Integration von Flüchtlingen aus der Flüchtlingswelle 2015

2015 sind sehr viele Menschen in Not nach Deutschland geflüchtet. Meines Wissens dürfte es sich um nahezu eine Million Menschen gehandelt haben.

Mich interessiert:
1. Wie hoch ist die korrekte Anzahl (natürlich annähernd!) von Menschen dieser "Welle von 2015".?
2. Wie viele davon sind in 2022 immer noch in Deutschland, bzw. wieviele dieser Menschen hat Deutschland inzwischen wieder verlassen?
3. Ist bekannt, wieviele der in Deutschland Verbliebenen inzwischen in Anstellungsverhältnissen zu Steuerzahlern geworden sind?

Vielen herzlichen Dank für die Möglichkeit, diese Anfarge zu stellen!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Oktober 2022
  • Frist
    29. November 2022
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Christian Wagner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 2015 sind sehr vi…
An Zentrale Ausländerbehörde in Bielefeld Details
Von
Christian Wagner
Betreff
Integration von Flüchtlingen aus der Flüchtlingswelle 2015 [#261797]
Datum
27. Oktober 2022 14:57
An
Zentrale Ausländerbehörde in Bielefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
2015 sind sehr viele Menschen in Not nach Deutschland geflüchtet. Meines Wissens dürfte es sich um nahezu eine Million Menschen gehandelt haben. Mich interessiert: 1. Wie hoch ist die korrekte Anzahl (natürlich annähernd!) von Menschen dieser "Welle von 2015".? 2. Wie viele davon sind in 2022 immer noch in Deutschland, bzw. wieviele dieser Menschen hat Deutschland inzwischen wieder verlassen? 3. Ist bekannt, wieviele der in Deutschland Verbliebenen inzwischen in Anstellungsverhältnissen zu Steuerzahlern geworden sind? Vielen herzlichen Dank für die Möglichkeit, diese Anfarge zu stellen!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Wagner Anfragenr: 261797 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261797/ Postanschrift Christian Wagner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Wagner

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