Instagram-Account der Polizei Braunschweig

Ich bitte um die Zusendung von Dokumente, die Informationen zum Hack auf den Instagram-Account der Polizei Braunschweig enthalten. (https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/instagram-account-der-polizei-braunschweig-gehackt-a-f34d53b7-c646-4613-9e30-d458685a370d).

- Wie konnte es zum Hack kommen?
- Welche Ermittlungen wurden bzw. werden aufgenommen?
- Warum ist der Account nicht über eine Zwei-Faktor-Authentisierung geschützt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um die Zusendung von Dokument…
An Polizeidirektion Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Instagram-Account der Polizei Braunschweig [#296378]
Datum
5. Januar 2024 22:02
An
Polizeidirektion Braunschweig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die Zusendung von Dokumente, die Informationen zum Hack auf den Instagram-Account der Polizei Braunschweig enthalten. (https://www.spiegel.de/netzwelt/apps/instagram-account-der-polizei-braunschweig-gehackt-a-f34d53b7-c646-4613-9e30-d458685a370d). - Wie konnte es zum Hack kommen? - Welche Ermittlungen wurden bzw. werden aufgenommen? - Warum ist der Account nicht über eine Zwei-Faktor-Authentisierung geschützt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296378 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296378/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Instagram-Account der Polizei Braunschweig“ vom 05.01.2024 (#29637…
An Polizeidirektion Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Instagram-Account der Polizei Braunschweig [#296378]
Datum
10. Februar 2024 09:29
An
Polizeidirektion Braunschweig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Instagram-Account der Polizei Braunschweig“ vom 05.01.2024 (#296378) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Instagram-Account der Polizei Braunschweig“ vom 05.01.2024 (#29637…
An Polizeidirektion Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Instagram-Account der Polizei Braunschweig [#296378]
Datum
13. Februar 2024 07:47
An
Polizeidirektion Braunschweig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Instagram-Account der Polizei Braunschweig“ vom 05.01.2024 (#296378) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Instagram-Account der Polizei Braunschweig“ vom 05.01.2024 (#29637…
An Polizeidirektion Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Instagram-Account der Polizei Braunschweig [#296378]
Datum
19. Februar 2024 11:27
An
Polizeidirektion Braunschweig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Instagram-Account der Polizei Braunschweig“ vom 05.01.2024 (#296378) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Polizeidirektion Braunschweig
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen genannte Rechtsgrundlage als Auskun…
Von
Polizeidirektion Braunschweig
Betreff
AW: Instagram-Account der Polizei Braunschweig [#296378]
Datum
1. März 2024 07:28
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die von Ihnen genannte Rechtsgrundlage als Auskunftsanspruch ist in Niedersachsen gegenüber der Polizei gegenstandslos. Dem Inhalt ihrer Anfrage steht keine Umweltinformation zugrunde. Der Begriff der Umweltinformation ist im UIG des Bundes geregelt. Einen allgemeinen Informationsanspruch, wie in anderen Bundesländern, gibt es in Niedersachsen nicht. Mit freundlichen Grüßen