👩‍💼 Interne Kommunikation bzgl. der Berichterstattung von Zeit Online über mangelnde Gleichberechtigung

- interne Kommunikation bzgl. der Berichterstattung von Zeit Online über die mangelnde Gleichberechtigung von Frauen* in deutschen Bundesministerien (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/gleichberechtigung-frauen-diskriminierung-fuehrungspositionen-ministerien)

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  • Datum
    8. März 2019
  • Frist
    10. April 2019
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Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - interne Kommun…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Johannes Filter
Betreff
👩‍💼 Interne Kommunikation bzgl. der Berichterstattung von Zeit Online über mangelnde Gleichberechtigung [#60555]
Datum
8. März 2019 13:12
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- interne Kommunikation bzgl. der Berichterstattung von Zeit Online über die mangelnde Gleichberechtigung von Frauen* in deutschen Bundesministerien (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/gleichberechtigung-frauen-diskriminierung-fuehrungspositionen-ministerien) Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 08.03.2019 Bundesministerium für Bildung un…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 08.03.2019
Datum
5. April 2019 15:38
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.:Z11-18501/31(2019) Bonn, den 05.04.2019 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 08.03.2019 Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Aufgrund noch andauernder interner Abstimmungsprozesse dauert die Bearbeitung derzeit noch an. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 08.03.2019 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinema…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 08.03.2019
Datum
6. Mai 2019 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: Z11-18501/31(2019) Bonn, den 06.05.2019 Betreff: Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 08.03.2019 Sehr geehrter Herr Filter, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang vom 08.März 2019 gerichtet auf Übersendung „interner Kommunikation bzgl. der Berichterstattung von Zeit Online über die mangelnde Gleichberechtigung von Frauen* in deutschen Bundesministerien (https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-09/gleichberechtigung-frauen-diskriminierung-fuehrungspositionen-ministerien)“. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG steht jedem gegenüber den Behörden des Bundes ein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen zu. Der Begriff der amtlichen Informationen ist in § 2 Nr. 1 IFG als jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung unabhängig von der Art ihrer Speicherung definiert. In Zusammenhang mit den o.g. Artikel sind keine amtlichen Informationen (amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen) entstanden. Der Artikel ist lediglich am 17.10.2018 im BMBF-internen Pressespiegel veröffentlicht worden. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen