Interne Aufstellung des Ministeriums und Unterstellter Behörden in Bezug auf den Umgang mit Gegnern der Corona Politik.

1. Welche Referate sich regelmäßig mit dem Umgang mit Gegnern der Corona Politik, ihren Demonstrationen und Telegramgruppen beschäftigen. Gibt es spezielle Teams dafür? Wenn ja, wie groß sind diese? Wieviel Zeit wird für diesen Problembereich investiert im Vergleich zu anderen Aufgaben der entsprechenden Referate?
2. Welche Maßnahmen wurden wann im Jahr 2021 von Seiten des Ministeriums ergriffen um für
a) eine effektivere Durchsetzung des geltenden Rechts (Maskenpflicht, maximale Anzahl an Personen) bei Corona Demonstrationen,
b) einen besseren Schutz von Journalisten bei diesen, sowie
c) für einen besseren Schutz von Politikern vor Übergriffen aus dem Umfeld der Corona Gegner zu sorgen.
3. Welche Behörden (und dort welche Abteilungen) sind damit beuftragt, die Telegramgruppen aus dem Umfeld der Gegner der Corona Politik zu sichten, um a) Polizeieinsätze im Rahmen der "Spaziergänge" planen zu können, b) Gewalttaten zu verhindern, c) Volksverhetzung und ähnliche Straftaten innerhalb der Gruppen zu ahnden.

Ergebnis der Anfrage

Weiterleitung an Kommunikationsabteilung der Polizei

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche Refer…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Aufstellung des Ministeriums und Unterstellter Behörden in Bezug auf den Umgang mit Gegnern der Corona Politik. [#236481]
Datum
30. Dezember 2021 10:31
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welche Referate sich regelmäßig mit dem Umgang mit Gegnern der Corona Politik, ihren Demonstrationen und Telegramgruppen beschäftigen. Gibt es spezielle Teams dafür? Wenn ja, wie groß sind diese? Wieviel Zeit wird für diesen Problembereich investiert im Vergleich zu anderen Aufgaben der entsprechenden Referate? 2. Welche Maßnahmen wurden wann im Jahr 2021 von Seiten des Ministeriums ergriffen um für a) eine effektivere Durchsetzung des geltenden Rechts (Maskenpflicht, maximale Anzahl an Personen) bei Corona Demonstrationen, b) einen besseren Schutz von Journalisten bei diesen, sowie c) für einen besseren Schutz von Politikern vor Übergriffen aus dem Umfeld der Corona Gegner zu sorgen. 3. Welche Behörden (und dort welche Abteilungen) sind damit beuftragt, die Telegramgruppen aus dem Umfeld der Gegner der Corona Politik zu sichten, um a) Polizeieinsätze im Rahmen der "Spaziergänge" planen zu können, b) Gewalttaten zu verhindern, c) Volksverhetzung und ähnliche Straftaten innerhalb der Gruppen zu ahnden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236481/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Diese haben wir zuständigkeitshalbe…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Interne Aufstellung des Ministeriums und Unterstellter Behörden in Bezug auf den Umgang mit Gegnern der Corona Politik. [#236481]
Datum
30. Dezember 2021 11:16
Status
Warte auf Antwort
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17,3 KB


Sehr Antragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail. Diese haben wir zuständigkeitshalber an die Stabsstelle Kommunikation der Polizei im Sächsischen Staatsministerium des Innern weitergeleitet. Die Kollegen kommen diesbezüglich direkt auf Sie zu. Einen guten Rutsch ins neue Jahr und freundliche Grüße

