Interne Dokumente zu Homöopathie

- sämtliche internen Dokumente, die zur Prüfung der Kostenübernahme von homöopathischen Behandlungen und Arzneimitteln sowie beim Kundenkontakt zum Thema Homöopathie zu beachten sind

Dies sind insbesondere:

- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- Schulungsmaterialien für Mitarbeiter

sowie

- Fragebögen
- weitere Formulare
- Musterbriefe

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche inter…
An AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Dokumente zu Homöopathie [#150743]
Datum
15. Juni 2019 01:48
An
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche internen Dokumente, die zur Prüfung der Kostenübernahme von homöopathischen Behandlungen und Arzneimitteln sowie beim Kundenkontakt zum Thema Homöopathie zu beachten sind Dies sind insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialien für Mitarbeiter sowie - Fragebögen - weitere Formulare - Musterbriefe
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Eingangsbestätigung der AOK RPS Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir antworten Ihnen …
Von
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Betreff
Eingangsbestätigung der AOK RPS
Datum
15. Juni 2019 01:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir antworten Ihnen so schnell wie möglich. Der gewissenhafte Umgang mit Kundendaten liegt uns besonders am Herzen. Bei einer Datenübertragung per E-Mail kann grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass persönliche Daten von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder verfälscht werden. Deswegen bitten wir Sie um Verständnis, dass wir Ihre Anfrage unter Umständen nicht per E-Mail beantworten können. In diesem Fall werden Sie von uns auf dem Postweg eine Antwort erhalten. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht, da diese automatisch versendet wurde. Mit freundlichen Grüßen
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne stellen wir Ihnen unsere Satzungsregelung zur H…
Von
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Betreff
Interne Dokumente zu Homöopathie [#150743]
Datum
4. Juli 2019 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne stellen wir Ihnen unsere Satzungsregelung zur Homöopathie zur Verfügung. Hierin finden Sie alle wichtigen Voraussetzungen, die bei entsprechenden Anträgen unserer Kunden zu beachten sind. Die vollständige Satzung können Sie auch unter www.aok.de<http://www.aok.de> einsehen. Muster<< Adresse entfernt >>Anträge verwenden wir nicht. Wir möchten Bürokratie für unsere Kunden weitgehendst vermeiden. Es reicht, wenn entsprechende Rezepte und Rechnungen vorgelegt werden. Hierauf reagieren wir individuell, daher können wir Ihnen auch keine allgemeingültigen Musterbriefe zur Verfügung stellen. Natürlich informieren wir unsere Kunden auch über unsere Leistungen – z.B. auf www.aok.de<http://www.aok.de> – Printmedien haben wir auch. Einen Auszug zum Thema Homöopathie fügen wir Ihnen bei. Bei weiteren Fragen dazu helfen wir Ihnen gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Daraus schließe ich, dass die AOK Rheinland-Pfalz/Saa…
An AOK Rheinland-Pfalz/Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Dokumente zu Homöopathie [#150743]
Datum
5. Juli 2019 12:30
An
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort. Daraus schließe ich, dass die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland keine internen Leitfäden, Arbeitshinweise oder Weisungen zum Thema Homöopathie für ihre Mitarbeiter hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150743 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Juli 2019 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Sehr geehrteAntragsteller/in es gibt die Voraussetzungen zur Homöopathie auch in Form einer internen Handlungsanl…
Von
AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
Betreff
AW: Interne Dokumente zu Homöopathie [#150743]
Datum
15. Juli 2019 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
918,9 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in es gibt die Voraussetzungen zur Homöopathie auch in Form einer internen Handlungsanleitung für die Mitarbeiter. Wir hatten diese zunächst nicht mitgeschickt, da die Inhalte natürlich denen der Satzung entsprechen. Wir stellen diese aber gerne noch als Anlage zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen