Integritätsbericht 2020
Anfrage an:
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Den Integritätsbericht 2020 (vgl. https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/integritaet-der-verwaltung/hinweis-integritaetsbericht/hinweis-integritaetsbericht-artikel.html). Ich gehe davon aus, dass weder § 3 Nr. 3 b) noch § 4 IFG einschlägig sind, da der Bericht bereits abgeschlossen ist und die Befassung im Ausschuss unabhängig von einer Herausgabe ist.
Anfrage erfolgreich
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Datum3. März 2022
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5. April 2022
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