Interne Anweisungen zum Umgang mit Kleinen Anfragen

- Interne Anweisungen zum Umgang mit Kleinen Anfragen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Juli 2018
  • Frist
    7. August 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Interne…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Anweisungen zum Umgang mit Kleinen Anfragen [#31637]
Datum
6. Juli 2018 08:55
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Interne Anweisungen zum Umgang mit Kleinen Anfragen
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihr Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG vom 6. Juli 2018 - interne Anweisungen im Umgang mit Kleinen Anfragen Sehr …
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG vom 6. Juli 2018 - interne Anweisungen im Umgang mit Kleinen Anfragen
Datum
6. August 2018 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in in Bezug auf Ihre unten angefügte E-Mail vom 6. Juli 2018, in der Sie eine Information zu internen Anweisungen im Umgang mit Kleinen Anfragen begehren, weise ich zunächst darauf hin, dass weder das Landesumweltinformationsgesetz, noch das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation einschlägig sind. Zudem sind bei eröffnetem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes M-V nach § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG M-V Anträge schriftlich (unter Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift) oder zur Niederschrift zu stellen. Die Formanforderungen dienen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, insbesondere im Hinblick auf die Identität des Antragstellers, den Inhalt der gewünschten Informationen sowie den Fristbeginn nach § 11 IFG M-V. Für eine ordnungsgemäße Antragstellung in elektronischer Form, also einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes, ist gegenwärtig noch kein Zugang vorgesehen (§ 3a Verwaltungsverfahrensgesetz M-V). Ich bitte Sie daher, Ihren Antrag in schriftlicher Form einzureichen, wobei ein per Fax übersandter unterzeichneter Antrag mit zustellungsfähiger Anschrift genügt. Ungeachtet dessen wird Ihr Antrag voraussichtlich abgelehnt werden, da im Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern keine allgemeinen internen Anweisungen zur inhaltlichen Bearbeitung von Kleinen Anfragen vorliegen. Es werden lediglich Formblätter zu jeder Kleinen Anfrage mit Fristsetzungen und Hinweisen auf Formalia verwendet. Ergänzend verweise ich auf § 22 Gemeinsamen Geschäftsordnung I der Ministerien und der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern (GGO I) vom 23. September 2015, die im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2015, Seite 562 veröffentlicht wurde. Sollte sich Ihr Antrag auch auf die formellen Hinweise erstrecken, bitte ich um einen entsprechenden Antrag unter Beachtung der eingangs erwähnten Formvorschrift. Mit freundlichen Grüßen