Interne Dokumente zu Homöopathie

Anfrage an: IKK gesund plus

- sämtliche internen Dokumente, die zur Prüfung der Kostenübernahme von homöopathischen Behandlungen und Arzneimitteln sowie beim Kundenkontakt zum Thema Homöopathie zu beachten sind

Dies sind insbesondere:

- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- Schulungsmaterialien für Mitarbeiter

sowie

- Fragebögen
- weitere Formulare
- Musterbriefe

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche interne…
An IKK gesund plus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Dokumente zu Homöopathie [#150734]
Datum
15. Juni 2019 01:16
An
IKK gesund plus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche internen Dokumente, die zur Prüfung der Kostenübernahme von homöopathischen Behandlungen und Arzneimitteln sowie beim Kundenkontakt zum Thema Homöopathie zu beachten sind Dies sind insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialien für Mitarbeiter sowie - Fragebögen - weitere Formulare - Musterbriefe
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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IKK gesund plus
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern beantworten wir Ihre …
Von
IKK gesund plus
Betreff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Datum
24. Juni 2019 09:14
Status
Anfrage abgeschlossen
35,1 KB
66,2 KB
39,3 KB
58,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern beantworten wir Ihre Fragen zur Kostenübernahme für homöopathische Leistungen. Die IKK gesund plus hat in Sachsen-Anhalt und Bremen Verträge mit der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung zur Erbringung homöopathischer Leistungen durch Vertragsärzte geschlossen. Unsere Versicherten können die Leistungen als Sachleistung über die elektronische Gesundheitskarte in Anspruch nehmen. Ein gesondertes Antrags- und Genehmigungsverfahren ist nicht vorgesehen. Die Ärzte müssen eine entsprechende Weiterbildung absolviert haben und die Zusatzbezeichnung Homöopathie führen. Die IKK gesund plus übernimmt dabei die Kosten der Erstanamnese sowie weitere notwendige Anamnesen für maximal fünf Folgequartale. Für Versicherte die außerhalb von Sachsen-Anhalt und Bremen wohnen, nehmen wir eine Kostenerstattung in entsprechend Anwendung unser Verträge vor. Die entsprechende interne Arbeitsanleitung haben wir in der Anlage beigefügt. Zusätzlich erstatten wir den Versicherten die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie. Diese Erstattung ist insgesamt - zusammen mit Arzneimittel anderer Therapierichtungen - auf 100 Euro je Kalenderjahr und Versichertem begrenzt. Details bitten wir dem beigefügten Auszug aus der entsprechenden Arbeitsanleitung zu entnehmen. Die in diesem Zusammenhang genutzten Musterbriefe sind ebenfalls beigefügt. Die zu versendenden Anlagen habe ich beigefügt. Mit freundlichen Grüßen