Interne Kommunikation - BGH Urteil Bankgebühren

Anfrage an: Sparkasse KölnBonn

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtliche Interne Kommunikation (Emails, Rundschreiben, Anweisungen etc) der Sparkasse KölnBonn AöR zu folgendem Urteil:

BGH (Az. XI ZR 26/20)

Mit der schwärzung personenbezogener Daten Dritter erkläre ich mich einverstanden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtli…
An Sparkasse KölnBonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Kommunikation - BGH Urteil Bankgebühren [#220968]
Datum
25. Mai 2021 08:15
An
Sparkasse KölnBonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Interne Kommunikation (Emails, Rundschreiben, Anweisungen etc) der Sparkasse KölnBonn AöR zu folgendem Urteil: BGH (Az. XI ZR 26/20) Mit der schwärzung personenbezogener Daten Dritter erkläre ich mich einverstanden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220968/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sparkasse KölnBonn
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25.05.2021. Wir haben Ihren Auftrag an Ihren zuständigen K…
Von
Sparkasse KölnBonn
Betreff
AW: Interne Kommunikation - BGH Urteil Bankgebühren [#220968]
Datum
25. Mai 2021 12:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25.05.2021. Wir haben Ihren Auftrag an Ihren zuständigen Kundenberater weitergeleitet. Wenn Sie uns auf diese Nachricht antworten, senden Sie uns bitte den vorhergehenden Emailverkehr mit. So ist sichergestellt, dass alle unsere Kollegen Ihr Anliegen bearbeiten können. Viele Serviceangebote, wie z.B. Online-Terminvereinbarungen, finden Sie auch auf unserer Homepage "www.sparkasse-koelnbonn.de<http://www.sparkasse-koelnbonn.de/>" und im Onlinebanking. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen rund um die Uhr unter der Rufnummer 0221/226-0 gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte beachten Sie, dass meine Anfrage eine förmliche Anfrage nach dem Informations…
An Sparkasse KölnBonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Kommunikation - BGH Urteil Bankgebühren [#220968]
Datum
25. Mai 2021 12:40
An
Sparkasse KölnBonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte beachten Sie, dass meine Anfrage eine förmliche Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist und keine Anfrage an den Kundenservice. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220968/
Sparkasse KölnBonn
Kein Nachrichtentext
Von
Sparkasse KölnBonn
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Mai 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
291,3 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#220968] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Kommunikation - BGH Urtei…
An Sparkasse KölnBonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#220968]
Datum
14. Juli 2021 22:19
An
Sparkasse KölnBonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Kommunikation - BGH Urteil Bankgebühren“ vom 25.05.2021 (#220968) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220968/
Sparkasse KölnBonn
AW: [#220968] Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.07.2021. Wir bedauern, dass Sie noch kei…
Von
Sparkasse KölnBonn
Betreff
AW: [#220968]
Datum
15. Juli 2021 10:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14.07.2021. Wir bedauern, dass Sie noch keine Antwort erhalten haben und haben Ihre Nachricht nochmals an die zuständige Stelle weitergeleitet. Wenn Sie uns auf diese Nachricht antworten, senden Sie uns bitte den vorhergehenden Emailverkehr mit, so ist sichergestellt, dass alle unsere Kollegen Ihr Anliegen bearbeiten können. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen rund um die Uhr unter der Rufnummer 0221/226-0 gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße
Sparkasse KölnBonn
Ihre Anfrage vom 25.05.2021 (#220968) Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage sollten Sie ein Schreiben mi…
Von
Sparkasse KölnBonn
Betreff
Ihre Anfrage vom 25.05.2021 (#220968)
Datum
16. Juli 2021 12:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage sollten Sie ein Schreiben mit Datum vom 27.05.2021 erhalten haben. Aufgrund der Masse an Anfragen und der rechtlichen Besonderheit arbeiten unsere Kollegen gerade daran ein endgültiges Schreiben aufzusetzen. Gemäß Rücksprache mit der entsprechenden Abteilung wird voraussichtlich in zwei Wochen erneut ein Brief versandt. Natürlich erhalten auch Sie das entsprechende Schreiben. Wir bitten Sie noch um etwas Geduld. Im Anhang erhalten Sie noch unsere aktuellen Grundsätze zum Thema Beschwerdemanagement. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Freundliche Grüße

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Sparkasse KölnBonn
Sehr Antragsteller/in da Sie erst 20 jung Jahre sind und es sich bei Ihrem Konto um ein gebührenfreies Giro Start…
Von
Sparkasse KölnBonn
Betreff
Ihre Anfrage Betreff: Interne Kommunikation - BGH Urteil Bankgebühren
Datum
19. Juli 2021 09:49
Status
Sehr Antragsteller/in da Sie erst 20 jung Jahre sind und es sich bei Ihrem Konto um ein gebührenfreies Giro Start handelt, ändert sich bei Ihnen vorerst nichts außer die Bezeichnung des Kontos. Solange Sie Schüler,Azubi oder Student sind bleibt das Konto gebührenfrei, bis zum Alter von 24 Jahren wird kein Entgelt für die Kontoführung berechnet - alle Buchungen sind inklusive! Freundliche Grüße