Interne Beschwerdestelle nach §13AGG

Alle Informationen bezüglich der internen Beschwerdestelle nach §13 AGG, an die sich die Beschäftigten der ADS wenden können, insbesondere (aber nicht nur) dazu :
-Wie ist die interne BS besetzt? Wie viele Mitarbeitende hat die BS? Wird auf Diversität der Stelle geachtet und wie?
-Für wie lange sind die Mitarbeinden in die Position gewählt/abgeordnet/bestimmt?
-Welche Kompetenzen haben die Mitarbeitenden in der BS im Hinblick auf Antidiskriminierung, Diversity , Mediation? Wie werden die Mitarbeitenden der BS geschult?
-Seit wann existiert eine interne BS bei der ADS?
-Wie ist das Verfahren zur Besetzung der BS?
-Wie läuft ein Beschwerdeverfahren nach §13 AGG ab? (von Eingang der Beschwerde bis Abschluss des Verfahrens)? Ist das Beschwerdeverfahren den Beschäftigten bekannt?
-Wie viele intere Beschwerdeverfahren wurden in der ADS bisher geführt? (bitte auflisten nach Jahr, Anzahl und Diskriminierungsgrund und -art und Ergebnis und ggf. mit vorgeschlagenen Maßnahmen)
-Wie wird/wurde die BS organisationsintern bekannt gemacht? Einerseits gegenüber bereits Beschäftigten und andereseit gegenüber neu eingestellten?
-Wie ist die BS für die Beschäftigten zu erreichen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2023
  • Frist
    24. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, << Antragsteller:in >> Alle Informationen bezüglich der inte…
An Antidiskriminierungsstelle des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Beschwerdestelle nach §13AGG [#271100]
Datum
22. Februar 2023 12:10
An
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, << Antragsteller:in >>
Alle Informationen bezüglich der internen Beschwerdestelle nach §13 AGG, an die sich die Beschäftigten der ADS wenden können, insbesondere (aber nicht nur) dazu : -Wie ist die interne BS besetzt? Wie viele Mitarbeitende hat die BS? Wird auf Diversität der Stelle geachtet und wie? -Für wie lange sind die Mitarbeinden in die Position gewählt/abgeordnet/bestimmt? -Welche Kompetenzen haben die Mitarbeitenden in der BS im Hinblick auf Antidiskriminierung, Diversity , Mediation? Wie werden die Mitarbeitenden der BS geschult? -Seit wann existiert eine interne BS bei der ADS? -Wie ist das Verfahren zur Besetzung der BS? -Wie läuft ein Beschwerdeverfahren nach §13 AGG ab? (von Eingang der Beschwerde bis Abschluss des Verfahrens)? Ist das Beschwerdeverfahren den Beschäftigten bekannt? -Wie viele intere Beschwerdeverfahren wurden in der ADS bisher geführt? (bitte auflisten nach Jahr, Anzahl und Diskriminierungsgrund und -art und Ergebnis und ggf. mit vorgeschlagenen Maßnahmen) -Wie wird/wurde die BS organisationsintern bekannt gemacht? Einerseits gegenüber bereits Beschäftigten und andereseit gegenüber neu eingestellten? -Wie ist die BS für die Beschäftigten zu erreichen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271100/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Bescheid Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Mail vom 22. Februar 2023 beantragen Sie über die Pla…
Von
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Betreff
Interne Beschwerdestelle nach §13AGG [#271100]
Datum
10. März 2023 14:54
Status
Warte auf Antwort
