Interne Leitsätze des BAMF zum Herkunftsland Syrien

Ich bitte um die Übersendung der im März 2019 aktualisierten "internen Leitsätze" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge BAMF für das Herkunftsland Syrien. Zudem möchte ich wissen, auf welcher Informationslage diese Leitsätze entstanden sind und ob dafür die jüngste Lageeinschätzung des Auswärtigen Amts bezüglich Syrien berücksichtigt wurde. Ich bitte zudem um die Übersendung des genannten Lageberichts.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    12. April 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um die…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Interne Leitsätze des BAMF zum Herkunftsland Syrien [#130796]
Datum
12. April 2019 19:30
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um die Übersendung der im März 2019 aktualisierten "internen Leitsätze" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge BAMF für das Herkunftsland Syrien. Zudem möchte ich wissen, auf welcher Informationslage diese Leitsätze entstanden sind und ob dafür die jüngste Lageeinschätzung des Auswärtigen Amts bezüglich Syrien berücksichtigt wurde. Ich bitte zudem um die Übersendung des genannten Lageberichts.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
9. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,9 MB

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Leitsätze des BAMF zum Herkunftsland Syr…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Interne Leitsätze des BAMF zum Herkunftsland Syrien [#130796]
Datum
14. Mai 2019 09:35
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Interne Leitsätze des BAMF zum Herkunftsland Syrien“ vom 12.04.2019 (#130796) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 130796 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>