Interne Kommunikation zu meiner IFG-Anfrage "Niederschrift zu Verkehrsschau" (in Ochtrup 2017)

Anfrage an: Kreis Steinfurt

jegliche interne Kommunikation zur Beantwortung meiner vorangegangen IFG-Anfrage zur angeblich durchgeführten Verkehrsschau in Ochtrup 2017.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. April 2022
  • Frist
    6. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Steinfurt Details
Von
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Betreff
Interne Kommunikation zu meiner IFG-Anfrage "Niederschrift zu Verkehrsschau" (in Ochtrup 2017) [#245513]
Datum
4. April 2022 19:46
An
Kreis Steinfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
jegliche interne Kommunikation zur Beantwortung meiner vorangegangen IFG-Anfrage zur angeblich durchgeführten Verkehrsschau in Ochtrup 2017.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245513/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Kommunikation zu meiner IFG-Anfrage &q…
An Kreis Steinfurt Details
Von
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Betreff
AW: Interne Kommunikation zu meiner IFG-Anfrage "Niederschrift zu Verkehrsschau" (in Ochtrup 2017) [#245513]
Datum
22. Mai 2022 11:22
An
Kreis Steinfurt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Kommunikation zu meiner IFG-Anfrage "Niederschrift zu Verkehrsschau" (in Ochtrup 2017)“ vom 04.04.2022 (#245513) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kreis Steinfurt
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihren IIFG-Antrag vom 04.04.2022 und Ihre Erin…
Von
Kreis Steinfurt
Betreff
WG: Interne Kommunikation zu meiner IFG-Anfrage "Niederschrift zu Verkehrsschau" (in Ochtrup 2017) [#245513]
Datum
25. Mai 2022 13:28
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr << Antragsteller:in >>, vielen Dank für Ihren IIFG-Antrag vom 04.04.2022 und Ihre Erinnerungsnachricht vom 22.05.2022. Ich bedauere die verzögerte Bearbeitung, die offenbar darauf zurückzuführen ist, dass am 04.04.2022 eine weitere Eingabe von Ihrer Seite erfolgt ist, auf die Ihnen der hiesige Datenschutzbeauftragte mit Datum vom 10.05.2022 geantwortet hat, und Ihr IFG-Antrag mit gleichem Datum in dem Zusammenhang irrtümlich aus dem Blick geraten ist. Ich bitte, dies zu entschuldigen. Schnellstmöglich werde ich Ihrem Antrag nunmehr nachgehen und darauf zurückkommen. Vielen Dank. Freundliche Grüße

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Kommunikation zu meiner IFG-Anfrage "Niederschrift zu…
An Kreis Steinfurt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Interne Kommunikation zu meiner IFG-Anfrage "Niederschrift zu Verkehrsschau" (in Ochtrup 2017) [#245513]
Datum
13. März 2023 22:09
An
Kreis Steinfurt
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Kommunikation zu meiner IFG-Anfrage "Niederschrift zu Verkehrsschau" (in Ochtrup 2017)“ vom 04.04.2022 (#245513) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 312 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>