Interne Dokumente

Interne Dokumente, interne E-Mails, Schriftstücke die darüber Auskunft geben, warum die E-Mail-Adresse "<<E-Mail-Adresse>>" keine (evtl. automatische) Eingangsbestätigung (inkl. Nennung eines Aktenzeichens) verschickt.

Hintergrund der Anfrage:
Teilweise werden Eingangsbestätigungen erst nach über vier Wochen durch Ihre Behörde verschickt. In dieser Zeit kann man sich nicht sicher sein ob die Nachricht Ihre Behörde wirklich erreicht hat oder nicht vielleicht im Spam-Ordner gelandet ist.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Interne Dokume…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Dokumente [#243593]
Datum
16. März 2022 22:00
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Interne Dokumente, interne E-Mails, Schriftstücke die darüber Auskunft geben, warum die E-Mail-Adresse "<<E-Mail-Adresse>>" keine (evtl. automatische) Eingangsbestätigung (inkl. Nennung eines Aktenzeichens) verschickt. Hintergrund der Anfrage: Teilweise werden Eingangsbestätigungen erst nach über vier Wochen durch Ihre Behörde verschickt. In dieser Zeit kann man sich nicht sicher sein ob die Nachricht Ihre Behörde wirklich erreicht hat oder nicht vielleicht im Spam-Ordner gelandet ist.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243593/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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Betreff
Interne Dokumente [#243593] 4.04.22.019 [#243593]
Datum
17. März 2022 13:58
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Interne Dokumente [#243593] 4.04.22.019 Sehr << Anrede >> wäre es eine Alternative, wenn die allgemeine Poststelle zunächst eine Eingangsbestätigung versenden würde? Der jeweilige Sachbearbeiter kann ja dann noch immer das Aktenzeichen nennen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243593/
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Interne Dokumente [#243593] 4.04.22.019 Sehr << Anrede >> wäre es eine Alternative, wenn die allgeme…
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Betreff
AW: Interne Dokumente [#243593] 4.04.22.019 [#243593]
Datum
2. April 2022 00:36
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Interne Dokumente [#243593] 4.04.22.019 Sehr << Anrede >> wäre es eine Alternative, wenn die allgemeine Poststelle zunächst eine Eingangsbestätigung versenden würde? Der jeweilige Sachbearbeiter kann ja dann noch immer das Aktenzeichen nennen? Es wäre sehr nett, wenn Sie meine Fragen noch im Zuge des Verfahrens beanworten könnten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243593/
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Interne Dokumente [#243593] 4.04.22.019 Sehr << Anrede >> wäre es eine Alternative, wenn die allgeme…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Dokumente [#243593] 4.04.22.019 [#243593]
Datum
9. April 2022 20:56
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Interne Dokumente [#243593] 4.04.22.019 Sehr << Anrede >> wäre es eine Alternative, wenn die allgemeine Poststelle zunächst eine Eingangsbestätigung versenden würde? Der jeweilige Sachbearbeiter kann ja dann noch immer das Aktenzeichen nennen? Es wäre sehr nett, wenn Sie meine Fragen noch im Zuge des Verfahrens beanworten könnten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 243593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243593/
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Interne Dokumente [#243593] 4.04.22.019 Sehr << Anrede >> wäre es eine Alternative, wenn die allgeme…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Dokumente [#243593] 4.04.22.019 [#243593]
Datum
18. April 2022 00:43
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Interne Dokumente [#243593] 4.04.22.019 Sehr << Anrede >> wäre es eine Alternative, wenn die allgemeine Poststelle zunächst eine Eingangsbestätigung versenden würde? Der jeweilige Sachbearbeiter kann ja dann noch immer das Aktenzeichen nennen? Es wäre sehr nett, wenn Sie meine Fragen noch im Zuge des Verfahrens beanworten könnten. Ich hoffe auf Ihre Reaktion. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243593/

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Dokumente“ vom 16.03.2022 (#243593) wurde von Ihnen nicht …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Dokumente [#243593] 4.04.22.019 [#243593]
Datum
2. Dezember 2023 14:47
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Dokumente“ vom 16.03.2022 (#243593) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 592 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>