Interne Richtlinien und Weisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG, TG und dem UIG

Alle internen Richtlinien, Weisungen und Leitfäden zum Umgang mit und zur Beantwortung von Anfragen nach dem Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz, sowie nach dem Umweltinformationsgesetz - besonders wenn die Anfragen über fragdenstaat.de erfolgen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. August 2018
  • Frist
    18. September 2018
  • 0 Follower:innen
Lea Schubert
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle …
An Landesamt für Verfassungsschutz Bremen Details
Von
Lea Schubert
Betreff
Interne Richtlinien und Weisungen zum Umgang mit Anfragen nach dem IFG, TG und dem UIG [#32869]
Datum
15. August 2018 16:42
An
Landesamt für Verfassungsschutz Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle internen Richtlinien, Weisungen und Leitfäden zum Umgang mit und zur Beantwortung von Anfragen nach dem Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetz, sowie nach dem Umweltinformationsgesetz - besonders wenn die Anfragen über fragdenstaat.de erfolgen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lea Schubert <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lea Schubert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Landesamt für Verfassungsschutz Bremen
Ihre Anfrage an das Landesamt für Verfassungsschutz Bremen vom 16.08.2018 Sehr geehrte Frau Schubert, anbei erhal…
Von
Landesamt für Verfassungsschutz Bremen
Betreff
Ihre Anfrage an das Landesamt für Verfassungsschutz Bremen vom 16.08.2018
Datum
27. August 2018 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
455,6 KB
Sehr geehrte Frau Schubert, anbei erhalten Sie das Antwortschreiben auf die von Ihnen gestellte Anfrage. Freundliche Grüße