Intensivtransporte

Ich benötige die Anzahl der in Baden-Württemberg jährlich durchgeführten Intensivtransporte der vergangenen 10 Jahre, aufgeschlüsselt nach Standort der Intensivtransportwagen und -Hubschrauber mit Start und Ziel des Transportes. Zusätzlich werden häufig dringliche Intensivtransporte durch Rettungshubschrauber oder den örtlichen Rettungsdienst durchgeführt, auch diese Zahlen benötige ich je Standort/Leitstellenbereich und die jeweiligen Gründe, warum kein Intensivtransportmittel zum Einsatz kam.
Diese für die Öffentlichkeit hoch relevanten Informationen, gerade in anbetracht der aktuellen Überarbeitung des Rettungsdienstplanes, hat die Zentrale Koordinierungsstelle Baden-Württemberg.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    8. November 2023
  • Frist
    12. Dezember 2023
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich benötige die Anzahl der in Bad…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Intensivtransporte [#291865]
Datum
8. November 2023 19:33
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich benötige die Anzahl der in Baden-Württemberg jährlich durchgeführten Intensivtransporte der vergangenen 10 Jahre, aufgeschlüsselt nach Standort der Intensivtransportwagen und -Hubschrauber mit Start und Ziel des Transportes. Zusätzlich werden häufig dringliche Intensivtransporte durch Rettungshubschrauber oder den örtlichen Rettungsdienst durchgeführt, auch diese Zahlen benötige ich je Standort/Leitstellenbereich und die jeweiligen Gründe, warum kein Intensivtransportmittel zum Einsatz kam. Diese für die Öffentlichkeit hoch relevanten Informationen, gerade in anbetracht der aktuellen Überarbeitung des Rettungsdienstplanes, hat die Zentrale Koordinierungsstelle Baden-Württemberg.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291865 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291865/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Az.: IM1-0221-41/99 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium de…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Intensivtransporte [#291865]
Datum
10. November 2023 10:26
Status
Warte auf Antwort
Az.: IM1-0221-41/99 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht an das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Ihren Antrag haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage bzw. Ihren Antrag zu den durchgeführten Inte…
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage bzw. Ihren Antrag zu den durchgeführten Intensivtransporten. Der Informationszugang aus § 1 Abs. 2 LIFG beschränkt sich gemäß § 3 Nr. 3 LIFG auf die bei der informationspflichtigen Stelle bereits vorhandenen amtlichen Informationen. Die von Ihnen begehrten Daten liegen dem Innenministerium Baden-Württemberg nicht vor. Die von Ihnen benannte Zentrale Koordinierungsstelle Baden-Württemberg verfügt auftragsgemäß über Daten zu Intensivtransporten, nicht zu Einsätzen des bodengebundenen Rettungsdienstes. Die Leistungszahlen des bodengebundenen Intensivtransports in Baden-Württemberg und die (Sekundär-)Einsätze der Luftrettung sind im Qualitätsbericht der Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW) aufgeführt und öffentlich einsehbar (https://www.sqrbw.de/). Ihre Anfrage stellt daher keinen Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz dar, denn sie richtet sich nicht auf den Zugang zu amtlichen Informationen nach § 3 Nr. 3 LIFG, die bei der informationspflichtigen Stelle bereits vorhandenen sind. Im Übrigen wird gemäß § 9 Abs. 2 LIFG mitgeteilt, dass der gewünschte Informationszugang auch zu einem späteren Zeitpunkt weder ganz noch teilweise möglich sein wird. Auf die Erhebung einer Gebühr wird im Falle einer ablehnenden Entscheidung nach Sinn und Zweck des LIFG verzichtet, vgl. § 10 Abs. 3 Satz 2 LIFG. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen