interne Dienstpläne im Rahmen der strukturellen Öffnungszeitenreduzierung der städtischen Kindertageseinrichtungen

die Dienstpläne, die im Rahmen der Beschlussvorlage zur strukturellen Öffnungszeitenreduzierung der städtischen Kitas erstellt wurden.
Laut persönlichem Gespräch mit Frau Mohr im Anschluss der Podiumsdiskussion zu dem Thema am 03.02.2023 existieren diese.

Ich bitte darum, Namen zu schwärzen und die Dienstpläne unabhängig des Bearbeitungsstands bereitzustellen.

Vielen Dank.

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  • Datum
    3. Februar 2023
  • Frist
    8. März 2023
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Robin Bertram
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Dienstpläne, die im Rahmen der…
An Universitätsstadt Tübingen Details
Von
Robin Bertram
Betreff
interne Dienstpläne im Rahmen der strukturellen Öffnungszeitenreduzierung der städtischen Kindertageseinrichtungen [#269422]
Datum
3. Februar 2023 23:51
An
Universitätsstadt Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Dienstpläne, die im Rahmen der Beschlussvorlage zur strukturellen Öffnungszeitenreduzierung der städtischen Kitas erstellt wurden. Laut persönlichem Gespräch mit Frau Mohr im Anschluss der Podiumsdiskussion zu dem Thema am 03.02.2023 existieren diese. Ich bitte darum, Namen zu schwärzen und die Dienstpläne unabhängig des Bearbeitungsstands bereitzustellen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robin Bertram Anfragenr: 269422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269422/ Postanschrift Robin Bertram << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robin Bertram

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Universitätsstadt Tübingen
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Universitätsstadt Tübingen
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Datum
25. April 2023 11:17
Status
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