Sehr
<< Antragsteller:in >>
mit Ihrer E-Mail vom 14. März 2023 beantragen Sie über die Plattform
fragdenstaat.de auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Herausgabe folgender amtlicher Informationen:
1. Für wie lange sind die Mitarbeitenden der BS in die Position gewählt/abgeordnet/bestimmt?
2. Welche Kompetenzen haben die Mitarbeitenden in der BS im Hinblick auf Antidiskriminierung, Diversity, Mediation? Wie werden die Mitarbeitenden der BS geschult?
3. Wie ist das Verfahren zur Besetzung der BS?
Sie schreiben, dass aktuell im BMFSFJ Schulungen durchgeführt werden und „derzeit alle Beschäftigten in Schulungen für mögliche Diskriminierung im BMFSFJ sensibilisiert und die rechtlichen Vorgaben sowie die Ansprechpersonen/Anlaufstellen im BMFSFJ zur Unterstützung im Fall diskriminierenden Verhaltens vermittelt“ würden. Bitte geben Sie deshalb Auskunft zu:
1. Wie viele Personen (Anzahl und Prozentsatz im Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten) haben bereits an diesen Schulungen teilgenommen und wie viele davon sind Führungskräfte oder haben Personalverantwortung?
2. Welche Schulungen finden hierzu statt? Was sind die genauen Inhalte und wie sind diese zeitlich ausgestaltet? Wer führt die Schulungen durch?
3. Was wird dafür getan, dass die BS von den Beschäftigten besser angenommen werden kann und der Zugang niedrigschwellig ist, insbesondere mit dem Blick darauf, dass das Wissen besteht, dass in den letzten drei Jahren lediglich ein Beschwerdeverfahren geführt wurde? Wie wird die Arbeit der BS intern/extern evaluiert?
Ihrem Antrag wird hiermit stattgegeben.
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 - 5 zusammen beantwortet:
1. Für wie lange sind die Mitarbeitenden der BS in die Position gewählt/abgeordnet/bestimmt?
2. Welche Kompetenzen haben die Mitarbeitenden in der BS im Hinblick auf Antidiskriminierung, Diversity, Mediation? Wie werden die Mitarbeitenden der BS geschult?
3. Wie ist das Verfahren zur Besetzung der BS?
4. Wie viele Personen (Anzahl und Prozentsatz im Verhältnis zur Anzahl der Beschäftigten) haben bereits an diesen Schulungen teilgenommen und wie viele davon sind Führungskräfte oder haben Personalverantwortung?
5. Welche Schulungen finden hierzu statt? Was sind die genauen Inhalte und wie sind diese zeitlich ausgestaltet? Wer führt die Schulungen durch?
Im BMFSFJ wurde festgelegt, dass die Beschwerdestelle im Justiziariat angesiedelt ist. Die Beschäftigten im Justiziariat sind damit automatisch Mitarbeitende der Beschwerdestelle.
Es erfolgt keine formale Berufung.
Das Justiziariat besteht im Wesentlichen aus Jurist*innen und ist damit im Hinblick auf die Regelungen des AGG kompetente Ansprechstelle für alle Beschäftigten des Hauses.
In enger Zusammenarbeit von Personalreferat, Personalentwicklungsreferat, der Beschwerdestelle nach AGG, dem für die Sozialberatung zuständigen Fachreferat, dem Referat Beratung bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der Gleichstellungsbeauftragten des BMFSFJ wurden unter Beteiligung der Staatssekretärin des BMFSFJ verpflichtende AGG-Schulungen für alle Führungskräfte des BMFSFJ konzipiert und durchgeführt.
Die Schulungen liefen wie folgt ab:
Block I: Was ist eine Benachteiligung im Sinne des AGG? Welche Rechte haben Betroffene?
- Vorstellung des AGG und der geschützten Merkmale (ADS)
- Input zum BGleiG (Gleichstellungsbeauftragte)
Block II: Pflichten von Arbeitgebenden und Führungskräften
- Vorstellung der Beschwerdestelle
- Rolle und Fürsorgepflicht von Führungskräften (Personalreferat, ADS)
- Prävention: Gute Führung und Zusammenarbeit (Referat Personalentwicklung, ADS)
Block III: Anlaufstellen und Ansprechpersonen
- Interne Anlaufstellen (Referat mobiles und flexibles Arbeiten, Gesundheitsmanagement)
- Rolle der SozB und Einordnung des Beratungsangebots (Sozialberatung)
Die Teilnahmequote lag bei 87%. Für das nächste Jahr ist ein weiterer Durchgang der verpflichtenden AGG-Schulungen für Führungskräfte geplant, da im Laufe des Jahres voraussichtlich weitere Führungskräfte hinzukommen und die Führungskräfte, die nicht teilgenommen haben, ebenfalls noch geschult werden müssen. Die Power-Point-Präsentation wurde im Intranet allen Beschäftigten zur Verfügung gestellt.