Bescheid Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Mail vom 22. Februar 2023 beantragen Sie über die Plattform fragdenstaat.de auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) die Übersendung folgender amtlicher Informationen: Alle Informationen bezüglich der internen Beschwerdestelle nach §13 AGG, an die sich die Beschäftigten der ADS wenden können, insbesondere (aber nicht nur) dazu : -Wie ist die interne BS besetzt? Wie viele Mitarbeitende hat die BS? Wird auf Diversität der Stelle geachtet und wie? -Für wie lange sind die Mitarbeinden in die Position gewählt/abgeordnet/bestimmt? -Welche Kompetenzen haben die Mitarbeitenden in der BS im Hinblick auf Antidiskriminierung, Diversity , Mediation? Wie werden die Mitarbeitenden der BS geschult? -Seit wann existiert eine interne BS bei der ADS? -Wie ist das Verfahren zur Besetzung der BS? -Wie läuft ein Beschwerdeverfahren nach §13 AGG ab? (von Eingang der Beschwerde bis Abschluss des Verfahrens)? Ist das Beschwerdeverfahren den Beschäftigten bekannt? -Wie viele intere Beschwerdeverfahren wurden in der ADS bisher geführt? (bitte auflisten nach Jahr, Anzahl und Diskriminierungsgrund und -art und Ergebnis und ggf. mit vorgeschlagenen Maßnahmen) -Wie wird/wurde die BS organisationsintern bekannt gemacht? Einerseits gegenüber bereits Beschäftigten und andereseit gegenüber neu eingestellten? -Wie ist die BS für die Beschäftigten zu erreichen? Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Lediglich organisatorisch ist das Amt der ADS an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) angesiedelt. Für IFG-Anträge ist das BMFSFJ zuständig. Deshalb antworte ich Ihnen zuständigkeitshalber. Der IFG-Antrag wird wie folgt entscheiden: 1. Dem Antrag wird hiermit stattgegeben. 2. Der Bescheid ist gebührenfrei. Begründung: Aufgrund des Sachzusammenhangs werden Ihre Fragen gemeinsam beantwortet. Im BMFSFJ ist die Beschwerdestelle nach § 13 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) seit dem Jahr 2007 im Justiziariat angesiedelt. Auch die Beschäftigten der zum BMFSFJ gehörigen Antidiskriminierungsstelle (ADS) können sich an diese Beschwerdestelle wenden. Im Justiziariat sind derzeit drei Beschäftigte tätig. Die Beschwerdestelle nach § 13 AGG nimmt Beschwerden von Personen entgegen, die sich in einem dienstlichen Verhältnis zum BMFSFJ befinden und sich wegen einer rassistischen Diskriminierung, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt oder belästigt fühlen (§ 1 AGG). Soweit eine Beschwerde begründet ist, können geeignete Abhilfe- und Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Die Regelung des § 13 AGG macht in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens nur Mindestvorgaben. Vor diesem Hintergrund hat die Dienststelle gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten eine Übersicht zum Umgang mit sexuellen/sexualisierten Belästigungen und Grenzüberschreitungen im BMFSFJ erarbeitet, um insbesondere im Umgang mit Fällen sexueller Belästigung und Grenzüberschreitungen Transparenz zu schaffen. Die Übersicht zum vorgesehenen Verfahren finden Sie in der Anlage (ANHANG). Unabhängig von der Beschwerdestelle nach § 13 AGG stehen den Beschäftigten im BMFSFJ eine Vielzahl weiterer bereits etablierter und bekannter Anlaufstellen zur Verfügung, an die sich Beschäftigte im Vorfeld einer förmlichen Beschwerde vertraulich wenden können. Hierzu gehören beispielsweise die Sozialberatung, die Gleichstellungsbeauftragte, der Personalrat, die Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, die Inklusions- und Diversitätsbeauftragte der Dienststelle etc.. Die Berater und Beraterinnen besprechen mit den betroffenen Beschäftigten die Möglichkeiten und begleiten sie bei Bedarf bei weiteren Schritten zur Lösung des Konflikts. Ein Arbeitsklima, das einen respektvollen, nicht-sexistischen, diskriminierungskritischen und gewaltfreien Umgang gewährleistet, ist dem BMFSFJ ein besonders wichtiges Anliegen. Vor diesem Hintergrund werden derzeit alle Beschäftigten in Schulungen für mögliche Diskriminierung im BMFSFJ sensibilisiert und die rechtlichen Vorgaben sowie die Ansprechpersonen/Anlaufstellen im BMFSFJ zur Unterstützung im Fall diskriminierenden Verhaltens vermittelt. Im