Internationales STCW-Übereinkommen der Seefahrt

Lt. internationalen STCW-Übereinkommen für die Seeschifffahrt sind die Schulabschlüsse gewerblich/ patentbezogen gleichwertig:
- Vierhalbjähriger Fachschulabschluss (SgNautiker/Schiffstechniker) mit vorhergehender dreijähriger Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker (SM) und Tätigkeit
- Hochschule (Bachelor) .

Bitte informieren Sie mich über das konkrete Dokument, indem diese patentbezogene/gewerbliche Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung begründet und festgestellt ist.

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  • Datum
    23. Mai 2022
  • Frist
    25. Juni 2022
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Joachim Schroeder
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Lt. international…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
Internationales STCW-Übereinkommen der Seefahrt [#249753]
Datum
23. Mai 2022 13:08
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Lt. internationalen STCW-Übereinkommen für die Seeschifffahrt sind die Schulabschlüsse gewerblich/ patentbezogen gleichwertig: - Vierhalbjähriger Fachschulabschluss (SgNautiker/Schiffstechniker) mit vorhergehender dreijähriger Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker (SM) und Tätigkeit - Hochschule (Bachelor) . Bitte informieren Sie mich über das konkrete Dokument, indem diese patentbezogene/gewerbliche Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung begründet und festgestellt ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 249753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249753/ Postanschrift Joachim Schroeder << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder
Joachim Schroeder
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Internationales STCW-Übereinkommen der Seefahr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
AW: Internationales STCW-Übereinkommen der Seefahrt [#249753]
Datum
25. Juni 2022 10:07
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Internationales STCW-Übereinkommen der Seefahrt“ vom 23.05.2022 (#249753) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder
Joachim Schroeder
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Internationales STCW-Übereinkommen der Seefahr…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
AW: Internationales STCW-Übereinkommen der Seefahrt [#249753]
Datum
25. Juni 2022 10:07
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Internationales STCW-Übereinkommen der Seefahrt“ vom 23.05.2022 (#249753) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrter Herr Schroeder, wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 25. Juni 2022 und haben Ihr Anliegen gern gep…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
WG: 1254IFG WS23 AW: Internationales STCW-Übereinkommen der Seefahrt [#249753]
Datum
27. Juni 2022 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schroeder, wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 25. Juni 2022 und haben Ihr Anliegen gern geprüft. Ihre Informationsfreiheitsanfrage „Internationales STCW-Übereinkommen der Seefahrt“ ist mit beiliegender E-Mail am 20. Juni 2022 und somit innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist beantwortet worden. Mit freundlichen Grüßen

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Joachim Schroeder
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Information vom 07.06.2022. Der von mir gewählte Begriff "…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Joachim Schroeder
Betreff
AW: WG: 1254IFG WS23 AW: Internationales STCW-Übereinkommen der Seefahrt [#249753]
Datum
27. Juni 2022 22:31
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Information vom 07.06.2022. Der von mir gewählte Begriff "Gleichwertigkeit" ist wohl unpassend. "Die Feststellung der fachlichen Eignung und das ein Ausbildungsgang unabhängig vom festgestellten Qualifikationsniveau , insgesamt abgeschlossen wurde, sind die entscheidenden Kriterien , §10 See-BV" . Daher stellt sich die Frage nach den Kriterien §10 See-BV. Mit freundlichen Grüßen Joachim Schroeder Anfragenr: 249753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249753/