicht alle Mittel gezahlt hat, trotz gesetzlichen Anspruchs wird das Klinikum nicht unterstützt. Das Problem ist durch die CDU verursacht worden, warum unternimmt der Finanzminister des Landes Sachsen Anhalt nichts um ein Unternehmen der öffentlichen Hand zu retten. Wieviel Geld wurde für Flüchtlinge seit 2015 in Sachsen Anhalt ausgegeben. Ich weiß mit dieser Frage bin ich jetzt ein Rechts orientierter Bürger. Denk einer von den CDU Politikern an die Mitarbeiter des Klinikums?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173936 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173936 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Sehr geehrteAntragsteller/in Aus Ihren Fragen können wir die für uns relevante Frage nach Flüchtlingskosten wie f…
Von
Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN]-Insovenz Klinikum Burgenlandkreis GmbH [#173936]
Datum
5. Februar 2020 09:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Aus Ihren Fragen können wir die für uns relevante Frage nach Flüchtlingskosten wie folgt beantworten. Die Beantwortung der Frage erfolgt unter Heranziehung der Übersicht "Bundesmittel im Zusammenhang mit der Asyl- und Flüchtlingspolitik - Mittelverwendung durch die Länder" ab dem Jahr 2016. Für das Jahr 2016 wurde erstmals eine solche Übersicht erstellt, da sich der Bund erst seit 2016 an den Kosten der Flüchtlingsmigration beteiligt. Für das Jahr 2015 existiert diese Übersicht nicht. Dem Land Sachsen-Anhalt sind im Jahr 2016 Ausgaben in Höhe von 329,9 Mio. Euro, in 2017 in Höhe von 313,1 Mio. Euro und in 2018 in Höhe von 285,3 Mio. Euro entstanden. Für das Jahr 2019 liegen die endgültigen Zahlen noch nicht vor. Freundliche Grüße,