Interne Kommunikation: Formate und Reichweite

- Auflistung, welche Formate der internen Kommunikation in Ihrem Haus von wem genutzt werden (z.B. Mitarbeiterbrief des Ministers an die Mitarbeiter*innen)
- Richtlinien, Weisungen, Verfügungen über die Formate der internen Kommunikation (z.B. Mitarbeiterbriefe, Intranetbeiträge, Blackboard, Rundschreiben, ...) und Auswertung der Reichweite der jeweiligen Formate (z.B. in Form von Leitungsvorlagen oder interne Statistiken)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Auflistung, welche Forma…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Interne Kommunikation: Formate und Reichweite [#220182]
Datum
10. Mai 2021 20:45
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Auflistung, welche Formate der internen Kommunikation in Ihrem Haus von wem genutzt werden (z.B. Mitarbeiterbrief des Ministers an die Mitarbeiter*innen) - Richtlinien, Weisungen, Verfügungen über die Formate der internen Kommunikation (z.B. Mitarbeiterbriefe, Intranetbeiträge, Blackboard, Rundschreiben, ...) und Auswertung der Reichweite der jeweiligen Formate (z.B. in Form von Leitungsvorlagen oder interne Statistiken)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220182/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Finanzen
IFG-Antrag zu Formaten der internen Kommunikation im BMF Sehr [geschwärzt], anliegendes Schreiben und 2 Anlagen e…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
IFG-Antrag zu Formaten der internen Kommunikation im BMF
Datum
31. Mai 2021 14:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], anliegendes Schreiben und 2 Anlagen erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Referat V B 5 Bundesministerium der Finanzen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag zu Formaten der internen Kommunikation im BMF [#220182] Sehr [geschwärzt], scheinbar liegt hier ei…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag zu Formaten der internen Kommunikation im BMF [#220182]
Datum
31. Mai 2021 15:35
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], scheinbar liegt hier ein Missverständnis vor. Meine Anfrage hat das Ziel, mehr über die Mitarbeiterkommunikation "von oben nach unten" zu erfahren. Ich hatte beispielhaft Formate der internen Kommunikation aufgezählt. Dass Sie nicht wissen, welche Formate von wem genutzt werden, kann ich nicht glauben. Sie oder irgendjemand in Ihrem Hause muss doch wissen, ob der Minister sich z.B. mit Rundschreiben oder Mitarbeiterbriefen an die Belegschaft wendet. Auch wird wohl irgendwer im BMF wissen, ob Sie ein Intranet, Blackboard ("Schwarzes Brett") oder einen internen Blog besitzen/nutzen. Ich mache es einfacher: Sie haben selbst die Hausmitteilungen sowie das Intranet als Mittel der internen Kommunikation genannt. Ich bitte um Übersendung der internen Richtlinie/Weisung für die Erstellung von Hausmitteilungen. Zudem bitte ich um Übermittlung der Hausmitteilungen aus dem Zeitraum Januar 2020 bis Mai 2021. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 220182 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Bundesministerium der Finanzen
Missverständnisse ausgeräumt; Kostenmitteilung: "Eine weitere Antragsbearbeitung würde aber wohl über den Rah…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Interne Kommunikation: Formate und Reichweite
Datum
7. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,7 MB
Missverständnisse ausgeräumt; Kostenmitteilung: "Eine weitere Antragsbearbeitung würde aber wohl über den Rahmen einer kostenfreien einfachen Auskunft (Bearbeitungsaufwand von mehr als 30 Minuten) hinausgehen.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Klarstellung und die nützlichen Informationen! Jetzt sind w…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Kommunikation: Formate und Reichweite [#220182]
Datum
10. Juni 2021 11:31
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen für die Klarstellung und die nützlichen Informationen! Jetzt sind wir beide an dem Punkt angelangt, wo ich meine Anfrage konkret formulieren kann und Sie eine entsprechende Arbeitsgrundlage haben: Ich bitte um Übermittlung der Rundschreiben des Ministers an die Belegschaft des BMF aus dem Zeitraum Januar 2020 bis Mai 2021. Da diese Rundschreiben, wie von Ihnen vorgetragen, sowohl als E-Mail zugestellt als auch per Intranet veröffentlicht werden, sollten diese ohne großen Aufwand recherchiert und mir zugeleitet werden können. Vermutlich sind ja außerdem im Referat L C 3, das nach einer Recherche scheinbar auch die "Fortentwicklung des BMF-internen Kommunikations- und Wissensmanagements" (siehe Ihre Stellenausschreibung mit Aktenzeichen Z A 2 a - P 1454/18/10171) innehat, die Rundschreiben zentral abgelegt. Ich gehe von einer einfachen Auskunft aus, da nicht zu vermuten ist, dass sich der Minister täglich oder wöchentlich an die Kollegin*innen gewendet hat. Insofern dürften nur wenige Rundschreiben aus dem angefragten Zeitraum vorliegen. Zudem sind die Informationen ohne größeren Verwaltungsaufwand zu bergen. Vielen Dank für die Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220182 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220182/

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Bundesministerium der Finanzen
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort