Intensivbetten

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Wie viele High-Care Instensivbetten gab es schätzungsweise im Januar 2020? Wurde die im März vom Robert-Koch-Institut geforderte Verdopplung erreicht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele High-Care…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Intensivbetten [#200652]
Datum
12. Oktober 2020 23:45
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele High-Care Instensivbetten gab es schätzungsweise im Januar 2020? Wurde die im März vom Robert-Koch-Institut geforderte Verdopplung erreicht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200652/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 12.10.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.10.2020
Datum
13. Oktober 2020 15:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2020-192. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 12.10.2020 [#200652] Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o.g. Antrag auf Informationsfreiheit …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.10.2020 [#200652]
Datum
26. November 2020 16:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o.g. Antrag auf Informationsfreiheit teilen wir Ihnen Folgendes mit: Dem Robert Koch-Institut liegen bezüglich Ihrer Anfrage keine amtlichen Informationen vor. Die Zahlen zu den High-Care-Intensivbetten werden unter https://www.intensivregister.de veröffentlicht. Im Januar 2020 gab es das Intensivregister jedoch noch nicht. Im März 2020 bestand noch keine Vollabdeckung. Eine Vollabdeckung liegt erst seit dem 1. April 2020 vor. Daher können wir Ihnen keine konkreten Zahlen hinsichtlich Ihrer Anfrage mitteilen. Mit freundlichen Grüßen