Schulungen für Mitarbeitende:
Im Sinne der Grundsätze "Führung und Zusammenarbeit" im BMFSFJ wird derzeit eine weitere Veranstaltung für die Beschäftigten geplant. Die Veranstaltung für Mitarbeitende soll als Informationsangebot zum AGG, dem Beschwerdeverfahren und den Anlaufstellen und Ansprechpersonen im Haus dienen. Die Veranstaltung wird sich inhaltlich an der AGG-Schulung für Führungskräfte orientieren und in Zusammenarbeit derselben Referate einschließlich der Beschwerdestelle konzipiert und durchgeführt werden. Die Veranstaltungen für Mitarbeitende sind auf freiwilliger Basis geplant. Der inhaltliche Fokus wird hier stark auf Bekanntmachen des AGGs und der Beschwerdestelle sowie Hilfestellungen liegen und es wird noch mehr Raum für Interaktion und Fragen geben.
Schulungen der Mitarbeitenden der BS:
Neben dem fachlichen Austausch, z.B. mit den Kolleginnen und Kollegen der ADS, stellt nicht zuletzt die Mitwirkung an den oben beschriebenen Veranstaltungen sicher, dass die fachliche Expertise der MA der Beschwerdestelle jederzeit up to date ist. Auch niedrigschwellige Angebote des Wissenstransfers wie "Reden wir über Diversity" oder "Reden wir über Denkschubladen/unconscious bias" werden genutzt.
Zudem werden BGleiG und AGG auch im Einführungsprogramm für neue Beschäftigte geschult.
6. Was wird dafür getan, dass die BS von den Beschäftigten besser angenommen werden kann und der Zugang niedrigschwellig ist, insbesondere mit dem Blick darauf, dass das Wissen besteht, dass in den letzten drei Jahren lediglich ein Beschwerdeverfahren geführt wurde? Wie wird die Arbeit der BS intern/extern evaluiert?
Die Schulungsveranstaltungen und die aktive Rolle der Beschwerdestelle bei diesen Veranstaltungen führen zu einer besseren Sichtbarkeit der Beschwerdestelle und zu einem besseren Verständnis ihrer Aufgaben/Rolle im AGG.
Es ist nicht belegt, dass die bisher niedrige Anzahl von Beschwerdeverfahren im BMFSFJ bedeutet, dass die Annahme der Beschwerdestelle durch die Beschäftigten verbesserungswürdig oder der Zugang nicht niedrigschwellig genug wäre. Unabhängig von der Frage, ob und in welchem Umfang diskriminierendes Verhalten im BMFSFJ vorkommt, können entsprechende Konflikte vor allem auch jenseits eines offiziellen Beschwerdeverfahrens gelöst und beigelegt werden. Hierzu stehen im BMFSFJ – wie in unserer Antwort zu Ihrer Anfrage vom 22. Februar 2023 bereits dargelegt – eine Vielzahl weiterer bereits etablierter und bekannter Anlaufstellen zur Verfügung, an die sich Beschäftigte im Vorfeld einer förmlichen Beschwerde vertraulich wenden können.
Da eine Beschwerde weder an besondere Formvorgaben gebunden ist und Beschwerden in der Beschwerdestelle sowohl mündlich (auf telefonischem oder persönlichem Weg) als auch schriftlich (z.B. per E-Mail) eingereicht werden können, ist der Zugang zur Beschwerdestelle im BMFSFJ niedrigschwellig.
Zudem führen die Schulungsveranstaltungen zum AGG im BMFSFJ und die aktive Rolle der Beschwerdestelle bei diesen Veranstaltungen zu einer noch besseren Sichtbarkeit der Beschwerdestelle im BMFSFJ und zu einem besseren Verständnis ihrer Aufgaben/Rolle im AGG.
Eine Evaluation der Beschwerdestelle ist nicht geplant und vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht vorgesehen und wäre im Übrigen schon aufgrund datenschutzrechtlicher Verpflichtungen sowie aufgrund des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen problematisch.
Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Glinkastraße 24, 10117 Berlin schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 VwVfG oder zur Niederschrift zu erheben.
Mit freundlichen Grüßen