Rahmen der Schulungen wird auch die Beschwerdestelle vorgestellt und das Beschwerdeverfahren bekannt gemacht und erläutert. Darüber hinaus werden alle Beschäftigten über die behördeninternen Informationskanäle über die Beschwerdestelle und das Beschwerdeverfahren informiert. Neu eingestellten Beschäftigten wird die Beschwerdestelle in Einführungsseminaren und im Rahmen eines Einführungsleitfadens bekannt gemacht. Beschwerden nach § 13 AGG und die in diesem Zusammenhang erstellten Dokumente werden in Anlehnung an die Verjährungsfristen von möglichen Schadensersatz-, Unterlassungs- und Leistungsansprüchen höchstens drei Jahr lang aufbewahrt. Vor diesem Hintergrund teilen wir mit, dass in den letzten drei Jahren eine Beschwerde bei der Beschwerdestelle eingereicht wurde. Die in diesem Kontext vorgebrachten Benachteiligungen wegen des Alters und des Geschlechts erwiesen sich als unbegründet, so dass keine Maßnahmen zu treffen waren. Die Beschwerdestelle und ihre Beschäftigten sind für die Beschäftigten des BMFSFJ (und damit auch für die Beschäftigten der ADS) sowohl persönlich wie auch telefonisch und per Mail erreichbar. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Zusendung der Informationen, die einen Teil meiner gestellten Fragen beantworten.…
An Antidiskriminierungsstelle des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Beschwerdestelle nach §13AGG [#271100]
Datum
14. März 2023 10:43
An
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Zusendung der Informationen, die einen Teil meiner gestellten Fragen beantworten. Bitte beantworten Sie noch die ausstehenden Fragen: -Für wie lange sind die Mitarbeitenden der BS in die Position gewählt/abgeordnet/bestimmt? -Welche Kompetenzen haben die Mitarbeitenden in der BS im Hinblick auf Antidiskriminierung, Diversity , Mediation? Wie werden die Mitarbeitenden der BS geschult? -Wie ist das Verfahren zur Besetzung der BS? Und bitte beantworten Sie auch folgende Fragen, die sich aufgrund der Ausführungen Ihrer Antwort stellen: I. Sie schreiben, dass aktuell im BMFSFJ Schulungen durchgefürht werden und „derzeit alle Beschäftigten in Schulungen für mögliche Diskriminierung im BMFSFJ sensibilisiert und die rechtlichen Vorgaben sowie die Ansprechpersonen/Anlaufstellen im BMFSFJ zur Unterstützung im Fall diskriminierenden Verhaltens vermittelt“ würden. Bitte geben Sie deshalb Auskunft zu: 1. Wie viele Personen (Anzahl und Prozentsatz im Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten) haben bereits an diesen Schulungen teilgenommen und wie viele davon sind Führungskräfte oder haben Personalverantwortung? 2. Welche Schulungen finden hierzu statt? Was sind die genauen Inhalte und wie sind diese zeitlich ausgestaltet? Wer führt die Schulungen durch? II. Was wird dafür getan, dass die BS von den Beschäftigten besser angenommen werden kann und der Zugang niedrigschwellig ist, insbesondere mit dem Blick darauf, dass das Wissen besteht, dass in den letzten drei Jahren lediglich ein Beschwerdeverfahren geführt wurde? Wie wird die Arbeit der BS intern/extern evaluiert? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271100/

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Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 14. März 2023 beantragen Sie über die Plattform fra…
Von
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Betreff
Interne Beschwerdestelle nach §13AGG [#271100]
Datum
