Interne Dokumente zu Homöopathie

- sämtliche internen Dokumente, die zur Prüfung der Kostenübernahme von homöopathischen Behandlungen und Arzneimitteln sowie beim Kundenkontakt zum Thema Homöopathie zu beachten sind

Dies sind insbesondere:

- interne Leitfäden
- interne Arbeitshinweise
- interne Weisungen
- Schulungsmaterialien für Mitarbeiter

sowie

- Fragebögen
- weitere Formulare
- Musterbriefe

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche interne…
An Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Dokumente zu Homöopathie [#150724]
Datum
15. Juni 2019 01:08
An
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche internen Dokumente, die zur Prüfung der Kostenübernahme von homöopathischen Behandlungen und Arzneimitteln sowie beim Kundenkontakt zum Thema Homöopathie zu beachten sind Dies sind insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialien für Mitarbeiter sowie - Fragebögen - weitere Formulare - Musterbriefe
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail. Eine Antwort wird Ihnen so schnell wie mögli…
Von
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Betreff
Eingangsbestätigung der Mail: Interne Dokumente zu Homöopathie [#150724]
Datum
17. Juni 2019 07:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail. Eine Antwort wird Ihnen so schnell wie möglich erteilt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir personenbezogene Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht über das Internet, sondern nur auf dem Postweg versenden können. Dies ist eine automatische Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Dokumente zu Homöopathie“ vom 15.06.2019…
An Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung der Mail: Interne Dokumente zu Homöopathie [#150724]
Datum
25. Juli 2019 01:06
An
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Dokumente zu Homöopathie“ vom 15.06.2019 (#150724) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150724 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail. Eine Antwort wird Ihnen so schnell wie mögli…
Von
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Betreff
Eingangsbestätigung der Mail: AW: Eingangsbestätigung der Mail: Interne Dokumente zu Homöopathie [#150724]
Datum
25. Juli 2019 07:07
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail. Eine Antwort wird Ihnen so schnell wie möglich erteilt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir personenbezogene Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht über das Internet, sondern nur auf dem Postweg versenden können. Dies ist eine automatische Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Dokumente zu Homöopathie“ vom 15.06.2019…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Dokumente zu Homöopathie [#150724]
Datum
10. August 2019 21:18
An
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Dokumente zu Homöopathie“ vom 15.06.2019 (#150724) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail. Eine Antwort wird Ihnen so schnell wie mögli…
Von
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Betreff
Eingangsbestätigung der Mail: Interne Dokumente zu Homöopathie [#150724]
Datum
12. August 2019 09:51
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail. Eine Antwort wird Ihnen so schnell wie möglich erteilt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir personenbezogene Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht über das Internet, sondern nur auf dem Postweg versenden können. Dies ist eine automatische Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
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KNAPPSCHAFT: Ihre Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider kann ich Ihre E-Mail …
Von
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Betreff
KNAPPSCHAFT: Ihre Anfrage
Datum
12. August 2019 18:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Leider kann ich Ihre E-Mail nicht richtig zuordnen. Auch finde ich in unserem E-Mail-Eingang keine E-Mail vom 15.06.2019. Sie Sie bei der KNAPPSCHAFT krankenversichert? Dann teilen Sie mir bitte noch Ihr Geburtsdatum oder Ihre Krankenversichertennummer mit. Sie Sie Leistungserbringer? Dann teilen Sie mir bitte den Grund für Ihre Anfrage mit. Ich freue mich auf Ihre E-Mail und werde diese schnellstmöglich bearbeiten. Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: KNAPPSCHAFT: Ihre Anfrage [#150724] Sehr geehrteAntragsteller/in meine E-Mail vom 15. Juni 2019 muss Ihnen vo…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: KNAPPSCHAFT: Ihre Anfrage [#150724]
Datum
12. August 2019 20:40
An
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine E-Mail vom 15. Juni 2019 muss Ihnen vorliegen. Auf diese E-Mail habe ich eine automatische Eingangsbestätigung von <<E-Mail-Adresse>> erhalten. Für die Bearbeitung meines Antrags nach dem IFG brauchen Sie die von Ihnen erfragten Daten nicht. Außerdem gibt es dafür keine Rechtsgrundlage. Nachstehend finden Sie eine Kopie des Inhalts meiner E-Mail vom 15. Juni 2019. Ich bitte um eine manuelle (!) Eingangsbestätigung und eine schnellstmögliche Bearbeitung meines Antrags. ++ KOPIE ++ Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche internen Dokumente, die zur Prüfung der Kostenübernahme von homöopathischen Behandlungen und Arzneimitteln sowie beim Kundenkontakt zum Thema Homöopathie zu beachten sind Dies sind insbesondere: - interne Leitfäden - interne Arbeitshinweise - interne Weisungen - Schulungsmaterialien für Mitarbeiter sowie - Fragebögen - weitere Formulare - Musterbriefe Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
