Internationales STCW-Übereinkommen der Seefahrt
Lt. internationalen STCW-Übereinkommen für die Seeschifffahrt sind die Schulabschlüsse gewerblich/ patentbezogen gleichwertig:
- Vierhalbjähriger Fachschulabschluss (SgNautiker/Schiffstechniker) mit vorhergehender dreijähriger Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker (SM) und Tätigkeit
- Hochschule (Bachelor) .
Bitte informieren Sie mich über das konkrete Dokument, indem diese patentbezogene/gewerbliche Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung begründet und festgestellt ist.
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Datum23. Mai 2022
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25. Juni 2022
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- Von
- Joachim Schroeder
- Betreff
- Internationales STCW-Übereinkommen der Seefahrt [#249753]
- Datum
- 23. Mai 2022 13:08
- An
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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- Von
- Joachim Schroeder
- Betreff
- AW: Internationales STCW-Übereinkommen der Seefahrt [#249753]
- Datum
- 25. Juni 2022 10:07
- An
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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- Von
- Joachim Schroeder
- Betreff
- AW: Internationales STCW-Übereinkommen der Seefahrt [#249753]
- Datum
- 25. Juni 2022 10:07
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- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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- Von
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
- Betreff
- WG: 1254IFG WS23 AW: Internationales STCW-Übereinkommen der Seefahrt [#249753]
- Datum
- 27. Juni 2022 16:05
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Joachim Schroeder
- Betreff
- AW: WG: 1254IFG WS23 AW: Internationales STCW-Übereinkommen der Seefahrt [#249753]
- Datum
- 27. Juni 2022 22:31
- An
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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