Interne Dokumente zu Homöopathie

Anfrage an: AOK Hessen

Antrag nach dem HDSIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- sämtliche internen Dokumente, die zur Prüfung der Kostenübernahme von homöopathischen Behandlungen und Arzneimitteln sowie beim Kundenkontakt zum Thema Homöopathie zu beachten sind

Dies sind insbesondere:

- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- Schulungsmaterialien für Mitarbeiter

sowie

- Fragebögen
- weitere Formulare
- Musterbriefe

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Sollte dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche internen Doku…
An AOK Hessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Dokumente zu Homöopathie [#150749]
Datum
15. Juni 2019 02:25
An
AOK Hessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche internen Dokumente, die zur Prüfung der Kostenübernahme von homöopathischen Behandlungen und Arzneimitteln sowie beim Kundenkontakt zum Thema Homöopathie zu beachten sind Dies sind insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialien für Mitarbeiter sowie - Fragebögen - weitere Formulare - Musterbriefe Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG). Sollte dieses Gesetz nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
AOK Hessen
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Nachricht. Ihre Zu…
Von
AOK Hessen
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
15. Juni 2019 02:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Nachricht. Ihre Zufriedenheit ist uns besonders wichtig. Daher setzen wir alles daran, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Unser Tipp: Kennen Sie schon unser Onlineportal “[Meine AOK](https://hessen.meine.aok.de/)“? Hier können Sie viele Anliegen rund um Ihre Krankenversicherung jederzeit und mit wenigen Klicks direkt erledigen. [Jetzt registrieren](https://itsreg.meine.aok.de/registration/step1). Mit freundlichen Grüßen

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AOK Hessen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Homöopathie, die wir Ihnen hiermit gerne bean…
Von
AOK Hessen
Betreff
WG: Interne Dokumente zu Homöopathie [#150749]
Datum
1. Juli 2019 13:50
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Homöopathie, die wir Ihnen hiermit gerne beantworten möchten. Der Verwaltungsrat der AOK Hessen hat die homöopathische Behandlung als Satzungsleistung gemäß § 11 Abs. 6 SGB V vorgesehen. Seit 2013 erstatten wir die Erstanamnese und Folgeanamnese sowie nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie. Voraussetzung ist, dass die Leistungen von Vertragsärzten mit der Zusatzqualifikation Homöopathie erbracht werden und nicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss ausgeschlossen sind. Wir beteiligen uns unter diesen Voraussetzungen an den Kosten in Höhe von max. 240 EUR je Kalenderjahr und Versicherten. Gerne stellen wir Ihnen die Unterlagen bzw. Informationen zur Verfügung, die für die Abwicklung der Kostenerstattung und der Kundenberatung unseren Mitarbeitern zur Verfügung stehen. Die Unterlagen können Sie dem Anhang entnehmen. Mit freundlichen Grüßen