Integritätsbericht 2020

Den Integritätsbericht 2020 (vgl. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet-der-verwaltung/hinweis-integritaetsbericht/hinweis-integritaetsbericht-artikel.html). Ich gehe davon aus, dass weder § 3 Nr. 3 b) noch § 4 IFG einschlägig sind, da der Bericht bereits abgeschlossen ist und die Befassung im Ausschuss unabhängig von einer Herausgabe ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Integritätsbe…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Integritätsbericht 2020 [#242349]
Datum
3. März 2022 08:12
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Integritätsbericht 2020 (vgl. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet-der-verwaltung/hinweis-integritaetsbericht/hinweis-integritaetsbericht-artikel.html). Ich gehe davon aus, dass weder § 3 Nr. 3 b) noch § 4 IFG einschlägig sind, da der Bericht bereits abgeschlossen ist und die Befassung im Ausschuss unabhängig von einer Herausgabe ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 242349 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242349/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheit ZII4-13002/4#3335 Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Antrag vom 3. März 2022 übersende …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
Informationsfreiheit
Datum
31. März 2022 07:26
Status
Anfrage abgeschlossen
OpenPGP_signature.asc
840 Bytes


ZII4-13002/4#3335 Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihren Antrag vom 3. März 2022 übersende ich meinen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Integritätsbericht 2020
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Integritätsbericht 2020
Datum
31. März 2022
Status

Dokumente