Inspektions- und Wartungsberichte der Kinderspielplätze der Schulen in Marzahn- Hellersdorf

- die Inspektions- und Wartungsberichte der Kinderspielplätze auf den Grundstücken der Schulen in Marzahn- Hellersdorf

Laut aktuellen Ausführungsvorschriften zu § 8 Absätze 2 und 3 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) - Notwendige Kinderspielplätze – (AV Notwendige Kinderspielplätze) vom 22.07.2019, Abschnitt I, Punkt 4 (Instandhaltung), ist die Grundstückseigentümerin verpflichtet laufend Instandhaltungen durchzuführen. Vorgesehenen sind Inspektionen und
Wartungsarbeiten.

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  • Datum
    8. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Schulamt Marzahn- Hellersdorf Details
Von
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Betreff
Inspektions- und Wartungsberichte der Kinderspielplätze der Schulen in Marzahn- Hellersdorf [#237069]
Datum
8. Januar 2022 22:59
An
Schulamt Marzahn- Hellersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Inspektions- und Wartungsberichte der Kinderspielplätze auf den Grundstücken der Schulen in Marzahn- Hellersdorf Laut aktuellen Ausführungsvorschriften zu § 8 Absätze 2 und 3 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) - Notwendige Kinderspielplätze – (AV Notwendige Kinderspielplätze) vom 22.07.2019, Abschnitt I, Punkt 4 (Instandhaltung), ist die Grundstückseigentümerin verpflichtet laufend Instandhaltungen durchzuführen. Vorgesehenen sind Inspektionen und Wartungsarbeiten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237069/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Schulamt Marzahn- Hellersdorf
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Akteneinsichtsantrages vom 09.01.2022 der zus…
Von
Schulamt Marzahn- Hellersdorf
Betreff
AW: Inspektions- und Wartungsberichte der Kinderspielplätze der Schulen in Marzahn- Hellersdorf [#237069]
Datum
13. Januar 2022 11:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Akteneinsichtsantrages vom 09.01.2022 der zuständigkeitshalber hierher weitergeleitet wurde. Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Postweg an Ihre postalische Adresse, da der E-Mail-Schriftverkehr aus Sicherheitsgründen nur auf das Nötigste begrenzt werden soll. Mit freundlichen Grüßen

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Schulamt Marzahn- Hellersdorf
Sehr Antragsteller/in die von Ihnen beantragte Akteneinsicht kann durch das Schul- und Sportamt nicht gewährt wer…
Von
Schulamt Marzahn- Hellersdorf
Betreff
Inspektions- und Wartungsberichte der Kinderspielplätze der Schulen in Marzahn- Hellersdorf [#237069]
Datum
21. Januar 2022 10:30
Status
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13,3 KB


Sehr Antragsteller/in die von Ihnen beantragte Akteneinsicht kann durch das Schul- und Sportamt nicht gewährt werden. Der Anspruch nach § 3 Absatz 1 Satz 1 IFG ist grundsätzlich beschränkt auf diejenigen Informationen, die bei der in Anspruch genommenen öffentlichen Stelle auch tatsächlich vorhanden sind. Die von Ihnen erfragten Informationen liegen beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Schul- und Sportamt, nicht vor, weil die Zuständigkeit für die Kinderspielplätze auf den Grundstücken der Schulen in Marzahn- Hellersdorf beim Straßen- und Grünflächenamt Marzahn-Hellersdorf, Schkopauer Ring 2, 12681 Berlin, liegt. Da Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen hatten, war mir eine Weiterleitung Ihrer E-Mail nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen