Interkommunale Zusammenarbeit im Nördlichen Fichtelgebirge

Anfrage an: Gemeinde Oberkotzau

bei dem unten aufgeführten Link wurde eine Umfrage zu wünschen und Anregungen von Bürgern geführt.
http://umfrage.planwerk.de/s/Umfrage_Noerdliches_Fichtelgebirge

-Wann wurde die zusammenarbeit beschlossen

-Wann wurde die Umfrage veröffentlicht (und über welche Kommunikations-Kanäle bekanntgegeben).
-Wie lange war es möglich nach der Veröffentlichung (durch die Gemeinde Oberkotzau) Teilzunehmen

-Wie viele Oberkotzauer Bürger haben sich beteiligt

-Welche Inhalte und Vorschläge sind von Oberkotzauern beigetragen worden.

Quelle:
https://oberkotzau.de/umfrage-zur-interkommunalen-zusammenarbeit-im-noerdlichen-fichtelgebirge/

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    17. August 2020
  • Frist
    19. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: bei dem unten auf…
An Gemeinde Oberkotzau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interkommunale Zusammenarbeit im Nördlichen Fichtelgebirge [#195434]
Datum
17. August 2020 16:23
An
Gemeinde Oberkotzau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bei dem unten aufgeführten Link wurde eine Umfrage zu wünschen und Anregungen von Bürgern geführt. http://umfrage.planwerk.de/s/Umfrage_Noerdliches_Fichtelgebirge -Wann wurde die zusammenarbeit beschlossen -Wann wurde die Umfrage veröffentlicht (und über welche Kommunikations-Kanäle bekanntgegeben). -Wie lange war es möglich nach der Veröffentlichung (durch die Gemeinde Oberkotzau) Teilzunehmen -Wie viele Oberkotzauer Bürger haben sich beteiligt -Welche Inhalte und Vorschläge sind von Oberkotzauern beigetragen worden. Quelle: https://oberkotzau.de/umfrage-zur-interkommunalen-zusammenarbeit-im-noerdlichen-fichtelgebirge/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195434/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Oberkotzau
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben ein Recht auf Auskünfte nach Art. 39 BayDSG soweit ein berechtigtes, nicht…
Von
Gemeinde Oberkotzau
Betreff
AW: Interkommunale Zusammenarbeit im Nördlichen Fichtelgebirge [#195434]
Datum
19. August 2020 15:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben ein Recht auf Auskünfte nach Art. 39 BayDSG soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft gemacht wird. Bitte legen Sie uns Ihr berechtigtes Interesse ergänzend zu Ihrer Anfrage dar. Weiterhin möchte ich Sie auch auf Absatz 5 der genannten Vorschrift hinweisen. Bitte bestätigen Sie, dass Ihnen bewusst ist, dass für diese Auskünfte Kosten erhoben werden. Sie verbinden Ihren Antrag mit dem UIG und VIG, wobei sich mir nicht erschließt worauf Ihre Anfrage dahingehend abzielt. Es handelte sich um eine Umfrage hinsichtlich der Zusammenarbeit im interkommunalen Entwicklungskonzept Nördliches Fichtelgebirge. Inwiefern Umweltinformationen oder Verbraucherinformationen eruiert worden sein sollen, erschließt sich mir derzeit nicht. Gegebenenfalls können Sie Ihre Anfrage dahingehend präzisieren. Hinsichtlich der Ersatzargumentation der allgemeinen Bürgeranfrage verweise ich auf den obersten Abschnitt. Jederzeit können Sie die Veröffentlichung im Oberkotzauer Blättla (auch online über unsere Homepage erhältlich) vom Februar diesen Jahres noch einmal bemühen. Die allgemeinen Informationen zur Umfrage werden noch bekannt gegeben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich muss gestehen, dass ich etwas verwundert bin, dass Sie bei meiner Anfrage möglic…
An Gemeinde Oberkotzau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interkommunale Zusammenarbeit im Nördlichen Fichtelgebirge [#195434]
Datum
19. August 2020 16:28
An
