Inspektions- und Wartungsberichte der Kinderspielplätze der Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf

- die Inspektions- und Wartungsberichte der Kinderspielplätze auf den Grundstücken der Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf

Laut aktuellen Ausführungsvorschriften zu § 8 Absätze 2 und 3 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) - Notwendige Kinderspielplätze – (AV Notwendige Kinderspielplätze) vom 22.07.2019, Abschnitt I, Punkt 4 (Instandhaltung), ist die Grundstückseigentümerin verpflichtet laufend Instandhaltungen durchzuführen. Vorgesehenen sind Inspektionen und
Wartungsarbeiten.

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  • Datum
    8. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Schul- und Sportamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Inspektions- und Wartungsberichte der Kinderspielplätze der Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf [#237071]
Datum
8. Januar 2022 23:02
An
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Schul- und Sportamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Inspektions- und Wartungsberichte der Kinderspielplätze auf den Grundstücken der Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf Laut aktuellen Ausführungsvorschriften zu § 8 Absätze 2 und 3 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) - Notwendige Kinderspielplätze – (AV Notwendige Kinderspielplätze) vom 22.07.2019, Abschnitt I, Punkt 4 (Instandhaltung), ist die Grundstückseigentümerin verpflichtet laufend Instandhaltungen durchzuführen. Vorgesehenen sind Inspektionen und Wartungsarbeiten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237071/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Schul- und Sportamt
Sehr Antragsteller/in Ihre an das Schulamt gerichtete Mail ist zuständigkeitshalber an uns den Fachbereich Grünfl…
Von
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Schul- und Sportamt
Betreff
AW: Inspektions- und Wartungsberichte der Kinderspielplätze der Schulen in Charlottenburg-Wilmersdorf [#237071]
Datum
27. Januar 2022 12:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre an das Schulamt gerichtete Mail ist zuständigkeitshalber an uns den Fachbereich Grünflächen zu weiteren Bearbeitung weitergeleitet worden. Die Spielgeräte auf Pausenhöfen werden von einer extern beauftragten Fachfirma monatlich kontrolliert. 35 Stück Schulen werden einer diesbezüglich monatlichen Wartung unterzogen. Aufgrund der Anzahl der Schulen (Vorgänge) würde es auch hinsichtlich der anstehenden Kosten für Sie eher Sinn machen, dass auf die betreffende Schule zu reduzieren. Des Weiteren die Frage an Sie für welchen Zeitraum Sie die Unterlagen haben möchten. Der aktuelle Wartungsbericht aus 01/22 oder die letzten drei Monate ?? Mit freundlichen Grüßen