19. April 2023 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer E-Mail vom 14. März 2023 beantragen Sie über die Plattform fragdenstaat.de auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Herausgabe folgender amtlicher Informationen: 1. Für wie lange sind die Mitarbeitenden der BS in die Position gewählt/abgeordnet/bestimmt? 2. Welche Kompetenzen haben die Mitarbeitenden in der BS im Hinblick auf Antidiskriminierung, Diversity, Mediation? Wie werden die Mitarbeitenden der BS geschult? 3. Wie ist das Verfahren zur Besetzung der BS? Sie schreiben, dass aktuell im BMFSFJ Schulungen durchgeführt werden und „derzeit alle Beschäftigten in Schulungen für mögliche Diskriminierung im BMFSFJ sensibilisiert und die rechtlichen Vorgaben sowie die Ansprechpersonen/Anlaufstellen im BMFSFJ zur Unterstützung im Fall diskriminierenden Verhaltens vermittelt“ würden. Bitte geben Sie deshalb Auskunft zu: 1. Wie viele Personen (Anzahl und Prozentsatz im Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten) haben bereits an diesen Schulungen teilgenommen und wie viele davon sind Führungskräfte oder haben Personalverantwortung? 2. Welche Schulungen finden hierzu statt? Was sind die genauen Inhalte und wie sind diese zeitlich ausgestaltet? Wer führt die Schulungen durch? 3. Was wird dafür getan, dass die BS von den Beschäftigten besser angenommen werden kann und der Zugang niedrigschwellig ist, insbesondere mit dem Blick darauf, dass das Wissen besteht, dass in den letzten drei Jahren lediglich ein Beschwerdeverfahren geführt wurde? Wie wird die Arbeit der BS intern/extern evaluiert? Ihrem Antrag wird hiermit stattgegeben. Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 - 5 zusammen beantwortet: 1. Für wie lange sind die Mitarbeitenden der BS in die Position gewählt/abgeordnet/bestimmt? 2. Welche Kompetenzen haben die Mitarbeitenden in der BS im Hinblick auf Antidiskriminierung, Diversity, Mediation? Wie werden die Mitarbeitenden der BS geschult? 3. Wie ist das Verfahren zur Besetzung der BS? 4. Wie viele Personen (Anzahl und Prozentsatz im Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten) haben bereits an diesen Schulungen teilgenommen und wie viele davon sind Führungskräfte oder haben Personalverantwortung? 5. Welche Schulungen finden hierzu statt? Was sind die genauen Inhalte und wie sind diese zeitlich ausgestaltet? Wer führt die Schulungen durch? Im BMFSFJ wurde festgelegt, dass die Beschwerdestelle im Justiziariat angesiedelt ist. Die Beschäftigten im Justiziariat sind damit automatisch Mitarbeitende der Beschwerdestelle. Es erfolgt keine formale Berufung. Das Justiziariat besteht im Wesentlichen aus Jurist*innen und ist damit im Hinblick auf die Regelungen des AGG kompetente Ansprechstelle für alle Beschäftigten des Hauses. In enger Zusammenarbeit von Personalreferat, Personalentwicklungsreferat, der Beschwerdestelle nach AGG, dem für die Sozialberatung zuständigen Fachreferat, dem Referat Beratung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der Gleichstellungsbeauftragten des BMFSFJ wurden unter Beteiligung der Staatssekretärin des BMFSFJ verpflichtende AGG-Schulungen für alle Führungskräfte des BMFSFJ konzipiert und durchgeführt. Die Schulungen liefen wie folgt ab: Block I: Was ist eine Benachteiligung im Sinne des AGG? Welche Rechte haben Betroffene? - Vorstellung des AGG und der geschützten Merkmale (ADS) - Input zum BGleiG (Gleichstellungsbeauftragte) Block II: Pflichten von Arbeitgebenden und Führungskräften - Vorstellung der Beschwerdestelle - Rolle und Fürsorgepflicht von Führungskräften (Personalreferat, ADS) - Prävention: Gute Führung und Zusammenarbeit (Referat Personalentwicklung, ADS) Block III: Anlaufstellen und Ansprechpersonen - Interne Anlaufstellen (Referat mobiles und flexibles Arbeiten, Gesundheitsmanagement) - Rolle der SozB und Einordnung des Beratungsangebots (Sozialberatung) Die Teilnahmequote lag bei 87%. Für das nächste Jahr ist ein weiterer Durchgang der verpflichtenden AGG-Schulungen für Führungskräfte geplant, da im