Gemeinde Oberkotzau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich muss gestehen, dass ich etwas verwundert bin, dass Sie bei meiner Anfrage mögliche Kosten geltend machen würden, da ich die Erfahrung gemacht habe, dass bei einem so geringen Aufwand der "datentechnischen Aufbereitung" keine kosten entstehen. Ich danke Ihnen auf jeden Fall herzlich für die Antwort. Bei der Durchsicht des von Ihnen genannten Oberkotzauer Blättla bin ich fündig geworden und konnte dank Ihrer Hilfe einen Teil der Fragen selbst beantworten. Seite 4-6 https://archiv.wittich.de/epapers/2141/2020/2/html5forpc.html?page=2&bbv=1&pcode= Ich denke, dass Aufgrund der möglichen Kosten sowie der vorsichtigen Zurückhaltung lieber auf das Planungsbüro zugehen werde und mit den Damen und Herren an dieser stelle das Gespräch zu suchen. Ist die folgende Adresse richtig? https://www.noerdliches-fichtelgebirge.de/de/noerdliches-fichtelgebirge-kontakt.html Gerne können Sie mir jedoch auch weitere Informationen zukommen lassen, falls Sie eine Bürgeranfrage doch kostenfrei beantworten möchten. Natürlich nur sofern der Aufwand nicht all zu hoch ist. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195434/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie könnten mir aber gerne nennen wie sich mögliche Kosten im dem Zusammenhang diese…
An Gemeinde Oberkotzau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interkommunale Zusammenarbeit im Nördlichen Fichtelgebirge [#195434]
Datum
19. August 2020 17:26
An
Gemeinde Oberkotzau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie könnten mir aber gerne nennen wie sich mögliche Kosten im dem Zusammenhang dieser Anfrage errechnen und welcher Betrag für eine so kleine Anfrage bei der Marktgemeinde Oberkotzau (Die sympathische Marktgemeinde zwischen Frankenwald und Fichtelgebirge) zu zahlen wäre. Im übrigen möchte ich nochmal betonen, das Sie bitte keine Antwort geben, sofern diese die von Ihnen angesprochenen Kosten verursachten würde (weder auf diese noch auf die vorherige Nachricht) Gerne auf freiwilliger Kostenfreier Basis als Bürgerinformation. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195434/
Gemeinde Oberkotzau
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihnen die Rechtsgrundlage für die Kostenerhebung genannt. Kosten werden gem…
Von
Gemeinde Oberkotzau
Betreff
AW: Interkommunale Zusammenarbeit im Nördlichen Fichtelgebirge [#195434]
Datum
20. August 2020 13:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe Ihnen die Rechtsgrundlage für die Kostenerhebung genannt. Kosten werden gem. dem Verwaltungskostengesetz nach Aufwand (Dauer der Auswertung und Beantwortung) abgerechnet. Ihre Anfrage ist sehr umfangreich, da Sie auch wissen wollen, was jeder Teilnehmer aus Oberkotzau vorgeschlagen hat bzw. was angekreuzt wurde. Entsprechend kann nicht von einem kleinen Aufwand gesprochen werden. Eine genaue Abschätzung der Kosten im Vorfeld ist nicht möglich. Diese Informationen werden in nächster Zeit im Rahmen einer Gemeinderats- oder Ausschusssitzung bekanntgegeben. Auch die Öffentlichkeit wird noch informiert, was sicher wie üblich über das Blättla geschehen wird. Es wäre daher ggf. sinnvoll noch etwas Geduld aufzubringen, da Sie dann kostenfrei die Informationen frei Haus geliefert bekommen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund dessen, dass diese Informationen bald bekannt gegeben bzw. im "Blättla…
An Gemeinde Oberkotzau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interkommunale Zusammenarbeit im Nördlichen Fichtelgebirge [#195434]
Datum
20. August 2020 17:02
An
Gemeinde Oberkotzau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund dessen, dass diese Informationen bald bekannt gegeben bzw. im "Blättla" veröffentlicht werden rechtfertigt es den Aufwand sicherlich nicht, da stimme ich Ihnen voll zu. Ich danke Ihnen trotzdem und wünsche eine schöne Restwoche ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 195434 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195434/