WG: AW: KNAPPSCHAFT: Ihre Anfrage [#150724] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre nachstehenden E-Mai…
Von
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Betreff
WG: AW: KNAPPSCHAFT: Ihre Anfrage [#150724]
Datum
15. August 2019 16:31
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre nachstehenden E-Mails vom 10.08.2019 und 12.08.2019, die dem Beauftragten für den Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständigkeitshalber zugeleitet worden sind. Mit Ihren E-Mails bitten Sie unter Hinweis auf eine Anfrage nach dem IFG betreffend ?Interne Dokumente zu Homöopathie? an unsere zentrale E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> vom 15.06.2019 (#150724) um Information über den Sachstand Ihrer Anfrage. Wir werden Ihrem Informationsbegehren nachgehen. Soweit der Eingang Ihres Antrags vom 15.06.2019 nicht mehr feststellbar sein sollte, wird eine Beantwortung aufgrund der inhaltlichen Angaben in Ihrer E-Mail vom 12.08.2019 erfolgen. Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anspruchsberechtigt ist danach jede natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts. Soweit die Norm nach ihrem Wortlaut mit dem indefiniten Pronomen (unbestimmten Fürwort) "jeder" natürlichen Personen Antrags- und Anspruchsberechtigung verleiht, setzt sie die Handlungsfähigkeit und Rechtsfähigkeit dieser Personen voraus. Erforderlich ist deshalb die Feststellung der Identität des Antragstellers oder der Antragstellerin durch die auskunftspflichtige Behörde. Wir bitten Sie deshalb, uns neben Ihrem Namen Ihre derzeitige Anschrift und gegebenenfalls weitere Kontaktdaten zu benennen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: AW: KNAPPSCHAFT: Ihre Anfrage [#150724] Sehr geehrteAntragsteller/in dass eine solche Antwort aus dem Bür…
An Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: KNAPPSCHAFT: Ihre Anfrage [#150724]
Datum
15. August 2019 19:10
An
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in dass eine solche Antwort aus dem Büro eines Datenschutzbeauftragten kommt, überrascht mich sehr. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die auskunftspflichtige Stelle personenbezogene Daten, insbesondere die Adressen der Antragsteller, nur dann erheben, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung nicht nur nützlich oder dienlich, sondern vielmehr sogar erforderlich ist. Die Feststellung der Identität des Antragstellers ist für die Bearbeitung eines Antrags nach dem IFG nicht erforderlich. Ich bitte um eine schnelle Bearbeitung meines Antrags, da ich den Antrag am 15. Juni 2019 bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gestellt habe. Über eine Eingangsbestätigung meiner E-Mail vom 15. Juni 2019 verfüge ich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 150724 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Antwort: WG: AW: KNAPPSCHAFT: Ihre Anfrage [#150724] Sehr geehrteAntragsteller/in wir sind nach wie vor der Auffa…
Von
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Betreff
Antwort: WG: AW: KNAPPSCHAFT: Ihre Anfrage [#150724]
Datum
1. Oktober 2019 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir sind nach wie vor der Auffassung, dass der Antragsteller i.S. des § 7 IFG seine Identität offenlegen muss, beantworten Ihre Anfrage aber im Hinblick auf Ihren Gegenstand dennoch wie folgt: Die Knappschaft übernimmt die bundesweite ambulante und stationäre arztgruppenübergreifende Versorgung ihrer Versicherten mit Leistungen der Klassischen Homöopathie. Voraussetzung ist, dass der die Leistung erbringende Arzt zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 95 SGB V zugelassen ist. Die Abrechnung der Leitungen erfolgt über die Krankenversicherungskarte der Versicherten. Die Knappschaft gibt weder irgendwelche internen Dokumente zur Prüfung der Kostenübernahme von homöopathischer Behandlungen - die Kostenübernahme von Arzneimitteln ist ausgeschlossen - heraus noch gibt es Anweisungen, wie beim Kundenkontakt mit dem Thema Homöopathie umgegangen werden soll.. Wenn im Einzelfall Leistungen übernommen werden, die dem Bereich der alternativen Medizin zuzurechnen sind, beruht dies immer auf einer Einzelfallprüfung. Unter Einschaltung des SMD/MDK wird dann geprüft, ob die engen Voraussetzungen des § 2 Absatz 1a Satz 1 SGB V vorliegen, nämlich dass der Versicherte an einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder mit einer zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung leidet, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht und eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht. Mit freundlichen Grüßen