Laufe des Jahres voraussichtlich weitere Führungskräfte hinzukommen und die Führungskräfte, die nicht teilgenommen haben, ebenfalls noch geschult werden müssen. Die Power-Point-Präsentation wurde im Intranet allen Beschäftigten zur Verfügung gestellt. Schulungen für Mitarbeitende: Im Sinne der Grundsätze "Führung und Zusammenarbeit" im BMFSFJ wird derzeit eine weitere Veranstaltung für die Beschäftigten geplant. Die Veranstaltung für Mitarbeitende soll als Informationsangebot zum AGG, dem Beschwerdeverfahren und den Anlaufstellen und Ansprechpersonen im Haus dienen. Die Veranstaltung wird sich inhaltlich an der AGG-Schulung für Führungskräfte orientieren und in Zusammenarbeit derselben Referate einschließlich der Beschwerdestelle konzipiert und durchgeführt werden. Die Veranstaltungen für Mitarbeitende sind auf freiwilliger Basis geplant. Der inhaltliche Fokus wird hier stark auf Bekanntmachen des AGGs und der Beschwerdestelle sowie Hilfestellungen liegen und es wird noch mehr Raum für Interaktion und Fragen geben. Schulungen der Mitarbeitenden der BS: Neben dem fachlichen Austausch, z.B. mit den Kolleginnen und Kollegen der ADS, stellt nicht zuletzt die Mitwirkung an den oben beschriebenen Veranstaltungen sicher, dass die fachliche Expertise der MA der Beschwerdestelle jederzeit up to date ist. Auch niedrigschwellige Angebote des Wissenstransfers wie "Reden wir über Diversity" oder "Reden wir über Denkschubladen/unconscious bias" werden genutzt. Zudem werden BGleiG und AGG auch im Einführungsprogramm für neue Beschäftigte geschult. 6. Was wird dafür getan, dass die BS von den Beschäftigten besser angenommen werden kann und der Zugang niedrigschwellig ist, insbesondere mit dem Blick darauf, dass das Wissen besteht, dass in den letzten drei Jahren lediglich ein Beschwerdeverfahren geführt wurde? Wie wird die Arbeit der BS intern/extern evaluiert? Die Schulungsveranstaltungen und die aktive Rolle der Beschwerdestelle bei diesen Veranstaltungen führen zu einer besseren Sichtbarkeit der Beschwerdestelle und zu einem besseren Verständnis ihrer Aufgaben/Rolle im AGG. Es ist nicht belegt, dass die bisher niedrige Anzahl von Beschwerdeverfahren im BMFSFJ bedeutet, dass die Annahme der Beschwerdestelle durch die Beschäftigten verbesserungswürdig oder der Zugang nicht niedrigschwellig genug wäre. Unabhängig von der Frage, ob und in welchem Umfang diskriminierendes Verhalten im BMFSFJ vorkommt, können entsprechende Konflikte vor allem auch jenseits eines offiziellen Beschwerdeverfahrens gelöst und beigelegt werden. Hierzu stehen im BMFSFJ – wie in unserer Antwort zu Ihrer Anfrage vom 22. Februar 2023 bereits dargelegt – eine Vielzahl weiterer bereits etablierter und bekannter Anlaufstellen zur Verfügung, an die sich Beschäftigte im Vorfeld einer förmlichen Beschwerde vertraulich wenden können. Da eine Beschwerde weder an besondere Formvorgaben gebunden ist und Beschwerden in der Beschwerdestelle sowohl mündlich (auf telefonischem oder persönlichem Weg) als auch schriftlich (z.B. per E-Mail) eingereicht werden können, ist der Zugang zur Beschwerdestelle im BMFSFJ niedrigschwellig. Zudem führen die Schulungsveranstaltungen zum AGG im BMFSFJ und die aktive Rolle der Beschwerdestelle bei diesen Veranstaltungen zu einer noch besseren Sichtbarkeit der Beschwerdestelle im BMFSFJ und zu einem besseren Verständnis ihrer Aufgaben/Rolle im AGG. Eine Evaluation der Beschwerdestelle ist nicht geplant und vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht vorgesehen und wäre im Übrigen schon aufgrund datenschutzrechtlicher Verpflichtungen sowie aufgrund des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen problematisch. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen