👩‍💼 Interne Kommunikation bzgl. der Berichterstattung von Zeit Online über mangelnde Gleichberechtigung

- interne Kommunikation bzgl. der Berichterstattung von Zeit Online über die mangelnde Gleichberechtigung von Frauen* in deutschen Bundesministerien (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/gleichberechtigung-frauen-diskriminierung-fuehrungspositionen-ministerien)

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2019
  • Frist
    10. April 2019
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Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Kommun…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Johannes Filter
Betreff
👩‍💼 Interne Kommunikation bzgl. der Berichterstattung von Zeit Online über mangelnde Gleichberechtigung [#60561]
Datum
8. März 2019 13:12
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Kommunikation bzgl. der Berichterstattung von Zeit Online über die mangelnde Gleichberechtigung von Frauen* in deutschen Bundesministerien (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/gleichberechtigung-frauen-diskriminierung-fuehrungspositionen-ministerien) Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG-Antrag Interne Kommunikation bzgl. der Berichterstattung von Zeit Online über mangelnde Gleichberechtigung…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG-Antrag Interne Kommunikation bzgl. der Berichterstattung von Zeit Online über mangelnde Gleichberechtigung [#60561] Gz. Z14 O4010-0288/018
Datum
14. März 2019 14:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Gz. Z14 O4010-0288/018 Sehr geehrter Herr Filter, hiermit bestätige ich den Eingang Ihren Anfrage vom 8.03.2019, die ich als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werte. Ihr Antrag wird unter o.g. Geschäftszeichen geführt. Ich habe Ihren Antrag an das in meinem Hause zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebühren-verordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten, sondern in Höhe der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätze erhoben. Diese betragen: 60,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes 45,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 30,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Bescheid IFG-Antrag zu "Gleichberechtigung von Frauen in Bundesministerien"; GZ. Z 14 04010-0288/018 Seh…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Bescheid IFG-Antrag zu "Gleichberechtigung von Frauen in Bundesministerien"; GZ. Z 14 04010-0288/018
Datum
8. April 2019 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrter Herr Filter, ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 08.03.2019 und übersende Ihnen den Bescheid vom 05.04.2019. Mit freundlichen Grüßen