Interne Dienstanweisungen beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern

die internen Dienstanweisungen beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als pdf-Datei o.ä. -nur ersatzweise in gedruckter Form

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    2. April 2014
  • Frist
    6. Mai 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die inter…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Dienstanweisungen beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern [#6133]
Datum
2. April 2014 17:01
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die internen Dienstanweisungen beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als pdf-Datei o.ä. -nur ersatzweise in gedruckter Form
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Interne Dienstanweisungen beim LfDI M-V -----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1 Az.: 5.8.1.020/007/2014-029…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Interne Dienstanweisungen beim LfDI M-V
Datum
14. April 2014 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1 Az.: 5.8.1.020/007/2014-02990 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage nach dem IFG M-V vom 2. April 2014 haben wir erhalten. Hierin bitten Sie um Übersendung der internen Dienstanweisungen beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als PDF-Datei bzw. ersatzweise in gedruckter Form. Leider ist es uns nicht möglich, Ihnen die betreffenden Dienstanweisungen als PDF-Dokument oder in vergleichbarer elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Wir können Ihnen nur anbieten, die betr. Dienstanweisungen in Kopie zu übersenden. Hierzu benötigen wir allerdings eine zustellungsfähige Adresse von Ihnen. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass wir nach § 13 IFG M-V hierfür Auslagen erheben werden. Nach Teil B des Gebühren- und Auslagen-verzeichnisses zur IFGKostVO M-V wird pro DIN-A4-Kopie eine Auslage in Höhe von 0,10 €EUR erhoben. Erst nachdem Sie uns eine zustellungsfähige Adresse übermittelt haben, kann ich Ihren Antrag auf Informationszugang weiterbearbeiten. Einhergehend mit der noch ausstehenden Bescheidung Ihres Antrages werden wir bezogen auf die Übersendung der Kopien dann auch Kosten (Auslagen) erheben. Mit freundlichen Grüßen