Intensivbettenveränderungen in 2020 bis aktuell

nach mir vorliegenden Unterlagen wurden seit Juli 2020 erhebliche Intensivbettenkapazitäten laut DIVI-Register in Deutschland abgebaut. Der Intensivbettenabbau im Kreis Recklinghausen soll ab Juli 2020 insgesamt 21,01 % betragen, seit dem 01.05.2021 soll ein weiterer Intensivbettenabbau von 1,31 % erfolgt sein. Bitte teilen Sie mir mit, in welchem Krankenhaus und in welchem Umfang Intensivbetten abgebaut wurden. Am 1.9.2021 beträgt die Intensivbettenzahl im LK Recklinghausen 228 Betten, die Auslastung beträgt 77,63 %. In welchem Krankenhaus wurden an diesem Stichtag Corona-Patienten auf den Intensivstationen behandelt (Geben Sie bitte die Anzahl der Intensivbetten und die Belegung durch Covid-Patienten sowie die Anzahl der freien Betten an.

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  • Datum
    10. September 2021
  • Frist
    12. Oktober 2021
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen Details
Von
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Betreff
Intensivbettenveränderungen in 2020 bis aktuell [#228165]
Datum
10. September 2021 12:56
An
Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach mir vorliegenden Unterlagen wurden seit Juli 2020 erhebliche Intensivbettenkapazitäten laut DIVI-Register in Deutschland abgebaut. Der Intensivbettenabbau im Kreis Recklinghausen soll ab Juli 2020 insgesamt 21,01 % betragen, seit dem 01.05.2021 soll ein weiterer Intensivbettenabbau von 1,31 % erfolgt sein. Bitte teilen Sie mir mit, in welchem Krankenhaus und in welchem Umfang Intensivbetten abgebaut wurden. Am 1.9.2021 beträgt die Intensivbettenzahl im LK Recklinghausen 228 Betten, die Auslastung beträgt 77,63 %. In welchem Krankenhaus wurden an diesem Stichtag Corona-Patienten auf den Intensivstationen behandelt (Geben Sie bitte die Anzahl der Intensivbetten und die Belegung durch Covid-Patienten sowie die Anzahl der freien Betten an.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228165/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen
Sehr Antragsteller/in in Ihrer Anfrage nach dem IFG NRW erbitten Sie Informationen zur Entwicklung der Intensivbe…
Von
Gesundheitsamt Kreis Recklinghausen
Betreff
Intensivbettenveränderungen in 2020 bis aktuell
Datum
6. Oktober 2021 13:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in Ihrer Anfrage nach dem IFG NRW erbitten Sie Informationen zur Entwicklung der Intensivbettenanzahl im Kreis Recklinghausen sowie zu deren Auslastung durch SARS-CoV-2-Patienten*innen am Stichtag 01.09.2021. Am 01.09.2021 wurden im Kreis Recklinghausen insgesamt fünf SARS-CoV-2-Patienten*innen intensivmedizinisch behandelt. Die Behandlungen wurden im Elisabeth Krankenhaus in Recklinghausen und in der Paracelsus-Klinik in Marl durchgeführt. Eine Auskunft über die Kapazitäten je Klinik ist mir nicht möglich. Richten Sie eine entsprechende Anfrage bitte direkt an die entsprechenden Einrichtungen. Zur Entwicklung der Intensivbettenanzahl im Kreis Recklinghausen muss ich Sie an die Bezirksregierung Münster verweisen. Diese ist zuständig für die Krankenhausplanung und damit auch für die Festlegung von Bettenzahlen in den einzelnen Kliniken. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen, möchte ich Sie bitten sich mit Ihrer Anfrage an folgende Adresse zu wenden: Bezirksregierung Münster Abteilung 2 - Dezernat 24 Domplatz 36 48143 Münster Da es sich bei dieser Auskunft um eine "einfache schriftliche Auskunft" handelt, ergeht diese gem. § 1 i. V. m Ziffer 1.1 der Anlage zur VerwGebO IFG NRW gebührenfrei." Mit freundlichen Grüßen