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Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die wir Ihnen gern Folgendes mitteilen möchten: Sie ha…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Interne Aufstellung des Ministeriums und Unterstellter Behörden in Bezug auf den Umgang mit Gegnern der Corona Politik. [#236481]
Datum
10. Januar 2022 16:13
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
3,9 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die wir Ihnen gern Folgendes mitteilen möchten: Sie haben u. a. um Informationen im Zusammenhang mit dem Umgang mit Gegnern der Coronapolitik gebeten und dies mit „Antrag nach dem SächsUIG/VIG“ überschrieben, verbunden mit dem Hinweis, dass die Anfrage ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) sei, „soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind“. Umweltinformationen i. S. des SächsUIG liegen dem Staatsministerium des Innern nicht vor. Wir behandeln die Anfrage als eine Bürgeranfrage und möchten Ihnen folgendermaßen antworten. 1. Welche Referate sich regelmäßig mit dem Umgang mit Gegnern der Corona Politik, ihren Demonstrationen und Telegramgruppen beschäftigen. Gibt es spezielle Teams dafür? Wenn ja, wie groß sind diese? Wieviel Zeit wird für diesen Problembereich investiert im Vergleich zu anderen Aufgaben der entsprechenden Referate? Die Recherche im Internet, auch das Monitoren öffentlicher Telegram-Kanäle, ist Routine für die Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen – etwa zur Vorbereitung von Versammlungslagen oder auch zum Gewinn von Erkenntnissen in Bezug auf Politisch motivierte Kriminalität. 2. Welche Maßnahmen wurden wann im Jahr 2021 von Seiten des Ministeriums ergriffen um für a) eine effektivere Durchsetzung des geltenden Rechts (Maskenpflicht, maximale Anzahl an Personen) bei Corona Demonstrationen, b) einen besseren Schutz von Journalisten bei diesen, sowie c) für einen besseren Schutz von Politikern vor Übergriffen aus dem Umfeld der Corona Gegner zu sorgen. a) Das Handeln des Polizeivollzugsdienstes bei der Absicherung von Versammlungen erfolgt, unabhängig von der Thematik, im Rahmen des gesetzlichen Auftrages und ist dabei grundsätzlich kommunikativ, deeskalierend und verhältnismäßig. Auch werden die Einsätze der Polizei stets ausgewertet und das taktische Vorgehen an die Lage angepasst. b) Die Polizei sieht sich im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben als Garant für die Meinungs- und Pressefreiheit. Der Schutz dieser Grundrechte ist fortwährender Auftrag der Polizei im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Generell bei Einsatzlagen trifft die einsatzführende Polizeidienststelle im Rahmen ihrer Zuständigkeit lageangepasst die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Medienschaffenden. Dabei ist es grundsätzlich die Aufgabe aller Einsatzkräfte, im Zuge der jeweiligen konkreten Auftragszuweisung zum Schutz von Medienschaffenden beizutragen sowie die freie Berichterstattung zu gewährleisten. c) Der Schutz von eingestuften Amts- und Mandatsträgern ist eine polizeiliche Aufgabe. Wir bitten um Verständnis, dass keine Informationen zu Personen- bzw. Objektschutzmaßnahmen veröffentlicht werden können. 3. Welche Behörden (und dort welche Abteilungen) sind damit beuftragt, die Telegramgruppen aus dem Umfeld der Gegner der Corona Politik zu sichten, um a) Polizeieinsätze im Rahmen der "Spaziergänge" planen zu können, b) Gewalttaten zu verhindern, c) Volksverhetzung und ähnliche Straftaten innerhalb der Gruppen zu ahnden. Das anlassabhängige Internet-Monitoring wird durch das Landeskriminalamts Sachsen und das Landesamts für Verfassungsschutz Sachsen zur Aufklärung demokratiegefährdender Aktivitäten im thematischen Zusammenhang mit der Corona-Pandemie weiter intensiviert. Durch die behördenübergreifende Auswertung virtueller Plattformen sollen demokratiegefährdende Aktivitäten im Bereich der Corona-Proteste frühzeitig erkannt und den zuständigen Dienststellen zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Kommen Sie bei Rückfragen gern auf uns zu. Mit freundlichen Grüßen