Interne Anweisungen zur Umsetzung der Allgemeinverfügungen zur Corona-Krise

Anfrage an: Polizei Bremen

Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen o. Ä. der Polizei Bremen zur Umsetzung und konkreten Kontrolle der Maßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV2. Die Existenz solcher Internet Vorgaben wurde durch den Twitter-Account Ihrer Behörde bereits bestätigt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. April 2020
  • Frist
    9. Mai 2020
  • 3 Follower:innen
Nicolas Graf
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Polizei Bremen Details
Von
Nicolas Graf
Betreff
Interne Anweisungen zur Umsetzung der Allgemeinverfügungen zur Corona-Krise [#184137]
Datum
7. April 2020 12:13
An
Polizei Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen o. Ä. der Polizei Bremen zur Umsetzung und konkreten Kontrolle der Maßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV2. Die Existenz solcher Internet Vorgaben wurde durch den Twitter-Account Ihrer Behörde bereits bestätigt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicolas Graf Anfragenr: 184137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184137 Postanschrift Nicolas Graf << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicolas Graf

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Polizei Bremen
Sehr geehrter Herr Graf, die Polizei Bremen hat den Auftrag, die Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit de…
Von
Polizei Bremen
Betreff
Interne Anweisungen zur Umsetzung der Allgemeinverfügungen zur Corona-Krise [#184137]
Datum
7. August 2020 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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70,3 KB
image002.jpg
1,7 KB


Sehr geehrter Herr Graf, die Polizei Bremen hat den Auftrag, die Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS_CoV-2 (CoronaVO) durchzusetzen und Verstöße ordnungswidrigkeitenrechtlich und strafrechtlich zu verfolgen. In diesem Zusammenhang wurde eine Handlungsanweisung zur Verfolgung von Verstößen gegen die CoronaVO erstellt und im Intranet der Polizei veröffentlicht. Ziel dieser Handlungsanweisung ist es, den Mitarbeiter_innen der Polizei Bremen Handlungs- und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Handlungsanweisung wird ständig fortgeschrieben um sie an die jeweils aktuelle Gesetzeslage anzupassen. Ein Anspruch auf Informationszugang besteht vorliegend gemäß § 3 Nr.2 BremIFG nicht, da das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Der vorgenannte Schutz der öffentlichen Sicherheit umfasst auch den Schutz von grundlegenden Einrichtungen des Staates. Hierdurch werden auch verwaltungsinterne Abläufe und Strukturen geschützt. Schutzgut ist dabei nicht nur die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen, also der Schutz davor, dass eine informationspflichtige Stelle lahm gelegt wird, sondern weitergehend die Sicherstellung der organisatorischen Vorkehrungen, die zur effektiven Aufgabenerledigung eingerichtet worden sind (vgl. OVG Münster DVBl 2015, 1262,1264; BVerwG NJW 2017, 1258 Rn. 13 ). Es ist hierbei anerkannt, dass vom Schutz der Einrichtungen des Staates bspw. auch Anzahl, Art und Einsatz von Führungs- und Einsatzmitteln sowie Ausstattungs- und Einsatzkonzepte der Polizeien erfasst sind (vgl. insoweit auch BT-Drs. 15/4493, 10). Die vorgenannte Handlungsanweisung zur Verfolgung von Verstößen gegen die CoronaVO enthält eine Vielzahl von polizeitaktischen Einsatzinformationen, u.a. zu internen Verfahrensabläufen, Handlungsoptionen und rechtlichen Bewertungen zur Herstellung von Rechts- und Handlungssicherheit bei bestimmten Einsatzsituationen. Ein Bekanntwerden der vorgenannten Informationen kann die öffentliche Sicherheit gefährden. Die Kenntnis der einsatztaktischen Informationen würde die Handlungsfähigkeit der Polizei einschränken, da polizeiliche Maßnahmen dadurch wesentlich leichter vorhersehbar werden und für potentielle Störer die Möglichkeit bestünde, das eigene Verhalten an der Einsatztaktik der Polizei auszurichten. Aus den vorgenannten Gründen müssen wir Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz ablehnen.. Uwe Schwenke Zentrale Polizeidirektion -Justiziariat- Datenschutz / Schadenersatz __________________________________ [image001 (3)]Polizei Bremen Lilienthaler Heerstraße 259, 28357 Bremen Tel.: 0421 362-12199, Fax: 0421 362-16439 Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> www.polizei.bremen.de<http://www.pol…