Interne Kommunikation bezüglich Abwendungsvereinbarungen

Anfrage an: Bezirksamt Neukölln

Jegliche interne Kommunikation bezüglich Abwendungsvereinbarungen, die per Informationsfreiheitsgesetz bzw. VIG seit 01. Februar 2020 bei Ihnen angefragt wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Kommunikation bezüglich Abwendungsvereinbarungen [#192757]
Datum
15. Juli 2020 17:14
An
Bezirksamt Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jegliche interne Kommunikation bezüglich Abwendungsvereinbarungen, die per Informationsfreiheitsgesetz bzw. VIG seit 01. Februar 2020 bei Ihnen angefragt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192757/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Kommunikation bezüglich Abwendungsverein…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Kommunikation bezüglich Abwendungsvereinbarungen [#192757]
Datum
18. August 2020 16:41
An
Bezirksamt Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Kommunikation bezüglich Abwendungsvereinbarungen“ vom 15.07.2020 (#192757) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192757 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192757/

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Bezirksamt Neukölln
Ihre Anfrage nach IFG vom 15.07.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Zu Ihrer Anfrage antworte ich Ihnen wie folgt: …
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG vom 15.07.2020
Datum
25. August 2020 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Zu Ihrer Anfrage antworte ich Ihnen wie folgt: Seit dem 01.02.2020 erreichten uns Anfragen gemäß IFG über geschlossene Abwendungsvereinbarungen zu folgenden Objekten: Fuldastr. 7, Maybachufer 6, Pannierstr. 29, Reuterstr. 14, Ringbahnstr. 18, Schöneweider Str. 20 Emser Str. 42 und Elbestr. 19/Weigandufer 9. Interne Kommunikationen bezüglich Ihrer Anfrage sind hier nicht hinterlegt bzw. nicht vorhanden, daher kann Ihnen hierzu keine weitere Auskunft gegeben werden. mit freundlichen Grüßen