Interne Anweisungen zum Umgang mit IFG-Anfragen ohne postalische Anschrift
alle internen Anweisungen für die Bearbeitung von Anträgen auf Informationszugang nach dem LTranspG RP
1) zur Auslegung und Anwendung der Vorschrift § 11 Abs. 2 S. 1 LTranspG im Zusammenhang mit Anträgen die per Email gestellt werden
2) zum Umgang Ihres Hauses mit IFG-Anfragen, deren Antragsteller
a) keine postalische Anschrift und
b) keine deutsche Meldeadresse
angeben.
Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass meine Meldeadresse in der Schönwalder Straße 24, 13347 Berlin liegt.
Mit freundlichen Grüßen,
Philipp Schönberger
Anfrage erfolgreich
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Datum13. Oktober 2022
-
15. November 2022
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- Von
- Philipp Schönberger
- Betreff
- Interne Anweisungen zum Umgang mit IFG-Anfragen ohne postalische Anschrift [#260790]
- Datum
- 13. Oktober 2022 13:35
- An
- Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Zwischenprüfung - Antwort LfDI - Identitätsprüfung trotz Meldeadresse
- Datum
- 27. Oktober 2022
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Philipp Schönberger
- Betreff
- Ihre Antwort vom 20.10.2022 auf meinen Antrag vom 13.10.2022 [#260790]
- Datum
- 27. Oktober 2022 13:55
- An
- Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Ablehnung Anfrage wegen öffentlicher Sicherheit
- Datum
- 5. November 2022
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Philipp Schönberger
- Betreff
- AW: Ablehnung Anfrage wegen öffentlicher Sicherheit [#260790]
- Datum
- 17. November 2022 11:31
- An
- Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Philipp Schönberger
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Interne Anweisungen zum Umgang mit IFG-Anfragen ohne postalische Anschrift“ [#260790]
- Datum
- 24. November 2022 10:53
- An
- Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Stattgebender Widerspruchsbescheid und Informationszugang
- Datum
- 24. Februar 2023
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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