Interne Anweisung öffentliches Interesse

Interne Anweisungen zur Einschätzung des öffentlichen Interesses

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    30. Juni 2023
  • Frist
    2. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Intern…
An Amtsanwaltschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Anweisung öffentliches Interesse [#282818]
Datum
30. Juni 2023 11:16
An
Amtsanwaltschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Interne Anweisungen zur Einschätzung des öffentlichen Interesses
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282818 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282818/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsanwaltschaft Berlin
Amtsanwaltschaft Berlin Zentrale Dienste AA 1025-4272-8-30907/2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr …
Von
Amtsanwaltschaft Berlin
Betreff
WG: Interne Anweisung öffentliches Interesse [#282818]
Datum
3. Juli 2023 15:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Amtsanwaltschaft Berlin Zentrale Dienste AA 1025-4272-8-30907/2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Erteilung von Auskünften nach dem Berliner Informations- und Freiheitsgesetz (IFG) ist hier eingegangen. Soweit ersichtlich sind ausschließlich Verwaltungsaufgaben der Berliner Amtsanwaltschaft betroffen (§ 2 Abs. 1 S. 2 IFG) und ergeben sich keine Einschränkungen des Informationsrechts (Abschnitt 2 IFG). Vorliegend haben Sie beantragt, Ihnen "interne Anweisungen zur Einschätzung des öffentlichen Interesses zuzusenden". Gebührenfrei teile ich Ihnen mit, dass sich hierzu entsprechende Grundlagen in den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) finden (z.B. unter https://www.bmj.de/SharedDocs/Archiv/Downloads/RiStBV.html). Die gewünschten Anweisungen sind auf Datenträgern der automatischen Datenverarbeitung gespeichert. Ich verstehe Ihren Antrag dahin, dass Ihnen antragsgemäß lesbare Ausdrucke oder eine elektronische Kopie zu überlassen sind (§ 13 Abs. VI IFG). Bitte teilen Sie mit, ob Sie lesbare Ausdrucke oder eine elektronische Kopie wünschen. Im Falle von Ausdrucken teilen Sie bitte eine zustellungsfähige Anschrift mit. Die Akteneinsicht oder Aktenauskunft (…) sind gebührenpflichtig. Das Gesetz über Gebühren und Beiträge vom 22. Mai 1957 (GebBtrG BE; GVBl. S. 516) gilt in der jeweils geltenden Fassung entsprechend (§ 16 IFG). Die Verwaltungsgebühren sind unter Berücksichtigung der Kosten des Verwaltungsaufwandes, des Wertes des Gegenstandes der Amtshandlung, des Nutzens oder der Bedeutung der Amtshandlung für den Gebührenschuldner zu bemessen. Die Höhe der Benutzungsgebühren ist so zu bemessen, daß alle Kosten der Einrichtungen gedeckt sowie Rücklagen für die wirtschaftliche und technische Entwicklung gebildet werden können (§ 8 Abs. 2 und 3 GebBtrG BE). Eine zur Gebührenzahlung verpflichtende Tätigkeit oder Leistung kann von der Vorauszahlung der vermutlich entstehenden Gebühr oder eines Teiles derselben sowie von der Zahlung eines Vorschusses für Barauslagen abhängig gemacht werden (§ 17 GebBtrG BE). Bezüglich der Beauskunftung von Anfragen nach dem IFG bestimmt die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) vom 24. November 2009 die Gebühren- und Auslagenbemessung allgemein und unter der Tarifstelle 1004 im Einzelnen. Vorliegend wären in Entsprechung Ihres Antrages acht Seiten aus der Generalie H 8a und zwei Seiten aus der Generalie H 9 des Generalienheftes für Dezernten/innen auszudrucken oder im Anhang zu übersenden, da eine Reduzierung auf weniger Seiten sinnentstellend wäre und die Ausführungen nur im Gesamtkontext zu verstehen sind. Im Falle der Fertigung von Ausdrucken wären gemäß der v.g. Anlage und Tarifstelle 1004 1,50 € (i.W. Ein Euro fünfzig Cent) im Vorschusswege zu bezahlen. Da diese Ausdrucke oder Anlagen Teil der Auskunft und eines vorherigen Recherche- und Auswahlprozesses sind wird zugleich nach Tarifstelle 1004 lit. b) Ziff. 1 eine Tätigkeitsgebühr von 30, 00 € (i.W. dreißig Euro) nach Maßgabe der v.g. Bemessungsgrundsätze im Vorschusswege erhoben. Entsprechend Ihres Antrages informiere ich Sie insofern über die voraussichtlichen Kosten. Sofern Sie die Erteilung der gewünschten Ausdrucke bzw. Auskünfte weiterhin wünschen teilen Sie bitte eine zustellungsfähige Anschrift mit, unter der Ihnen die Kostenvorschussnote übersendet werden kann. Nach Eingang der Zahlung wird dem Antrag entsprochen werden. i.A. Thiemer

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Zurückziehen meines IFG-Antrags [#282818] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Interne…
An Amtsanwaltschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#282818]
Datum
3. Juli 2023 17:57
An
Amtsanwaltschaft Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Interne Anweisung öffentliches Interesse“ (30.06.2023, #282818) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>